…gelte, wenn bei einer einfachen Wegstrecke ab 20 km - in ihrem Fall 26 km - die zumutbare Wegzeit von zwei Stunden überschritten werde. Wie bereits im Berufungsschriftsatz ausgeführt, sei aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des EStG 1988 (621 BlgNR XVII. GP) zu § 16 zu entnehmen…
…begünstigt besteuerter nicht entnommener Gewinne, SWK 2004, S 469). Allerdings vertritt die herrschende Lehre - vor allem unter Verweis auf die Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Budgetbegleitgesetzes 2003 (im Folgenden kurz: ErlRV BBG 2003) - die Auffassung, dass der Nachversteuerungsbetrag gemäß § 11a Abs. 3 EStG 1988 gewinnerhöhend…
…Fahrstrecke unzumutbar ist (§ 16 Abs 1 Z 6 lit c EStG). Unzumutbarkeit ist nach dem Willen des Gesetzgebers im Nahbereich von 25 km erst dann gegeben, wenn die Wegzeit für die einfache Fahrt eineinhalb Stunden überschreitet (Erläuternde Bemerkungen zur Regierungsvorlage, 621 BlgNR XVII. GP, 75)…
…und entsprechend abgeändert oder aufgehoben wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid der Abgabenbehörde erster Instanz Rechnung getragen wird. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8…
…im Berufungsfall daher die strittigen Körperschaftsteuerbescheide 2000 und 2001 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8…
… 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Berufung war daher ungeachtet der (ausgesetzten) Erledigung der Berufung gegen den Einkommensteuerbescheid…
…BAO3, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Berufung war daher - wie im Spruch ersichtlich - abzuweisen. Graz, am 12…
…im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2005 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8…
…wird, diesem Umstand mit einem an den Abänderungsbescheid (Aufhebungsbescheid) gebundenen neuen Zinsenbescheid Rechnung getragen wird. Es sind danach von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu erlassen. Eine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide hat nicht zu erfolgen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27…
…dieses Bundesgesetzes ist hinsichtlich der Befreiung von den Gerichts- und Justizverwaltungsgebühren der Bundesminister für Justiz, im Übrigen der Bundesminister für Finanzen betraut. " Nach den Erläuternde Bemerkungen zu BGBl. I Nr. 142/2000 sollen durch dieses Bundesgesetz die bisher in diversen Bundesgesetzen enthaltenen Steuerbefreiungen für Ausgliederungsvorgänge…
…Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Der Berufung war daher spruchgemäß der Erfolg zu versagen. Graz, am…
…im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2000 bis 2002 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8…
…im Berufungsfall daher die strittigen Einkommensteuerbescheide 2002 bis 2006 in der Folge abgeändert oder aufgehoben werden, hätten von Amts wegen weitere Anspruchszinsenbescheide zu ergehen. Es erfolgt jedoch keine Abänderung der ursprünglichen Zinsenbescheide (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8…
…Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Der Berufung war daher spruchgemäß der Erfolg zu versagen. Graz, am 15…
…Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Der Berufung war daher spruchgemäß der Erfolg zu versagen. Graz, am…
…Anspruchszinsenbescheiden führen müssen, die die nunmehr vorgeschriebenen Zinsen durch den Ausweis eines (erhöhten) Zinsenguthabens entsprechend anpassen. Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 d.B. (XXI. GP) zu Art. 27 Z…
…der Berufungsentscheidung gebundener (Gutschrifts-)Zinsenbescheid ergeht (vgl.Ritz, § 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Graz, am 3. Juni 2009
… 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Berufung war daher unabhängig von der Entscheidung über die Berufung gegen die…
… 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Berufung war daher unabhängig von der Entscheidung über die Berufung betreffend Einkommensteuer…
… 205 Tz 35). Diese Vorgangsweise ist auch den parlamentarischen Materialien zur Schaffung der Bestimmung des § 205 BAO zu entnehmen (siehe Erläuternde Bemerkungen RV 311 BlgNR 21. GP zu Art. 27 Z 8). Die Berufung war daher unabhängig von der Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens…