…eine Zollbehörde fest, dass eine Zollschuld gemäß Art. 202 ZK in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld gemäß Abs. 4, sofern sie weniger als 5.000 € beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Der Ort der…
…eine Zollbehörde fest, dass eine Zollschuld gemäß Art. 202 ZK in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld gemäß Abs. 4, sofern sie weniger als 5.000 € beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Der Ort der…
…eine Zollbehörde fest, dass eine Zollschuld gemäß Art. 202 ZK in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld gemäß Abs. 4, sofern sie weniger als 5.000 € beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Der Ort der…
…in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Dem Art. 215 ZK wurde dessen Abs. 4 durch die VO 2700/2000 (ABl. 2000 Nr. L 311/17) mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 angefügt. Durch diese Bestimmung wird die Erhebung von Zollschulden, die in einem anderen Mitgliedstaat…
…in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Dem Art. 215 ZK wurde dessen Abs. 4 durch die VO 2700/2000 (ABl. 2000 Nr. L 311/17) mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 angefügt. Durch diese Bestimmung wird die Erhebung von Zollschulden, die in einem anderen Mitgliedstaat…
…damit zu einem Erlöschen der Zollschuld führen könnte. Dass Österreich zur Abgabenerhebung berufen ist, ergibt sich aus Artikel 215 Absatz 4 Zollkodex, weil im Hinblick auf eine in einem anderen Mitgliedstaat nach Artikel 202 Zollkodex entstandene Zollschuld von knapp € 1.000,00 der die…
…in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Dem Art. 215 ZK wurde dessen Abs. 4 durch die VO 2700/2000 (ABl. 2000 Nr. L 311/17) mit Wirkung vom 19. Dezember 2000 angefügt. Durch diese Bestimmung wird die Erhebung von Zollschulden, die in einem anderen Mitgliedstaat…
…über Drittstaaten) oder der Umstand, dass für einen Teil der Waren eine Genehmigung vorgelegen sei, ändere daran nichts. Das Entstehen der Zollschuld am Ort des Beginns der Beförderung habe zur Folge, dass nicht das Zollamt Linz Wels, sondern die Zollbehörden dieses Mitgliedstaates (Schweden) zur buchmäßigen…
…worden ist und der Lieferant nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist und aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (EuGH 27.9.2007, C-409/04, Randnr. 42). Derartige Nachweise liegen in den genannten…
…worden ist und der Lieferant nachweist, dass der Gegenstand in einen anderen Mitgliedstaat versandt oder befördert worden ist und aufgrund dieses Versands oder dieser Beförderung den Liefermitgliedstaat physisch verlassen hat (EuGH 27.9.2007, C-409/04, Randnr. 42). Derartige Nachweise liegen in den genannten…
…oder einem Freilager befindet vorschriftswidrig in einen anderen Teil des Zollgebiets der Gemeinschaft verbracht wird. Im Sinne dieses Artikels ist vorschriftswidriges Verbringen jedes Verbringen unter Nichtbeachtung der Artikel 38 bis 41 und 177 zweiter Anstrich ZK. (2) Die Zollschuld entsteht in dem Zeitpunkt, in dem…
…weil es weitgehend von der Sorgfalt des Beteiligten und der von ihm zur Erfüllung seiner Verpflichtungen herangezogenen Personen abhängt, ob er sich durch Nichtbeachtung von Verfahrensvorschriften dem Entstehen einer Zollschuld aussetzt, wegen der er in Anspruch genommen werden kann (siehe Urteil des BFH vom 13…
…dass die Ware sich in einer Lage befindet, die eine Zollschuld hat entstehen lassen; - oder, wenn die Ware in ein noch nicht erledigtes Zollverfahren übergeführt worden ist und der Ort innerhalb einer gegebenenfalls nach dem Ausschussverfahren festgelegten Frist weder nach dem ersten noch nach dem…
…einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld, sofern sie weniger als 5000 EUR beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. § 2 Abs.1 Zollrechts-Durchführungsgesetz (ZollR-DG): Das im § 1 genannte gemeinschaftliche Zollrecht, dieses Bundesgesetz und die in…
…1 erster Anstrich ZK Die Zollschuld entsteht - an dem Ort, an dem der Tatbestand eintritt, der die Zollschuld entstehen lässt. Art. 215 Abs. 4 ZK Stellt eine Zollbehörde fest, dass eine Zollschuld gemäß Art. 202 in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld…
…Anmeldepflichtige Waren" zu benützen, allen anderen (z.B. nach Wien weiterreisenden) Passagieren war es gestattet, den grünen Ausgang ("Anmeldefreie Waren") zu benützen. Die unzulässige Benützung des grünen Ausgangs führte bei Mitführen zollpflichtiger Waren zur Entstehung der Zollschuld in Deutschland". Daraus folgt, dass für die Kontrolle…
…Grunde der Entziehung der Waren aus der zollamtlichen Überwachung. Zu den von der Bf. ins Treffen geführten Einwendungen hinsichtlich des Vorliegens eines Mitverschuldens der Zollbehörde wird nachstehendes festgestellt: Die in Rede stehenden Nichtgemeinschaftswaren waren im Postweg aus dem österreichischen Anwendungsgebiet in einem anderen Mitgliedstaat der…
…202 in einem anderen Mitgliedstaat entstandene Zollschuld, sofern sie weniger als 5000,- € beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gelten das im § 1 genannte gemeinschaftliche Zollrecht, dieses Bundesgesetz und die in Durchführung dieses…
…anderen Mitgliedstaat der EU verwaltet werden. Warum bei diesem Sachverhalt die angefochtene Abgabenfestsetzung gegen das Doppelbesteuerungsverbot verstoßen soll, ist nicht nachvollziehbar. Den gerichtlichen Feststellungen ist zu entnehmen, dass neben dem Bf. auch noch weitere Personen als Zollschuldner in Betracht kommen. Kann zur Erfüllung einer Zollschuld…
…Zollschuld gemäß Artikel 202 in einem anderen Mitgliedstaat entstanden ist, so gilt die Zollschuld, sofern sie weniger als 5000 Euro beträgt, als in dem Mitgliedstaat entstanden, in dem ihre Entstehung festgestellt wurde. Gemäß § 2 Abs.1 ZollR-DG gelten die Bestimmungen über die Entstehung der…