…Diese Befreiung sei innerhalb des in der Genehmigung umschriebenen Tätigkeitsbereiches eine umfassende. Daraus ergebe sich, dass die Verwertungsgesellschaft berechtigt sein müsse, durch die Vorlage einer Ansässigkeitsbestätigung eine Entlastung von der Quellensteuer zu erwirken. Über die Berufung wurde erwogen: Zur Begründung ist zunächst auf das Erkenntnis…
…Eingabe vom 31. Mai 2001 beantragte der Bw. die Rückerstattung der davon einbehaltenen Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO, da die mit Argentinien und Brasilien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit eine Entlastung von der Quellensteuer vorsehen würden. Der vorstehende Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gemäß § 240…
…seien Dividenden, die an Anteilseigner in EWR-Staaten ausgeschüttet würden, zur Gänze von der österreichischen Quellensteuer freizustellen. Da seitens der liechtensteinischen Steuerverwaltung eine Ansässigkeitsbescheinigung (Formular ZS-QU2) sowie eine bestätigte schriftliche Erklärung über die geforderte aktive Tätigkeit vorliege, sei ein Missbrauch im Sinne des § 94a…
…der Genehmigung umschriebenen Tätigkeitsbereiches eine umfassende. Daraus ergebe sich, dass die Verwertungsgesellschaft berechtigt sein müsse, durch die Vorlage einer Ansässigkeitsbestätigung eine Entlastung von der Quellensteuer zu erwirken. Über die Berufung wurde erwogen: Im gegenständlichen Fall ist strittig, ob die Bw. eine Befreiung von der Quellensteuer…
…nicht ausgeschlossen. Die zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern stelle sich somit grundsätzlich auch als abkommensrechtliche Notwendigkeit dar. Werde in Österreich als Ansässigkeitsstaat eine zeitverschobene Anrechnung ausländischer Quellensteuern im Wege eines Anrechnungsvortrages verwehrt, werde damit grundsätzlich die Österreich obliegende Verpflichtung zur Entlastung von der Doppelbesteuerung verletzt. Gerade…
…Der UFS wandte die Regelung des § 10 Abs 1 KStG (Steuerbefreiung für inländische Dividenden) analog an und behandelte die Dividenden von Kapitalgesellschaften aus den Mitgliedstaaten und aus Drittstaaten als steuerbefreite Erträge, wobei keine Anrechnung der Quellensteuer erfolgte. (c) Gegen die Berufungsentscheidung des UFS vom 13…
…ist und daher jedenfalls eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung eintritt? 3.1. Sofern Frage 3 bejaht wird: Verstößt es gegen Gemeinschaftsrecht, wenn Erträgen aus Drittlandsbeteiligungen die Befreiung versagt wird, sofern das Beteiligungsausmaß unter 25% (10%) liegt, obwohl die Befreiung der Erträge bei über 25…
…03 vorgeschrieben; die Kapitalertragsteuer wurde in Höhe von € 793,82 angerechnet. Die Einkommensteuer wurde mit € 461,77 festgestellt. Begründend wurde Folgendes angeführt: "Lt. Kontrollmitteilung betrugen die im Kalenderjahr 2006 gutgeschriebenen Zinsen € 5.292,11. Die Höhe der anrechenbaren Quellensteuer ist lt. Doppelbesteuerungsabkommen…
…und C-437/08, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Vielmehr sei auch bei diesen Beteiligungserträgen eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu gewähren. Welche Methode zur Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) heranzuziehen sei, müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen…
…§ 5 Abs. 3 Doppelbesteuerungsabkommens-Entlastungsverordnung kann das Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart bei Vergütungen für die Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsüberlassung durch Bescheid eine Entlastung an der Quelle zulassen. Entscheidungen, die die Abgabenbehörde nach ihrem Ermessen zu treffen haben, müssen sich in den Grenzen halten…
