…auf die Judikatur des VfGH (vom 5.3.1988, B 70/87 und vom 8.10.1990, B 181/89) gerügten Ermessensmissbrauch betrifft, vertritt der Berufungssenat folgende Auffassung: Von zentraler Bedeutung für die Ermessensübung ist die Berücksichtigung des Zweckes der Ermessen einräumenden Norm. Zweck des …
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
(1) Rechtsanwälte und Notare (Parteienvertreter) sind nach Maßgabe der Abs. 1 bis 5 befugt, die Steuer für die in § 3 und § 4 Z 2 bezeichneten Rechtsvorgänge, mit Ausnahme der Rechtsvorgänge im Sinne der § 3 Abs. 5 und § 15 Abs. 1 Z 9, als Bevollmächtigte eines…
…die ihnen auferlegten Pflichten zu erfüllen. Stünde klar und einwandfrei fest, dass eine Abgabepflicht nicht entstanden sein könne, läge in der Aufforderung zur Einreichung einer Abgabenerklärung ein Ermessensmissbrauch. Da seine Einkünfte einerseits durch die Übermittlung der Lohnzettel, andererseits durch Mitteilungen gemäß § 295 BAO jeweils völlig…
…Weiters liege ein Verstoß gegen §§ 307 Abs. 2 und 117 BAO sowie Ermessensmissbrauch vor. Gemäß § 95 Abs. 5 Z 1 EStG sei die Kapitalertragsteuer dem Steuerschuldner unmittelbar vorzuschreiben. ad B: Bezug genommen wurde auf die Kapitalertragsteuerrichtlinien und die Einkommensteuerrichtlinien 2000 zur Änderung der Grundlagen für…
…zwischen den Firmenstandorten iHv 5.400 € (ca. 15.000 km x 0,36 €) ins Treffen geführt werden. Die Nichtgewährung der amtswegigen Wiederaufnahme stelle einen Ermessensmissbrauch dar. Auch sei der angefochtene Bescheid insoweit mit Rechtswidrigkeit behaftet, als eine Abwägung der Interessen hinsichtlich Zweckmäßigkeit und…
…für die Bezahlung der Gebührenschuld vorhanden gewesen seien, beim Primärschuldner einbringlich zu machen. Die Untätigkeit des Finanzamtes könne ihr nicht angelastet werden und stelle daher einen Ermessensmissbrauch bei der Einhebung dar. 3. Das Finanzamt hätte der Bw darüber hinaus vorhalten müssen, weshalb es erst jetzt…
…eine Auffassung entscheide und zwar in allen Fällen, diese Auffassung anerkennen und wäre die Heranziehung der Bank zur Haftung ein grober Ermessensmissbrauch. Gegenständlich liege eine besondere Konstellation mit der Dreiecksbeziehung Fiskus - Bank - und dem Kunden der Bank vor. Ziehe der Fiskus die Bank zur Haftung…
…zugewiesen worden. In der dagegen eingebrachten Berufung führte der steuerliche Vertreter aus, dass alleine die Begründung des angefochtenen Bescheides erkennen lasse, dass offensichtlich ein Ermessensmissbrauch vorliege, denn es sei wohl klar, dass der Reinnachlass von € 8.900,00 die Abgabenschuld des verstorbenen Vaters des…
…Verfahren festgestellt hätte werden können] - ÖStZB 2004/74). War eine Beweissicherung nur durch eine Hausdurchsuchung, nicht aber - gleichwertig - durch andere Maßnahmen erreichbar, ist der auf unverhältnismäßigen Mitteleinsatz gegründete Vorwurf des Ermessensmissbrauches nicht berechtigt (VwGH 19.5.1994, 92/15/0173, 93/15/0132 - ÖStZB 1995…
… 289 Abs. 2 BAO eingeräumte Ermessen innerhalb der vom Gesetzgeber gezogenen Grenze nach Billigkeit und Zweckmäßigkeit zu üben. Ein neuerliches Aufrollen der zurückgezogenen Berufungspunkte würde einem eindeutigen Ermessensmissbrauch entsprechen, zumal es sich dabei weitgehend um Bagatellbeträge (VSt iHv 17,74 € bzw. 39.60 €…
