…Abgabenbetrag uneinbringlich ist. Diese Uneinbringlichkeit ist im Rahmen des Ermessens, das für die Wertung, ob eine Wiederaufnahme des Verfahrens berechtigt ist, zu würdigen (vgl. Ritz, BAO3, § 303, Tz. 46 f.). Es ist im Falle einer zu verfügenden Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen zweistufig vorzugehen…
…die Sache an die Abgabenbehörden erster Instanz zurück verweisende Erledigung durch Abgabenbehörden zweiter Instanz liegt im Ermessen derselben. Für eine sachgerechte Entscheidung über die Beschwerde reichen die derzeitigen Ermittlungs- und Erhebungsergebnisse jedoch nicht. Weil die fehlenden Ermittlungen - wie im Gegenstand - einen vergleichsweise großen Umfang zu…
…weiters davon aus, dass zu den finanzbehördlichen Maßnahmen vom 10. Oktober 2005 Bescheide erlassen, ihm diese bisher aber nicht zugestellt worden, und damit die Anspruchsvoraussetzungen für die insoweit beantragte Wiederaufnahme des Verfahrens insgesamt, also auch in Ansehung des Tatbestandserfordernisses "durch Bescheid abgeschlossenes Verfahren", erfüllt seien…
…4 BAO. Insbesondere war deshalb auch nicht auf das Parteienvorbringen zum behördlichen Ermessen einzugehen. Darunter fällt auch das Vorbringen der Bw. in ihrer Eingabe vom 12. August 2003, sie habe aufgrund ihres Hinweises auf die Frist für eine VwGH-Beschwerde im Wiederaufnahmeantrag vom 15. Jänner…
…habe gemäß der durchgeführten Erhebungen ebenfalls nicht stattgefunden. Es würden daher keine Gründe für eine Wiederaufnahme des Verfahrens betreffend Umsatzsteuer 1999 und 2000 vorliegen. Innerhalb der verlängerten Rechtsmittelfrist wurde gegen diese Abweisung eine Berufung (als "Einspruch" bezeichnet) eingebracht. In dieser Berufung wird die behauptete gewerbliche…
…Einkommensteuerbescheide 1990 und 1991 am 20. Februar 1992 bzw. 18. März 1993 erlassen worden sind: Das in den Einkommensteuerverfahren 1990 und 1991 neu entstandene Beweismittel ist daher kein Wiederaufnahmegrund für diese Abgabenverfahren. Werden Unterlagen (idF Abrechnungen, Korrespondenzen, etc.) nicht vorlegt, sind diese Unterlagen nicht im…
…& Partner GmbH. Nach § 2 umfasst dieser "Auftrag" alle Handlungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen für eine gesicherte bauliche, rechtliche und finanzielle Durchführung des Investitionsvorhabens zur Verwirklichung und im Sinne der Beschlüsse der Auftraggeberein notwendig und zweckmäßig sind, insbesondere 1. die von der Auftraggeberin beschlossenen Verträge abzuschließen…
…& Partner GmbH. Nach § 2 umfasst dieser "Auftrag" alle Handlungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen für eine gesicherte bauliche, rechtliche und finanzielle Durchführung des Investitionsvorhabens zur Verwirklichung und im Sinne der Beschlüsse der Auftraggeberein notwendig und zweckmäßig sind, insbesondere 1. die von der Auftraggeberin beschlossenen Verträge abzuschließen…
…Berufungswerberin an die L. & Partner GmbH.Nach § 2 umfasst dieser "Auftrag" alle Handlungen, die nach pflichtgemäßem Ermessen für eine gesicherte bauliche, rechtliche und finanzielle Durchführung des Investitionsvorhabens zur Verwirklichung und im Sinne der Beschlüsse der Auftraggeberein notwendig und zweckmäßig sind, insbesondere 1. die von der…
…mwN). Das Ermessen wird nach der Judikatur also regelmäßig dann im Sinne des Gesetzes ausgeübt, wenn die Behörde bei Wahrnehmung einer nicht bloß geringfügigen Rechtswidrigkeit mit Aufhebung vorgeht. Die Rechtswidrigkeit besteht im gegenständlichen Fall darin, dass die gesetzliche Voraussetzung eines Wiederaufnahmegrundes nicht vorliegt. Damit hätte…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…
…Bekanntgabe des selbstberechneten Betrages; bei Wahrung dieser Frist liegt die Festsetzung der Abgabe nicht im Ermessen der Abgabenbehörde, - § 201 Abs. 3 Z 2 BAO: drei Monate ab nachweislicher Kenntnis des "Wiederaufnahmsgrundes", sofern der Antrag innerhalb der für Wiederaufnahme auf Antrag maßgebenden Frist des § 304 BAO…