…cit. tritt Straffreiheit nicht ein, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger bekannt war. Tatbestandsmerkmal für eine Strafaufhebung nach § 29 Abs. 1 FinStrG ist demnach die Darlegung der Verfehlung, wobei nach dem Wortlaut des Abs…
…die er berufen hätte. Seit 31. März 2012 wäre seine Gewerbeberechtigung ruhend gemeldet und er wäre die meiste Zeit in Polen. Als Entdecker eines Steuerbetruges wäre er selbst ohne den kleinsten Beweis vom Finanzamt mit verschiedenen Steuernachzahlungen von Beträgen, die er nie bekommen hätte, "bestraft"…
… 29 Abs.3 FinStrG keine strafbefreiende Wirkung haben könne, wenn zum Zeitpunkt der Selbstanzeige die Tat bereits ganz oder zum Teil entdeckt und dies dem Anzeiger auch bekannt gewesen sei. Der Umstand, dass dies dem Anzeiger auch bekannt war, ergebe sich aus der Offenlegung des…
…welcher Sachverhalt ihm konkret vorgeworfen werde, weil der Name JU nie gefallen sei. Die steuerrelevanten Unterlagen seien vielmehr bei Durchsicht der Ordner vom Steuerberater entdeckt worden und habe dieser sofort und richtig in seinem Interesse reagiert. Wäre schon bekannt gewesen, dass es sich bei den…
…der Vorhalt der Strafsachenstelle des Finanzamtes vom 23.10.2002 gegen den Anzeiger gesetzt worden sind. Überdies sei betreffend 2000 und 2001 die Finanzstraftat des Beschuldigten teilweise entdeckt gewesen, was ihm durch dieses Schreiben und in der Folge auch durch die Akteneinsicht am 30.10…