…einzementiert und keiner späteren Änderung mehr zugänglich. Die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung wurde beantragt. Daraufhin hat das Finanzamt den Bw zu einer Stellungnahme aufgefordert, weil es sich bei dem Vertrag zivilrechtlich zweifellos um eine gemischte Schenkung gehandelt habe. Wegen des Antrages des Bw sei aufgrund…
…Abs. 1 FinStrG ist gegen die Versäumung einer Frist oder einer mündlichen Verhandlung auf Antrag des Beschuldigten oder des Nebenbeteiligten eines anhängigen oder abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand zu bewilligen, wenn der Antragsteller durch die Versäumung einen Rechtsnachteil erleidet und glaubhaft macht…
…wurde." Am 30. Dezember 2005 antwortete die Bw.: Eine mündliche Vorladung zur Schlussbesprechung sei nicht erfolgt, deshalb seien grundsätzlich und im Vertrauen auf die Rechtssicherheit bei Entfall der Schlussbesprechung keine Feststellungen zu treffen und keine Abweichungen zu den eingereichten Erklärungen zu veranlagen. Der Mangel der…
… 33 Abs.2 lit.a FinStrG und der Finanzordnungswidrigkeiten nach § 49 Abs.1 lit.a FinStrG war nämlich der Berufungswerber als Beschuldigter im Rahmen einer mündlichen Verhandlung am 5. Dezember 1994 vor dem Finanzamt Grieskirchen als Finanzstrafbehörde erster Instanz in Anwesenheit seines damaligen Verteidigers vernommen…
…Dezember 2011, verwehrte sich der Bw gegen die Begrenzung seiner UID-Nummer. Mit gesondertem Schreiben vom 27. Dezember 2011 beantragte er die Durchführung einer mündlichen Verhandlung gemäß § 284 Abs.1 BAO. Das FA legte das Rechtsmittel ohne weitere Maßnahmen dem UFS zur Entscheidung vor. Dem…
…Wohl bei Anwesenheit in der Verhandlung gefährdet wäre: Das Beisein bei einer mündlichen Verhandlung ist dem Wohle des Betroffenen als nicht abträglich zu erachten. ob aus psychiatrisch-neurologischer Sicht der Betroffene in der Lage ist, Inhalt, Tragweite und Formvorschriften einer letztwilligen Verfügung zu verstehen und…
…Zahl: 610/00000/2/1999, in der Fassung des Bescheides (Berufungsvorentscheidung) vom 30.01.2006, Zahl: 610/00000/4/1999, aufzuheben, 3) die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit der Ausfuhranmeldung vom 24. September 1999, WE-Nr. X, wurde gefrorenes "Fleisch…
…Zahl: 610/0000/2/2000, in der Fassung des Bescheides (Berufungsvorentscheidung) vom 01.02.2006, Zahl: 610/0000/4/2000, aufzuheben, 3) die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Über die Beschwerde wurde erwogen: Mit der Ausfuhranmeldung vom 31. Jänner 2000, WE-Nr. X, wurde gefrorenes "Fleisch…
…Ltd ergänzend vorgebracht, dass eine Anrechnung einer österreichischen Quellensteuer nicht möglich sei, da der Betrag an ausländischer Steuer den in Großbritannien auf die Dividendenzahlungen entfallenden Steuerbetrag übersteige. Weiters wurde in diesem Schriftsatz auf die Abhaltung einer mündlichen Verhandlung verzichtet. Mit Bescheid vom 31. März 2005…
…Begründung keine Änderung." Im Vorlageantrag vom 10. April 2008 beantragte der Berufungsführer die Durchführung einer mündlichen Verhandlung. Im Rahmen des Finanzstrafverfahrens legte der Berufungsführer folgende Unterlagen vor: Eine Aufstellung über die Erlösberichtigungen 2002 und 2003. Nach dieser Aufstellung haben die Erlösberichtigungen im Jahr 2003 56…
…vorgelegt. Laut mündlicher Auskunft des Geschäftsführers ergäbe sich die Vermittlungsprovision jedoch aus der Differenz des, durch den Veranstalter bezahlten Betrags für den Künstlerauftritt und die, an die Künstler weitergegebenen Gelder sowie der von der Firma G bezahlten Reisekosten. Bei falscher Kalkulation, Entfall eines Konzerts etc…
…2. Nach Mitteilung der Universität Linz und der Wirtschaftsuniversität Wien könne "Betriebswirtschaft" nur in Wien studiert werden 3. Geringfügigkeit des nachgeforderten Betrages Es werde daher eine mündliche Verhandlung vor dem gesamten unabhängigen Berufungssenat beantragt. Dem Vorlageantrag wurden folgende Beilagen angeschlossen: Studienerfolgsnachweise, Schreiben vom 29. März…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…
…mit der Notwendigkeit, weitere mündliche Verhandlungen durchzuführen, beschäftigen. Im Hinblick auf den Ursprungsbeweis werde der Beweis des Gesamtjahreszukaufes 1996 im Vordergrund stehen. Sollte der Gesamtjahresnachweis nicht gelingen, werde in Verfolgung des Identitätsprinzips eine Zuordnung nicht ausbleiben können. Im Schreiben und Beweisantrag vom 2. Oktober 2006…