…Falle die Einhebung der Abgabe nicht mehr von der Erledigung einer Berufung ab. Da nur berufungsverfangene Abgaben ausgesetzt werden können, ist diese Anspruchsvoraussetzung im gegebenen Fall daher nicht erbracht. Dass die Berufungserledigung im Zeitpunkt der erstinstanzlichen Entscheidung über Antrag auf Aussetzung der Einhebung rechtskräftig zu…
…um Aussetzung der Vollziehung der Entscheidung mit Bescheid vom 4. September 2002, Zahl: 1000, als unbegründet abgewiesen. Es begründet seine Entscheidung vor allem damit, in der Hauptsache sei eine Berufungsvorentscheidung ergangen und die Einhebung der Abgabe daher nicht mehr von der Erledigung einer Berufung abhängig.…
…§ 85a bis 85f ZollR-DG) und nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus Rechtsgründen als unbegründet abzuweisen, weil die Entrichtung der Abgabe nicht mehr von der Erledigung einer Berufung im Sinne des § 212a BAO geforderten Anspruchsvoraussetzung abhängt.". 2) UFS vom 27.5.2010, RV/0345…
…dass im Zeitpunkt der Entscheidung über die Abweisung des Antrages auf Aussetzung gemäß § 212a BAO die Einhebung der betreffenden Beträge nicht mehr von der Erledigung einer Berufung abhängig war, war spruchgemäß zu entscheiden. Davon abgesehen, wäre der Antrag auf Aussetzung der Einhebung auch deshalb abzuweisen…
…§ 85a bis 85f ZollR-DG) und nach der ständigen Rechtsprechung des VwGH aus Rechtsgründen als unbegründet abzuweisen, weil die Entrichtung der Abgabe nicht mehr von der Erledigung einer Berufung im Sinne des § 212a BAO geforderten Anspruchsvoraussetzung abhängt.". 2) UFS vom 27.5.2010, RV/0345…
…des Finanzamtes, dass der Antrag deshalb abzuweisen wäre, weil die dem Antrag zu Grunde liegende Berufung gegen den Haftungsbescheid bereits erledigt worden wäre, kann sich der Unabhängige Finanzsenat nicht anschließen, weil damit zwar die mittelbare Abhängigkeit der Abgabe von der Erledigung einer Berufung gemäß § 212a…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…6 lit. a BAO vor. In der Folge ist zu klären, ob die Höhe des Grundbetrages unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung der Berufung abhängig ist oder nicht (vgl. Voraussetzungen Abs. 1 leg. cit.). Abgaben, deren Höhe mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängen, sind…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…Gefährdung der Einbringlichkeit der Abgabe gerichtet ist Es wird sowohl im zweiten Unterabsatz des Artikel 244 ZK die Aussetzung der Vollziehung von einer angefochtenen Entscheidung abhängig gemacht als auch im Absatz 1 des § 212a BAO die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig…
…mangels Entfaltung von Rechtswirkungen nicht habe angefochten werden müssen. Eine Festsetzung von Aussetzungszinsen sei daher nicht gerechtfertigt. Über die Berufung wurde erwogen: 2.1. § 212a BAO lautet wie folgt: "(1) Die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt…
…212 a BAO über die Aussetzung der Einhebung insoweit anwendbar, als sie durch Art. 244 ZK nicht überlagert wird und insoweit unanwendbar geworden ist. Nach § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt…
…dass der Bw. am 8. Jänner 2012 verstorben wäre. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 212a Abs. 1 BAO ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt, auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar…
…wenn mit einer Berufung die Inanspruchnahme für die Abgabe angefochten wird. (§ 212a Abs.1 BAO) Mit dieser Bestimmung wird die Aussetzung der Einhebung von der Erledigung einer Berufung abhängig gemacht. Grund dieser Bestimmung ist, dass der Berufungswerber nicht generell einseitig mit allen Folgen einer potentiell…
…Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) ist die Einhebung einer Abgabe, deren Höhe unmittelbar oder mittelbar von der Erledigung einer Berufung abhängt auf Antrag des Abgabepflichtigen insoweit auszusetzen, als eine Nachforderung unmittelbar oder mittelbar auf einen Bescheid, der von einem Anbringen abweicht, oder auf einen Bescheid, dem…