…Dr. Michaela Schmutzer, in der Finanzstrafsache gegen R.T., (Bf.) wegen eines Antrages auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 3a StVG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September…
…Juni 2011, StrNr. 700-2006/yyyyy-001, über die Abweisung des Antrages vom 26. November 2010 betreffend den Antrag um Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Sinne von § 3a StVG zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben und festgestellt, dass § 175 Abs. 2 FinStrG so zu…
…2 lit. a FinStrG gegen sie für den Fall der Uneinbringlichkeit der verhängten Geldstrafe von 5.000,00 € festgesetzte Ersatzfreiheitsstrafe von zwei Wochen durch Erbringung gemeinnütziger Leistungen gemäß § 3a StVG abzuleisten. Gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 2…
…Dr. Martin Deuretsbacher, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Oppolzergasse 6, wegen eines Antrages auf Erbringung gemeinnütziger Leistungen nach § 3a StVG über die Beschwerde der Beschuldigten vom 15. Oktober 2012 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 8/16/17 als Finanzstrafbehörde erster Instanz vom 18. September 2012, StrNr…
…Abs. 1 iVm § 3 Abs. 1 dritter Satz und 3a StVG) zu erbringen. Dass und in welchem Ausmaß die Erbringung gemeinnütziger Leistungen zulässig ist, ist in der Strafverfügung oder dem Straferkenntnis selbst festzuhalten. Ob nun das angesprochene Erkenntnis des VwGH unter § 165 Abs. 1 lit…
…der Eingabe vom 26. November 2010 stellte die Bf. durch ihren Vertreter den Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke der Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Sinne des § 3a StVG und begründete diesen Antrag im Wesentlichen wie folgt: Eine Zahlung sei ihr nicht möglich. Sie beziehe Notstandshilfe und…
…der (Ersatz-) Freiheitsstrafen vor, weshalb § 3 StVG hinsichtlich des Nichtvollzuges und der ersatzweisen Erbringung gemeinnütziger Leistungen im verwaltungsbehördlichen Finanzstrafverfahren nicht zur Anwendung kommen könne. Gegen diesen Bescheid erhob der Bf. durch seinen Vertreter das Rechtsmittel der Beschwerde und brachte vor, die im Bescheid vertretene Rechtsauffassung…
…24. September 2009 stellte die Bf. durch ihren Vertreter den Antrag auf Strafaufschub zum Zwecke der Erbringung gemeinnütziger Leistungen im Sinne des § 3a StVG und begründete diesen Antrag wie folgt: Die Entrichtung der Geldstrafe in der Höhe von 6.300,00 € sei der Bf…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 15. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. Oktober 2004 betreffend Umsatzsteuer 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 15. November 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. Oktober 2004 betreffend Umsatzsteuer 2001 und 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 23. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. November 2004 betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 2. Februar 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. Jänner 2005 betreffend Umsatzsteuer 1999 und 2002, entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 23. Dezember 2004 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 19. November 2004 betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 2000 bis 2002 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Stb., vom 17. November 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg vom 13. Oktober 2004 betreffend Umsatzsteuer 2001 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
…am selben Tag der Post übergeben wurde, begehrte die Bf. noch innerhalb der einmonatigen Beschwerdefrist eine Fristverlängerung von 3 Wochen zur Einbringung einer Beschwerde gegen die Berufungsvorentscheidung, wodurch der Ablauf der Beschwerdefrist gehemmt und nachfolgend die Beschwerde vom 17. Dezember 2007 in offener Rechtsbehelfsfrist erhoben…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende Hofrätin H und die weiteren Mitglieder Hofrat A, B und Mag. C im Beisein der Schriftführerin FOI D über die Berufung der Bw., vertreten durch Vertreter, vom 18. September 2002 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 23…
…Beschäftigung von sogenannten "Schwarzarbeitern" weder Lohnabgaben noch Lohnnebenkosten anfallen und somit von solchen erbrachte Leistungen gegenüber jenen, deren Erbringung durch angemeldete Arbeitnehmer erfolgt, deutlich geringere Aufwendungen nach sich ziehen. Die Berücksichtigung einer entsprechenden Gewinnmarge des Leistungserbringers - wer auch immer die in Rede stehenden Leistungen erbracht…
…9. 2000, 97/14/0112). Eine Zwangsstrafenfestsetzung setzt die vorherige Aufforderung zur Erbringung der verlangten Leistung und die Androhung der Zwangsstrafe in einer bestimmten Höhe voraus. Diese Voraussetzungen sind im Berufungsfall unstrittig gegeben. Strittig ist ausschließlich, ob die Festsetzung der Zwangsstrafe unter dem Aspekt rechtens…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Christian Lenneis und die weiteren Mitglieder Dr. Wolfgang Pavlik, Norbert Pelzer und Mag. Maria Belinda Eder im Beisein der Schriftführerin Diana Engelmaier über die Berufung der ARGE Ausbau F-Gasse 63, K. & F. OHG & Mitgesellschafter, W…
Die Ausführungen der belangten Behörde in Tz 14 des Betriebsprüfungsberichtes gipfeln darin, dass der C.AG , Mag. R. und Frau H. als Erwerber der gegenständlichen Wohnungseigentumsobjekte keine Bauherreneigenschaft zukommt. Hierzu ist auszuführen, dass die Frage der Bauherreneigenschaft der Käufer im konkreten Fall eine völlig unbeachtliche…