…2953/78) oder um Kosten, die aus einem Erbanfall, aus Erbauseinandersetzungen, Erbschaftsregelungen, Pflichtteilszahlungen oder aus der Aufnahme von Schulden zur Abdeckung von Pflichtteilsschulden oder sonstigen Maßnahmen im Zusammenhang mit dem Erwerb von Nachlassvermögen entstehen (vgl. VwGH vom 19.9.1990, 89/13/0021 und VwGH…
…Dezember 2006, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Im Mai 2002 verstarb Frau X unter Hinterlassung eines Testamentes, in dem u.a die Berufungswerberin (Bw.) als Vermächtnisnehmerin vorgesehen war. In der Folge gab die Bw. bekannt…
…Mai 2006, ErfNr. betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Die Berufungswerberin (Bw.) war auf Grund des Testamentes zur Alleinerbin nach ihrem im Februar 2005 verstorbenen Ehemann berufen, doch hatte sie sich ihres Erbrechtes vorbehaltlos und unwiderruflich entschlagen, wohl aber erklärte sie…
…16, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 17. August 2006 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.***, StNr*** entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben und der angefochtene Bescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erbfall/letztwillige Verfügungen Der britische Staatsbürger ERBLASSER (oder auch NN) ist am…
…1 Z. 1 ErbStG 1955). Als vom Erblasser zugewendet gilt ua. auch: was als Abfindung für einen Verzicht auf den entstandenen Pflichtteilsanspruch oder für die Ausschlagung einer Erbschaft oder eines Vermächtnisses von dritter Seite gewährt wird (§ 2 Abs. 2 Z 4 ErbStG 1955) was als…
…vertreten durch XY, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 14. Juni 2007 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx.xxx/2005, St.Nr.xxx/xxxx entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird aufgehoben. Entscheidungsgründe 1. Erwerbsvorgang In der Verlassenschaft…
…Bw., (der nunmehrige Berufungswerber - kurz Bw.) und dessen Ehegattin W. als Geschenknehmer andererseits einen Notariatsakt nachstehenden Inhaltes (gekürzte, auszugsweise Wiedergabe): "Erbschaftsschenkungsvertrag Erstens: Im Verlassenschaftsverfahren des Bezirksgerichtes NNN., zZz nach dem am ttmmjjjj verstorbenen F., hat Frau N. auf Grund des Gesetzes zu einem Sechstel des…
…einerseits und deren Neffe, J. und dessen Ehegattin Bw., (die nunmehrige Berufungswerberin - kurz Bw.) als Geschenknehmer andererseits einen Notariatsakt nachstehenden Inhaltes (gekürzte, auszugsweise Wiedergabe): "Erbschaftsschenkungsvertrag: Erstens: Im Verlassenschaftsverfahren des Bezirksgerichtes nnn., ZZZ, nach dem am TTMMJJJJ verstorbenen F., hat Frau N. auf Grund des Gesetzes…
…August 2006 schlossen Herr J., und sein Sohn Bw., der nunmehrige Berufungswerber (kurz Bw.) einen Notariatsakt nachstehenden Inhaltes (gekürzte, auszugsweise Wiedergabe): "Erbschaftsschenkungsvertrag Erstens: Im Verlassenschaftsverfahren des Bezirksgerichtes NN., xxx nach dem am TTMMJJ verstorbenen F., hat Herr J. auf Grund des Gesetzes zu einem Sechstel…
…0245). Voraussetzung für die Annahme eines Erwerbes von Todes wegen durch einen Vertrag zugunsten Dritter ist die Erlangung eines Vermögensvorteils; somit eine objektive Bereicherung (Fellner, Gebühren und Verkehrsteuern, Band III, Erbschafts- und Schenkungssteuer, § 2 Rz 46). Lebensversicherungsverträge zugunsten Dritter begründen den Steuertatbestand nach § 2 Abs…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P.. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P.. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P.. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…als Verkäufer mit X.X. und Y.Y. als Käufer einen notariellen Erbschaftskaufvertrag mit folgendem Inhalt ab: "Präambel Die Verkäufer sind Halbbruder bzw. Halbschwestern der am 13.05.1999 verstorbenen N.N., geb. P. In dem zu Zahl geführten Verlassenschaftsverfahren wären die Verkäuferinnen auf Grund…
…eine im Grünland gelegene saure Wiese mit einem Wert von € 500,00. Bei der von der Finanz vertretenen Berechnungsart werde bei einem Erbschaftskauf für diese an sich wertlose Wiese, ausgehend von einer Bemessungsgrundlage von € 5.000.000,00 Passiven als Gegenleistung zuzüglich Abhandlungskosten…
…für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 16. März 2005, Steuernummer 033/8615, Erfassungsnummer 111.191/2004, betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 16. März 2005, Erfassungsnummer 111.191/2004, Steuernummer 033/8615, setzte das Finanzamt für Gebühren und…
…Er hinterlasse als nächste gesetzliche Erbin seine minderjährige Tochter. Mit Erbschaftskaufvertrag vom 18. Juni 2002 hätte die minderjährige erbliche Tochter ihr Erbrecht verkauft. Der Käufer würde nach Belehrung durch seinen Machthaber über die Rechtswirkungen der bedingten und der unbedingten Erbserklärung und der Gläubigereinberufung zum ganzen…