…weil von einer einheitlichen Leistung im Zusammenhang mit der zugehörigen Eigentumswohnung auszugehen sei. Für den Fall, dass die Einheitlichkeit der Leistung verneint werden sollte, werde zur Steuerpflicht optiert. In RdW 1995/3, 121 vertrete Werner Doralt die Auffassung, dass auch die mit einer Wohnung mitvermietete…
…weil von einer einheitlichen Leistung im Zusammenhang mit der zugehörigen Eigentumswohnung auszugehen sei. Für den Fall, dass die Einheitlichkeit der Leistung verneint werden sollte, werde zur Steuerpflicht optiert. In RdW 1995/3, 121 vertrete Werner Doralt die Auffassung, dass auch die mit einer Wohnung mitvermietete…
…die WEG eine eigenständige und einheitliche Leistung an die Wohnungseigentümer (siehe dazu bereits oben mit ausführlichen Literaturverweisen): Nach dem von Rechtsprechung und Lehre entwickelten Grundsatz der Unteilbarkeit/Einheitlichkeit einer Leistung sind mehrere gleichrangige Leistungen nach ihrem wirtschaftlichen Gehalt zu beurteilen. Formieren die Leistungen eine Einheit…
…oder um eine einheitliche Leistung handelt (27.09.2012, Rs. C-392/11, "Field Fisher Waterhouse"). 2.4. In der Rechtssache "Field Fisher Waterhouse" (RNr. 23) hat der EuGH darauf hingewiesen, dass der Inhalt eines Mietvertrages für die Beurteilung der Einheitlichkeit einer Leistung ein wichtiger…
…Betrieb der Buchherstellung als Unternehmer anzusehen, er schuldet die Lieferung der Bücher an die Autoren, die erbrachten Nebenleistungen gehen infolge des Grundsatzes der Einheitlichkeit einer Leistung darin auf. Die Lieferung von Büchern und Broschüren unterliegt gemäß Z 43 lit a der Anlage zu § 10 Abs…
…daher von einer Einheitlichkeit der Leistung nicht gesprochen werden. Auch hinsichtlich des Vorbringens in der mündlichen Verhandlung, die Seminarleistungen etwa als Kurleistungen einzustufen, verweist der unabhängige Finanzsenat auf die Ausführungen hinsichtlich der Wellnessleistungen. In der mündlichen Verhandlung hat die Bw. zudem auf eine kürzlich ergangene…
…haben sich gegenseitig ergänzt. Dazu kommt, dass der GmbH im streitgegenständlichen Zeitraum weder eigenes Personal noch eine eigene Betriebs- und Geschäftsausstattung (insbesondere EDV-Anlage) zur Verfügung standen. Die GmbH musste diesbezüglich zur Gänze auf Leistungen des Einzelunternehmens des Bw. zurückgreifen (siehe Werkvertrag über Datenverarbeitung vom…
…welche als Grundlage für den Leistungsumfang und das zu verrechnende Entgelt diente. Für die Streitjahre 2001 und 2002 habe es zwar noch keine derartige schriftliche Vereinbarung gegeben, doch seien die in diesem Zeitraum mündlich getroffenen Vereinbarungen analog gewesen. In einer Vorhaltsbeantwortung vom 15.Dezember 2005…
…dass insbesondere die Begleitumstände des Leistungsaustausches, vor allem die Entgeltsvereinbarung und die Entgeltsbemessung uU. Rückschlüsse auf den Leistungsinhalt zulassen (vgl. Ruppe, a.a.O., § 1 Tz. 28, S. 72). Gemäß dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung sind mehrere gleichrangige Leistungen als eine Leistung zu beurteilen…
…a UStG 1994. Steuerobjekt der USt ist im Hauptbestandteil die einzelne Leistung. Judikatur und Lehre haben hierzu den Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung entwickelt (Ruppe UStG3, § 1 Rz 31). Mehrere Leistungen aufgrund von Leistungsbeziehungen zwischen denselben Vertragspartnern sind dann als eine einzige Leistung zu beurteilen…
…Eine in solchen Rechnungen fakturierte Umsatzsteuer war somit im Geltungsbereich des UStG 1972 rechtlich gar nicht zulässig. Ob dabei die Erstellung und die Nutzungsüberlassung einer Standardsoftware in Teilen geschuldet und bewirkt worden ist, ist nach dem Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung zu beurteilen. Wenn ein…
…dem Erwerber einen Bauträgervertrag nach dem BTVG ab. In rechtlicher Hinsicht seien mehrere gleichrangige Leistungen als eine Leistung zu beurteilen, wenn sie in ihrem wirtschaftlichen Gehalt als Einheit aufzufassen seien (Einheitlichkeit der Leistung). Auch der EuGH nehme eine solche Einheit an, wenn die Leistungen miteinander…
…Begründung der Finanzverwaltung im Hinblick auf die teilweise Nutzung im Inland konsequenterweise eine Aufteilung der Leistung in einen inländischen und einen ausländischen Teil erfolgen. Derartige Überlegungen stünden aber im Widerspruch zum Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und seien auch unter diesem Gesichtpunkt rechtswidrig. Mit Berufungsvorentscheidung…
…Begründung der Finanzverwaltung im Hinblick auf die teilweise Nutzung im Inland konsequenterweise eine Aufteilung der Leistung in einen inländischen und einen ausländischen Teil erfolgen. Derartige Überlegungen stünden aber im Widerspruch zum Grundsatz der Einheitlichkeit der Leistung und seien auch unter diesem Gesichtpunkt rechtswidrig. Mit Berufungsvorentscheidung…
…hätte, dass die Behörde I. Instanz erkannt hätte, dass ihre Annahme einer Einheitlichkeit der Leistung im Zusammenhang mit dem "Schandlohn" unrichtig ist. - So hat sich die Behörde I. Instanz mit der Hausordnung des gegenständlichen Bordellbetriebes nicht befasst: Im Zuge der Vorhaltsbeantwortung wurde der Behörde I…
…somit für eine Erhöhung der Kundenfrequenz bei den bestehenden Unternehmen zu sorgen. Tatsache sei aber, dass der Kreisverkehr nicht nur den (späteren) Grundstückerwerbern, sondern auch der Allgemeinheit ohne besondere Einschränkung zur Verfügung stehe. Die Errichtung dieser Straßenstücke stelle also objektiv betrachtet keine spezielle Leistung an…
…Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich allein regelmäßig keine Leistung gegenüber den Mitgliedern zu erblicken ist…
…Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich allein regelmäßig keine Leistung gegenüber den Mitgliedern zu erblicken ist…
…Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich allein regelmäßig keine Leistung gegenüber den Mitgliedern zu erblicken ist…
…Durch bloße rechtsgeschäftliche Verbindung lässt sich eine umsatzsteuerrechtliche Einheitlichkeit grs nicht herstellen (vgl zB BFH 3.3.1988, BStBl 1989 II S 205). Außerdem ist darauf hinzuweisen, dass in der Erfüllung des Gesellschaftszwecks für sich allein regelmäßig keine Leistung gegenüber den Mitgliedern zu erblicken ist…