…Fassung gilt für TKD, die an einen in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmer von einem anderen in der Gemeinschaft ansässigen Unternehmer erbracht werden, dass Empfängerortprinzip. Danach war die österreichische Rechtslage im Streitjahr 2009 unionrechtskonform. Bemerkt wird, dass auch laut der ab 1. Jänner 2010 in Kraft…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der VC, vertreten durch die K-GmbH, vom 15. März 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 8. Jänner 2004 betreffend Vorsteuererstattung an ausländische Unternehmer für den Zeitraum 1-12/2002 entschieden: Die Berufung wird…
…Umsatzsteuer und es sei dabei unerheblich, dass für einen österreichischen Unternehmer (Auftraggeber) auch anlässlich von Wettkämpfen im Ausland geworben werde. Der Leistungsort für Werbeleistungen bestimme sich nach dem Empfängerortprinzip. Weiters sei der Sachbezug für ein Kraftfahrzeug der Umsatzsteuer zu unterziehen, da dieser wie eine Werbeeinnahme…
…gemäß § 13b dUStG. Aufgrund von Gesetzesänderungen ab 1. Jänner 2011 würde ab 2011 nicht mehr der Ort der Tätigkeit, sondern das Empfängerortprinzip unter der Voraussetzung, dass der Empfänger ein Unternehmer sei, gelten. Somit beantrage er rückwirkend für 2010 die Vergabe einer österreichischen Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, damit…
…Erkenntnis verwiesen. Dies bedeutet, dass auf die Leistungen, die der Berufungswerber an Kunden mit Wohnsitz in der Schweiz erbringt, das Empfängerortprinzip des § 3a Abs. 9 lit. b UStG 1994 zur Anwendung gelangt und die mit diesen Leistungen erzielten Umsätze in Österreich nicht steuerbar sind. Der…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat durch die Vorsitzende HR Dr. Ursula Leopold und die weiteren Mitglieder HR Dr. Jutta Pronegg, Ing. Johann Zötsch, Wirtschaftskammer Steiermark und Dr. Wolfgang Bartosch, Arbeiterkammer Steiermark, über die Berufung der Bw., W.BRD, vertreten durch SteuerberatungsGmbH., Wien, gegen die Bescheide…
…des Leistungsortes der vom Bw. im Auftrag der Wiener Fa. X.-Werk Austria GmbH erbrachten Vermittlungsleistungen offenkundig von der erst ab 1. Jänner 2010 geltenden Neuregelung des Leistungsortes bei Vermittlungsleistungen an Unternehmern [Bei B2B gilt die Grundregel I (Empfängerortprinzip - Abs. 6) - vgl. Ruppe/Achatz, Umsatzsteuergesetz…
…müsse einer berufstypischen Leistung vergleichbar sein (Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakonig, UStG, § 3a Tz 191). Dementsprechend unterliege auch die Tätigkeit der gewerblichen Buchhalter dem Empfängerortsprinzip (Berger/Bürgler/Kanduth-Kristen/Wakonig, UStG, § 3a Tz 195). Gemäß § 3 WTBG sei die "Beratung und Hilfeleistung auf dem Gebiet…
…Generalklausel des § 3a Abs. 12 UStG an dem Ort erbracht, von dem aus der leistende Unternehmer sein Unternehmen betreibe. Das Empfängerortprinzip sei erst später eingetreten. Dass der Bw. von der damals gültigen Rechtslage Kenntnis gehabt habe, ergebe sich aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen, in denen eine…
…Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a Abs…
…der Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a…
…der Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a…
…Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a Abs…
…Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a Abs…
…Bw. (X-GmbH) erbrachten rechtlichen und steuerrechtlichen Beratungsleistungen (Due Diligence-Leistungen inklusive Kaufvertragserrichtung) als Leistungen gemäß § 3a Abs. 9 iVm Abs. 10 Z 3 UStG 1994 (Empfängerortprinzip) mit der Konsequenz der Anwendung des § 19 Abs. 1 UStG 1994 oder aber als Leistungen gemäß § 3a Abs…
…wird für den Fall, dass der Leistungsempfänger ein Unternehmer ist, die Leistung dort ausgeführt, wo der Empfänger sein Unternehmen betreibt (Empfängerortprinzip); somit im gegenständlichen Fall in Deutschland. Damit handelt es sich aus der Sicht des UStG 1994 um nicht steuerbare Leistungen, wofür nach diesem Bundesgesetz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der Bf., Bf.Adr.Wien, vom 20. Juli 2012 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Linz Wels, vertreten durch Mag. Wallinger, vom 27. Juni 2012, Zl. 520000/04159/03/2012, betreffend Zollschuld entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet…
Im internationalen Gesprächsverkehr agieren verschiedene Netzbetreiber miteinander. Irgendwo, in unserem Fall in England, nimmt jemand (Endverbraucher oder Unternehmer) ein Telefon (Handy oder Festnetztelefon) zur Hand, um ein Telefonat nach Österreich zu machen. Dieses Gespräch muss dann irgendwie nach Österreich kommen und hier "terminiert", also zugestellt…
Die festgestellten Beträge sind unbestritten. Die Verkäufe der beiden Dachbodenwohnungen wurden umsatzsteuerlich dem wirtschaftlichen Sachverhalt entsprechend abgewickelt und sind daher nicht strittig. Aus rechtlicher Sicht ist auszuführen. Gemäß § 1 Abs 1 UStG idfd Streitjahre gF unterliegen der Umsatzsteuer u a die folgenden Umsätze: "1. Die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Schmitt & Schmitt WTH GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes St. Pölten betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer für die Jahre 1995, 1996 und 1997, Haftungsbescheide betreffend Kapitalertragsteuer für die Jahre 1995, 1996 und 1997 entschieden…