…Oktober bis 14. November 1995 erlassenen Abgabenbescheide (Vorprüfung) kein Rechtsmittel erhoben. Der einzige Punkt, welcher vom Berufungswerber bestritten wird, ist die Berücksichtigung der Endverbraucherbierlieferungen von der BU, welche aufgrund der Erhebungen bei der BU dem Berufungswerber zugerechnet worden sind. Hier bestreitet der Berufungswerber, diese Lieferungen…
…und B spricht weiters, dass die Ben von der BH und GB ausgebildet und laufend instruiert werden. Im Falle von Reklamationen, bzw. wenn von Endverbrauchern Ersatzteile benötigt werden, verweist die BH diese an die nächste B, und nicht an die GG, die die Veranstaltung abgehalten…
Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…
…Gegenstand "Kaffeerösterei". Im Rahmen dieses Unternehmens importiert sie Kaffee aus verschiedenen Ländern nach Österreich, röstet ihn und vertreibt ihn an Unternehmer bzw. Endverbraucher. 1.2. Im Zuge einer bei der Bw durchgeführten, die Jahre 2003 bis 2005 umfassenden Außenprüfung wurden unter den Tz. 2 und…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…Andererseits ist die Bedingung einer mehrwertsteuerähnlichen Abgabe nicht erfüllt, wonach nur der Endverbraucher belastet wird und die Abgabe für die vor der endgültigen Besteuerung tätigen Steuerpflichtigen völlig neutral ist, weil ein Steuerpflichtiger den in den Preis der Gegenstände und Dienstleistungen bereits eingeflossenen Betrag nicht genau…
…während des Streitzeitraumes unbestritten in Österreich betrieben hat, seine Leistungen gegenüber Nichtunternehmern (Endverbrauchern) oder an den Unternehmer Uu (kurz: U) in den Vereinigten Staaten von Amerika ausgeführt hat. In der Niederschrift über die Schlussbesprechung anlässlich der beim Bw. abgeführten Außenprüfung hielt der Prüfer in diesem…
…zeitlich "zur Gänze vor Erfüllung der Normalnutzung" erfolgtsei. Tatsächlich sei aber mit der Normalnutzung schon im Jahr 2004 begonnen worden (Winterschlägerung durch kostengünstige Bauernakkordanten, erhöhte Nachfrage nach Holz aus Winterschlägerung durch Endverbraucher, erfahrungsgemäß sinkende Holzpreise im Frühjahr). Lediglich die Abrechnung und Vereinnahmung des Erlöses aus…
…der dagegen eingebrachten Berufung führte die Bw. aus, dass sie Inhaberin eines Handelsbetriebes in Deutschland sei und die in Österreich erworbenen Handelswaren in Deutschland an Endverbraucher weiterverkaufe. Sie habe erst Mitte 2011 eine Umsatzsteueridentifikationsnummer (=UID) in Deutschland beantragt, weshalb sie bei Ausstellung der Rechnung dem…
…Registrierung in Österreich und legte im Rahmen einer Selbstanzeige im Sinne des § 29 FinStrG Umsatzsteuererklärungen für die Jahre 2003 bis 2011 bei. Da sie ihre Waren an Endverbraucher liefere, habe sie die Lieferschwelle der Versandhandelsregelung (Art. 3 bis 5 UStG 1994) überschritten. Bis dato seien…
…Der Bf hat im Wesentlichen vorgebracht, das Lagerhaus A habe von ihm keinen Branntwein zum Weiterverkauf angekauft. Der Verkauf des Branntweines erfolgte an Endverbraucher in seinem Namen und auf seine Rechnung. Mit dem die Berufung ergänzendem Scheiben vom 23. Februar 2007 wurde vom Bf die…
…handeln. Es würden sich drei verschiedene Konstellationen betreffend die Warenbewegungen ergeben: 1.) die Ware werde von Deutschland nach A geliefert, 2.) die Ware werde nach D geliefert, 3.) die Ware werde direkt vom Lieferanten an den Endverbraucher (eBay-Kunden) geliefert. Soweit die Waren nach A …
…wird. Die von der Abgabenbehörde erster Instanz monierte "einseitige Vertragsänderung" seitens X wurde nicht vorgelegt. Aus dem vorgelegten Material ist ersichtlich, dass der Partner (= WarenpräsentatorIn) bloß zwischen X und dem Endverbraucher vermittelt. Fakturiert wird durch X, Warenlieferungen und Zahlungsabwicklung erfolgen durch den Partner, er…
…Mitarbeiterkonditionen bekommen Wie der Verwaltungsgerichtshof in seiner Entscheidung vom 8. Mai 2003 dargestellt habe, liege kein Vorteil aus dem Dienstverhältnis vor, wenn auch anderen Endverbrauchern ähnliche Konditionen eingeräumt werden. Aus den internen Aufzeichnungen der Bw. gehe hervor, dass es im Prüfungszeitraum zahlreiche Privatpersonen - die in…
…Lediglich aus abgabenökonomischen Gründen erfolge die Einhebung der Steuer über die Brauereien, welche diese Steuer dann wiederum an die Endverbraucher weiterverrechnen. Die Biersteuer führe aber zu keiner tatsächlichen Erhöhung der Wertschöpfung im Produktionsprozess. - Erhaltung der Konkurrenzfähigkeit Die Erläuterungen zur Stammfassung des EAVG enthalten als weitere…
…kennzeichnend ist (Rn 27). Einerseits ist kein Abzug der zuvor bereits erhobenen Beträge vorgesehen (Rn 23), andererseits werden die Abgaben nicht in einer für die Mehrwertsteuer kennzeichnenden Weise auf den Endverbraucher abgewälzt (Rn 24). Zudem ist es nicht möglich, den Betrag der auf den Kunden…