…begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469). Allerdings vertritt die herrschende Lehre - vor allem unter Verweis auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2003 (im Folgenden kurz: ErlRV BBG 2003) - die Auffassung, dass der Nachversteuerungsbetrag gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 gewinnerhöhend…
…gelte, wenn bei einer einfachen Wegstrecke ab 20 km - in ihrem Fall 26 km - die zumutbare Wegzeit von zwei Stunden überschritten werde. Wie bereits im Berufungsschriftsatz ausgeführt, sei aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP) zu § 16 zu entnehmen…
…Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG). Unzumutbarkeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Nahbereich von 25 km erst dann gegeben, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 621 BlgNR XVII. GP, 75)…
…da ohnedies alle der Einlage folgenden Entnahmen (des Streitjahres) begünstigungsmindernd Berücksichtigung fanden. Die Einkommensteuerrichtlinien (Rz 3860e) nennen Einlagen dann als betriebsnotwendig, wenn Eigenkapitalbedarf besteht oder Fremdkapital ersetzt wird (vgl. auch Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 59 BlgNR 22.GP). Diese Meinung wird auch vom Referentenführen geteilt…
…EStG sieht bereits nach dem Gesetzeswortlaut als Ausnahme davon, dass die Absetzbeträge in voller Höhe zustehen, lediglich die Kinderabsetzbeträge vor. Dies geht auch aus den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (270 der Beilagen XXIII. GP) hervor: "In Abs. 11 soll daher bei Vorhandensein progressionserhöhender steuerfreier Einkünfte…
…Umfang und somit den Kosten einer ,einfachen Bestattung' ab. Die Kosten des Begräbnisses sollen eine Bestattung ermöglichen, daß ,einerseits nicht die Pietätsgefühle der Hinterbliebenen verletzt und andererseits die Grenzen des wirtschaftlich Tragbaren gewahrt bleiben' (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage des IRÄG, 3 BlgNR 15. GP 35)…
…Abs. 3 GebG vergleichbare Bestimmung. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (165 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde durch das Glücksspielgesetz 1960 der glücksspielgesetzliche Ausspielungsbegriff enger gefasst als der bürgerlichrechtliche, da eine Ausspielung nach dem Glücksspielgesetz nur dann vorliegt, wenn…
…eine unklare Gesetzesstelle noch eine Gesetzeslücke vor, die einer Interpretation bedürfen würden. Vielmehr erfließt aus den Angaben in den erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage vollkommen eindeutig, dass der Gesetzgeber vollkommen bewusst von der Regelung einer Rundungsmethode Abstand genommen hat. Einem Gesetz darf in der Anwendung aber…
…den Kosten einer, einfachen Bestattung' ab. Die Kosten des Begräbnisses sollen eine Bestattung ermöglichen, dass einerseits nicht die Pietätsgefühle der Hinterbliebenen verletzt und andererseits die Grenzen des wirtschaftlich Tragbaren gewahrt bleiben' (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage des IRÄG, 3 BlgNR 15. GP 35). Wiederholt hat hiezu…
…Steuernachzahlungen durch Erfassung im Jahr des Eintritts der Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers, führt (vgl. zum Zweck der Gesetzesänderung nochmals die erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage zum AbgÄG 2005). Der Gesetzgeber hat es offensichtlich in Kauf genommen, dass die Regelung im Einzelfall auch zu einem unerwünschten Ergebnis führen…
…Kinderbetreuung (im engeren und eigentlichen Sinn des Wortes) berücksichtigt werden. Dies bringen die Gesetzesmaterialien (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage) wie folgt zum Ausdruck: "Da nur die Kosten für die ausschließliche Kinderbetreuung berücksichtigt werden können, sind Kosten für Verpflegung oder beispielsweise das reine Schulgeld für Privatschulen nicht…
…Lohnzettel anzuwenden, die das Kalenderjahr 2006 betreffen." Die Gesetzesmaterialien (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage) führen zu dieser durch das AbgÄG 2006 herbeigeführten Änderung aus: "Die Zahlung von Insolvenz-Ausfallgeld erfolgt in vielen Fällen nicht in dem Kalenderjahr, in dem die Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers eingetreten ist. Dies…
…Kinderbetreuung (im engeren und eigentlichen Sinn des Wortes) berücksichtigt werden. Dies bringen die Gesetzesmaterialien (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage) wie folgt zum Ausdruck: "Da nur die Kosten für die ausschließliche Kinderbetreuung berücksichtigt werden können, sind Kosten für Verpflegung oder beispielsweise das reine Schulgeld für Privatschulen nicht…
…Abs. 3 GebG vergleichbare Bestimmung. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (165 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde durch das Glücksspielgesetz 1960 der glücksspielgesetzliche Ausspielungsbegriff enger gefasst als der bürgerlichrechtliche, da eine Ausspielung nach dem Glücksspielgesetz nur dann vorliegt, wenn…
…Abs. 3 GebG vergleichbare Bestimmung. Nach den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage (165 der Beilagen zu den stenographischen Protokollen des Nationalrates IX.GP.) wurde durch das Glücksspielgesetz 1960 der glücksspielgesetzliche Ausspielungsbegriff enger gefasst als der bürgerlichrechtliche, da eine Ausspielung nach dem Glücksspielgesetz nur dann vorliegt, wenn…
…4 Z 3 lit. a bleibt bei der Berechnung der Steuer außer Ansatz. Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage (451 BlgNR XXII. GP): Kernstück der Steuerreform 2005 im Bereich der Lohn- und Einkommensteuer ist die Einführung eines Durchschnittssatztarifes und eine damit verbundene Steuerentlastung in Höhe von insgesamt…
…Auffassung zum Ausdruck, dass der Wortlaut des promulgierten Gesetzes mit seiner Systematik und seinem Zusammenhang mit anderen Gesetzen jedenfalls über der Meinung der Gesetzesredaktoren stehe. Auf Erkenntnisquellen außerhalb des kundgemachten Gesetzes (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, Parlamentarische Protokolle etc.) dürfe nur zurückgegriffen werden, wenn die Ausdrucksweise…
…in § 33 Abs. 11 Abgabensicherungsgesetz 2007 (AbgSiG), BGBl. I 99/2007; Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage 270 der Beilagen XXIII. GP, aus denen sich u.a. die ursprüngliche und geänderte Berechnung ergibt). Da innerstaatliche Rechtsnormen stets vor ihrer Anwendung auf ihre Gemeinschaftskonformität zu prüfen sind, darf…
…Umstand gestützt werden, dass der Bw. im Jahre 2004 als Patentanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hatte. Das proklamierte Ziel der Regelung des § 11a EStG ist die Förderung der Eigenkapitalbildung (vgl. Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu 21/ME XXII. GP, Z. 8). Der für die…
…Umstand gestützt werden, dass der Bw. im Jahre 2004 als Rechtsanwalt Einkünfte aus selbständiger Arbeit erzielt hatte. Das proklamierte Ziel der Regelung des § 11a EStG ist die Förderung der Eigenkapitalbildung (vgl. Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage zu 21/ME XXII. GP, Z. 8). Der für die…