…X. als Unternehmer die weitere Aufrechterhaltung der Einhebung einer Umsatzsteuer vom Bw. ein willkürlich geübter Ermessensmissbrauch, genauso wie die Verweigerung der beantragten Rückzahlung der rechtsgrundlos schon bezahlten fiktiven Umsatzsteuer in Höhe von € 64.970,89. In der am 19. November 2013 abgehaltenen mündlichen Berufungsverhandlung…
…Gründe vorliegen, die auch im Aufhebungsbescheid ausreichend dargestellt sind: Die Abgabepflicht bzw. deren Umfang müssen noch ungewiss, aber wahrscheinlich sein. Die Behörde muss bei der Wahl der endgültigen Veranlagung ihr eingeräumtes Ermessen falsch ausgeübt haben (Ermessensmissbrauch oder Ermessensüberschreitung; vgl. VwGH 17.5.1989, 87/13…
…dass die Bw. in offenkundiger Abgabenverkürzungsabsicht den wahren gemeinen Wert der Geschäftsanteile verschleiert hat. Dem FAG kann daher kein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn es unter Bedachtnahme auf die Kriterien der Zweckmäßigkeit und Billigkeit und im Hinblick auf die Ziele der Rechtsrichtigkeit und der Gleichmäßigkeit der…
…Rechtsnachfolgerin der NNGesmbH das Konkursverfahren eröffnet worden ist, erscheint die Einbringlichkeit der Abgabenschuld bei den anderen Gesamtschuldnern zumindest zweifelhaft. Es kann daher auch aus dieser Sicht der Abgabenbehörde kein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie die Zollschuld auch dem Bf. zur Entrichtung vorgeschrieben hat. Unter Abwägung…
…BAO eingeräumten Ermessen, zu Recht, positiv Gebrauch gemacht. Von einem Ermessensmissbrauch bzw. einer Unbilligkeit der Ermessensübung zu Lasten des Bw. kann daher im vorliegenden Streitpunkt nicht gesprochen werden. Aus den dargelegten Erwägungen waren die Berufungen gegen die Bescheide über die Wiederaufnahme der Verfahren gemäß § 303…
…das Zollamt Wien aber verpflichtet gewesen. Das eingeräumte Ermessen wurde insbesondere nicht im Sinne des Gesetzes ausgeübt und liegt deshalb ein schwerer, an Willkür grenzender Ermessensmissbrauch vor. Dies belastet den angefochtenen Bescheid in jedem Fall mit Rechtswidrigkeit seines Inhaltes. Insbesondere wurde ein ordnungsgemäßes Ermittlungsverfahren nicht…
…ist, dass jeder für sich nicht in der Lage sein könnte, die aushaftende Abgabenschuld alleine aufzubringen, kann der Abgabenbehörde kein Ermessensmissbrauch vorgeworfen werden, wenn sie die Zollschuld gegenüber beiden Zollschuldnern festgesetzt hat. Unter Abwägung dieser Billigkeits- und Zweckmäßigkeitsaspekte ist daher festzustellen, dass der Bf. zu…
…für Abgabenschulden, die länger als Jahre (1990 bis 1995) zurückliegen, von einem Ermessensmissbrauch nicht gesprochen werden. Die Ermessensübung hat sich vor allem am Zweck der Norm zu orientieren. Bei der Inanspruchnahme persönlich Haftender ist somit vor allem die Nachrangigkeit der Haftung zu berücksichtigen (vgl. Ritz…
…für die Uneinbringlichkeit der zu Grunde liegenden Abgabenschuldigkeiten war. Die Erlassung eines Haftungsbescheides stellt eine Ermessensentscheidung der Abgabenbehörde dar, wobei mit der gegenständlichen Berufung Ermessensfehler bzw. ein Ermessensmissbrauch nicht aufgezeigt wurde. Der Unabhängige Finanzsenat hat keine Bedenken, wenn im gegenständlichen Fall Zweckmäßigkeitserwägungen im Sinne des …