…zweiten Erbengeneration nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die vom Vater der Bw als Universalerben vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen zufolge Überganges auf die Klägerin (Bw) als bedingter Ersatzerbin (Testament vom 24.11.1960, Seite 5) nicht mehr…
…Kreis der anspruchsberechtigten Personen nach tschechischen Restitutionsgesetzen zähle, weshalb ihm die testamentarisch vermachten und im Jahr 1967 auch eingeantworteten Ansprüche auf das tschechische Vermögen wegen Überganges auf die Bw als bedingter Ersatzerbin nicht mehr zustünden (Testament vom 24.11.1960, Seite 5). Zum bisher Gesagten…
…unverändert. Entscheidungsgründe Laut Verlassenschaftsabhandlung (Abhandlungsprotokoll vom 6. Juli 2006) nach dem am 11. September 2004 verstorbenen E hatte dieser den Neffen W (= Berufungswerber, Bw) testamentarisch zum Alleinerben (Ersatzerben) bestimmt, der eine bedingte Erbserklärung abgegeben hat; der am 25. September 2004 nachverstorbenen Witwe H bzw…
…Oktober 1992 samt Ergänzung vom 8. August 1996 errichteten "Ehegattentestament" hatten die Ehegatten A. alle bisherigen letztwilligen Verfügungen widerrufen und sich gegenseitig zu Universalerben sowie die gemeinsamen Kinder als allfällige Ersatzerben zu gleichen Teilen eingesetzt, verbunden mit dem Wunsch, dass die vorhandenen Liegenschaften den Nachkommen…
… Eccher aaO § 647 ABGB Rz 5). Einem Nachlegatar kommt auch die Stellung eines Ersatzlegatars zu (SZ 70/102). Wie der Ersatzerbe an die Stelle des eingesetzten Erben tritt, wenn dieser, etwa wegen Erbunwürdigkeit nicht erben kann, tritt der Ersatzlegatar an die Stelle des erbunwürdigen Legatars…
…und des Erbl. gegenseitig als Alleinerben eingesetzt. Sollte einer von ihnen die Erbschaft nicht erlangen, sollten der Bw. und der Erbl. zu gleichen Teilen Ersatzerben sein. Die Erbseinsetzung des Erbl. erfolgte unter der Auflage, dass dieser seinen Bruder, den Bw., zum Verwalter seines Vermögens bestelle…