…8.1.2008. In ihr führte sie aus: "Als Haftungspflichtige können Personen nur dann in Anspruch genommen werden, wenn in Gesamtbetrachtung der innerstaatlichen und zwischenstaatlichen Rechtslage ein Besteuerungsrecht Österreichs vorliegt (Kuschil und Kofler in "Abkommensrechtliche Entlastung von österreichischen Quellensteuem auf Dividenden, Zinsen und Lizenzgebühren"; ÖStZ…
…Quellensteuer von ca. 890,00 €. Nach dem oben zitierten Wortlaut des Art. 15 Abs. 1 DBA-Schweiz dürfen im gegenständlichen Fall, weil es sich um keine Entsendung durch einen nicht in der Schweiz ansässigen Arbeitgeber handelt, die Zahlungen für die vom Bw. in der…
…Richtlinie einen Anspruch auf Entlastung der Quellensteuer nur bei Einhaltung der in Österreich mit zwei Jahren festgelegten Behaltefrist vorsehe. Die Belastung mit österreichischer Quellensteuer stelle eine Beschränkung der Grundfreiheiten unabhängig davon dar, ob sie in Großbritannien anrechenbar sei. Eine diskriminierende Besteuerung von grenzüberschreitenden Dividendenausschüttungen durch…
…niederländischen Betriebsprüfung ergangen und weise einen Steuerabzugsposten von NLG 4.598.099,00 aus. Dabei handle es sich um die bereits abgeführte, anrechenbare Quellensteuer. Aufgrund der niederländischen Regelung zum Anrechnungshöchstbetrag könne jedoch nicht mehr als dieser Betrag auf die holländische Steuerlast der Gesamtorganschaft angerechnet werden…
…und C-437/08, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Vielmehr sei auch bei diesen Beteiligungserträgen eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu gewähren. Welche Methode zur Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) heranzuziehen sei, müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen…
…und C-437/08, nicht mit dem Gemeinschaftsrecht vereinbar. Vielmehr sei auch bei diesen Beteiligungserträgen eine Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu gewähren. Welche Methode zur Entlastung von der wirtschaftlichen Doppelbesteuerung (Anrechnungs- oder Befreiungsmethode) heranzuziehen sei, müsse durch Auslegung ermittelt werden. Dabei sei zu berücksichtigen…
…und auch in der Verlustsituation in der Gruppe (die Quellensteuer) zu berücksichtigen. Es sind falsche Bescheide erlassen worden. Es gibt Feststellungsbescheide, wo abgesprochen wird über die anrechenbare KÖSt und das ist nicht gerechtfertigt nach § 24a KStG. Da ist eine fiktive Berechnung von KÖSt gemacht worden…
…Zudem Fehle es bei den Gesellschaftern der Bw auch an der Absicht der Steuervermeidung. Dazu wird auf des "Halbeinkünfteverfahren" dem die in Deutschland ansässigen Gesellschafter unterliegen bzw. darauf verwiesen, dass die nach dem DBA-BRD aus 2000 effektiv einzubehaltende Quellensteuer (KESt) von 15 % in Deutschland…
…Versorgungskasse einzuholen. Anderenfalls kann die Versorgungskasse die Übernahme von Leistungen ablehnen. (6) Nicht übernommen werden a) Versorgungsbezüge im einstweiligen Ruhestand; b) Versorgungsbezüge für abgewählte Wahlbeamtinnen und Beamte auf Zeit bis zum Ablauf der Amtszeit, längstens bis zum vorherigen Eintritt in den Ruhestand oder der Entlassung;…
…eine allfällige Entlastung (unmittelbare Entlastung, Rückerstattung) aus dem Quellenstaat an den jeweiligen Empfänger der DBA-begünstigten Einkünfte (Gruppenmitglied, Gruppenträger) anknüpft und völlig unabhängig von der nach der österreichischen Gruppenbesteuerung vorgesehenen innerstaatlichen Zurechnung der Gruppenmitgliedseinkünfte ist. Würden im Bereich der Ergebnisermittlung und Anrechnung von Quellensteuern Gruppenmitglieder…