…entsteht die Steuerschuld für den Erwerb eines geltend gemachten Pflichtteilsanspruches mit dem Zeitpunkt der Geltendmachung. Nach § 18 ErbStG ist für die Wertermittlung .... der Zeitpunkt des Entstehens des Steuerschuld maßgebend. Pflichtteil ist jener Erbteil, den bestimmte nahe Verwandte mindestens erhalten müssen. Der Pflichtteilsberechtigte ist kein Erbe…
…der Zeitpunkt des Entstehens der Steuerschuld maßgebend. In diesem Zusammenhang ist daher darauf hinzuweisen, dass die Höhe des geltend gemachten Pflichtteils mit dem Betrag anzusetzen ist, der im Zeitpunkt der Geltendmachung des Pflichtteilsanspruches festgesetzt wurde. In welcher Höhe die tatsächliche Zuteilung des Pflichtteils sodann erfolgt…
…dem Befund der Magistratsabteilung 36 und den im Berufungsverfahren durchgeführten Ermittlungen des Finanzamtes, deren Ergebnis Eingang in die Berufungsvorentscheidung fand. Strittig ist im gegenständlichen Fall nicht die grundsätzliche Steuerpflicht der Eingabe nach § 14 TP 6 GebG 1957, sondern der Zeitpunkt der Entstehung der Steuerpflicht und…
…wenn die Bilanz unrichtig ist, wenn der Steuerpflichtige also anders bilanziert hat als er hätte bilanzieren müssen. Dies ist dann der Fall, wenn sie nicht den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung entspricht oder gegen zwingende Vorschriften des EStG verstößt. Die Bilanzberichtigung ist in jedem Stadium des Besteuerungsverfahrens…
…sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 oder § 12a erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag oder befreit…
…2008 der steuerpflichtige Tatbestand für Schenkungen unter Lebenden nach § 1 Abs. 1 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 nicht mehr (BGBl. I Nr. 39/2007). Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der…
…2008 der steuerpflichtige Tatbestand für Schenkungen unter Lebenden nach § 1 Abs. 1 Z 2 Erbschafts- und Schenkungssteuergesetz 1955 nicht mehr (BGBl. I Nr. 39/2007). Gemäß § 12 Abs. 1 Z 2 ErbStG entsteht die Steuerschuld bei Schenkungen unter Lebenden mit dem Zeitpunkt der Ausführung der…
… VwGH vom 12. November 1980, 1300/80). Nach diesen Entscheidungen muss der Steuerpflichtige objektiv in der Lage sein, über die Einnahme frei verfügen zu können; die subjektive Verfügungsmöglichkeit ist nicht maßgeblich. Das Finanzamt hat die Berufung am 29. Oktober 2008 dem Unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung…
…Oktober 1981 und der bedingten Erbserklärung eingeantwortet worden wäre. Gemäß § 2 Abs.1 Z 1 ErbStG würde als Erwerb von Todes wegen der Erwerb durch Erbanfall gelten und gemäß §§ 6 Abs.1 Z 1,13 Abs.1 ErbStG wäre damit die Steuerpflicht für den gesamten…
…wie etwa die Veräußerung von Wirtschaftsgütern des Nachlasses vor der Einantwortung oder das Entstehen von Versicherungsansprüchen im Zusammenhang mit dem Untergang von Nachlassgegenständen berühren diesen Grundsatz nicht. Aber auch dann, wenn die Erben nach Abgabe der Erbserklärung miteinander ein Abkommen über die Aufteilung des Nachlasses…
…sofern die Steuerpflicht nicht bereits nach Z 1 oder 2 eingetreten ist oder nach Eintreten der Steuerpflicht eine Vergütung nach § 12 Abs. 1 erfolgt ist. Als erstmalige Zulassung gilt auch die Zulassung eines Fahrzeuges, das bereits im Inland zugelassen war, aber nicht der Normverbrauchsabgabe unterlag…
…ist. Sie bestreitet ausschließlich in zeitlicher Hinsicht den Eintritt der Steuerpflicht und meint im Ergebnis, die Erbschaftssteuer könne ihr nur von dem Vermögen vorgeschrieben werden, das tatsächlich in ihre freie Verfügungsmacht gelangt sei. Dem ist zu entgegnen, dass im Streitfall alleine auf Grund der Tatsache…
…1 Z 3 AlkStG entstehen lasse, oder von einer bestimmungswidrigen Verwendung ausgegangen werde, wodurch die Steuerschuld nach § 8 Abs. 1 Z 8 AlkStG entstehe. Mit Eingabe vom 19. Dezember 2007 erhob die Bfin den Rechtsbehelf der Beschwerde und erneuerte darin ihren Antrag auf ersatzlose Behebung…
…GrEStG 1987). Das Grunderwerbsteuergesetz normiert die Entstehung der Steuerschuld im § 8 GrEStG 1987 wie folgt: "(1) Die Steuerschuld entsteht, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. (2) Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig…
…GrEStG 1987). Das Grunderwerbsteuergesetz normiert die Entstehung der Steuerschuld im § 8 GrEStG 1987 wie folgt: "(1) Die Steuerschuld entsteht, sobald ein nach diesem Bundesgesetz steuerpflichtiger Erwerbsvorgang verwirklicht ist. (2) Ist die Wirksamkeit des Erwerbsvorganges vom Eintritt einer Bedingung oder von der Genehmigung einer Behörde abhängig…
…weil diese ausführt, dass die Entstehung der Steuerschuld eine den Erfordernissen des § 11 entsprechende Rechnung voraussetzt, die jedoch in Zweifel gezogen wurde. § 11 Abs. 12 UStG 1994 lautet: Hat der Unternehmer in einer Rechnung für eine Lieferung oder sonstige Leistung einen Steuerbetrag, den er nach…
…Da § 4 NoVAG 1991 in der Stammfassung keine Regelung des Steuerschuldners für den Fall der Entstehung der Steuerschuld nach § 1 Z 3 zweiter Satz zweiter Fall leg. cit. enthielt, ist in solchen Fällen derjenige der Steuerschuldner, der den die Steuerpflicht auslösenden Tatbestand verwirklicht, somit derjenige…
…4 EStG umfasst wären. Unter diese Z. 4 fallen die Ausschüttungen der Agrargemeinschaft jedoch nicht, weil dieser Tatbestand "Zinsen und andere Erträgnisse aus sonstigen Kapitalforderungen jeder Art" der Steuerpflicht unterwerfe. Das Mitglied einer Agrargemeinschaft hat aber keine Kapitalforderung gegen die Agrargemeinschaft, sondern es ist bloß…
…wurde im Instanzenzug vom UFS, RV/2605-W/09 vom 17.11.2009 als unbegründet abgewiesen, weil der AG einerseits keine Antragslegitimation zukam und andererseits auch bei Ausschüttungen an jene Mitglieder, die ihre Anteile im Privatvermögen hielten, eine Steuerpflicht gemäß § 27 Abs. 4 EStG bestehe …
…wurde im Instanzenzug vom UFS, RV/2605-W/09 vom 17.11.2009 als unbegründet abgewiesen, weil der AG einerseits keine Antragslegitimation zukam und andererseits auch bei Ausschüttungen an jene Mitglieder, die ihre Anteile im Privatvermögen hielten, eine Steuerpflicht gemäß § 27 Abs. 4 EStG bestehe …