…nicht. Auf Grund der Rechtfertigung des Bf. und seiner vorgelegten Unterlagen erließ die Finanzstrafbehörde erster Instanz am 27. April 2010 einen Einstellungsbescheid hinsichtlich der Anlastung der Verkürzung von Umsatzsteuervorauszahlungen für 1-11/2009. Gemäß § 161 Abs. 1 FinStrG hat die Finanzstrafbehörde zweiter Instanz grundsätzlich in…
…werden. Diesem Antrag vom 1. Oktober 2002 kam das Finanzamt mit Erlassung des Einstellungsbescheides gleichen Datums auch unverzüglich und hinsichtlich des Ausspruches über die Einstellung zu Recht nach. Jedoch erwies sich die Feststellung, dass diesbezüglich aufgelaufene und bereits festgesetzte Kosten des Vollstreckungsverfahrens unberührt bleiben würden…
…die Rechtsansicht des Finanzamtes eine geradezu perverse Rechtssituation schaffen. Ein aufrechter Vollstreckungseinstellungsbescheid hätte überhaupt keine Rechtswirkung, wenn die Abgabenbehörde trotz aufrechten Einstellungsbescheides nach wie vor Vollstreckungsmaßnahmen ergreifen und z.B. bereits einmal gepfändete Sachen gleich wieder pfänden dürfe. Es liege weder ein Aufhebungs- noch ein…
…infolge Widerspruchs des WF mit Bescheid vom 14. August 1998 und nicht mit Bescheiden 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 erfolgt sei. Die Einstellungsbescheide vom 22. Dezember 2003 und 29. Dezember 2004 seien ausschließlich auf Grund seier Einstellungsanträge vom 23. Juni 2003 bzw. 18…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bwin., vom 25. Juni 2010, gerichtet gegen den (Sammel-)Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 27. Mai 2010, betreffend die Rückforderung der für das Kind XY., für die Monate Oktober 2008 bis August 2009 ausgezahlten Familienbeihilfe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, Adr, gegen den Bescheid des Finanzamtes F. vom 16. Oktober 2012 betreffend Familienbeihilfe entschieden: Der angefochtene Bescheid wird wegen Rechtswidrigkeit infolge Unzuständigkeit aufgehoben. Entscheidungsgründe Das Finanzamt erließ im Rahmen einer Überprüfung des Familienbeihilfenanspruches am 16…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Herrn Bw., vom 4. Dezember 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 30. November 2012, betreffend die Abweisung des Antrages auf Gewährung der Familienbeihilfe für das Kind XY, für den Zeitraum vom 1…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw., 1. vom 20. August 2012, gerichtet gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 16. Juli 2012, betreffend die Zurückweisung (§ 273 BAO) der Berufung vom 17. Jänner 2012, 2. vom 17. Jänner 2012, gerichtet gegen…
…von fünf Jahren ab Einstellung (§ 165 Abs. 6 FinStrG) die Wiederaufnahme eines durch Einstellungsbescheid abgeschlossenen Finanzstrafverfahrens von Amts wegen zu verfügen, wenn ein ordentliches Rechtsmittel gegen die Entscheidung nicht zulässig ist (z.B. im Falle eines Einstellungsbescheides nach § 124 Abs. 1 FinStrG) und Tatsachen oder…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…Verdachtsbereich zu treffen sind. Die endgültige Sachverhaltsklärung und abschließende rechtliche Beurteilung sind vielmehr dem Untersuchungsverfahren und der abschließenden Entscheidung (Strafverfügung, Erkenntnis, Einstellungsbescheid) vorbehalten (siehe z.B. VwGH 26.1.1995, 94/16/0226). Hinsichtlich des Begriffes Verdacht hat der Verwaltungsgerichtshof ausgeführt, dass ein Verdacht nur…
…dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 16. Juni 2008, Zl. zzz , als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15. Juli 2008. Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. ZzZ, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang…
…Berufungsvorentscheidung vom 17. Juni 2008, Zl. ZzZ, als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15. Juli 2008. Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. 100000/90.300/556/2006-AFC/Ki, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das…
…dieser Berufung mit Berufungsvorentscheidung vom 18. Juni 2008, Zl. zzz, als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15. Juli 2008. Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. ZzZ, hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang…
…Juni 2008, Zl. zzz, als unbegründet ab. Gegen diesen Bescheid richtet sich die vorliegende Beschwerde vom 15. Juli 2008. Mit Einstellungsbescheid vom 13. Oktober 2009, Zl. ZzZ hat das Zollamt Wien als Finanzstrafbehörde I. Instanz das im gegebenen Zusammenhang wegen dem Tatbestand der fahrlässigen Abgabenhehlerei…