…Spruch des in Berufung gezogenen (Zurechnungs-)fortschreibungsbescheides erschöpft sich wesensmäßig in der Änderung der Zurechnung der Streitliegenschaft an einen anderen Eigentümer (Bw.) als nach dem früher maßgebenden Einheitswertbescheid. Da sich an der Eigtentümeridentität im Vergleich zum Vorbescheid nichts geändert hat, war der Zurechnungsfortschreibungsbescheid zum 1…
…Grund und Bodens wird. Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG). Bei Eigentümeridentität hinsichtlich Grund und Boden und Gebäude ist eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen (§ 2 Abs. 2 BewG). In gegenständlichem Fall liegt jedoch keine "Eigentümeridentität" vor, da zum berufungsgegenständlichen Stichtag 1. Jänner 2009…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Hofrat Dr. Rudolf Wanke und die weiteren Mitglieder Oberrat Dr. Karl Zepitsch, Stv. Kammerdirektor Ing. Mag. Dr. Martin Jilch und Stadtrat Johann Gamper, im Beisein der Schriftführerinnen Sarah Jahns und Christina Klein, über die Berufung des Bw…
…dies zu vermeiden wurde gleichzeitig der Tausch B vereinbart, wodurch das neue Grundstück 1 an HEU gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. ClP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, welches seit 5…
…vermieden, wodurch das neue Grundstück 1 im Ausmaß von 1.808 m² an die Bw und ihren Gatten gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. CP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, ebenfalls…
…mit AML. Ebenso sei an dieser Stelle angemerkt, dass zum Vertragszeitpunkt bezüglich der beteiligten Gesellschaften Eigentümeridentität bestanden hat und AML auch Bevollmächtigte der AML Steuerberatung GmbH ist und als solche beide am Mietvertrag beteiligten Gesellschaften steuerlich vertritt. Am 19. März 2009 hat die Pr, vertreten…
…die nachhaltig landw. Zwecken dienen. Die Erteilung der Baubewilligung für das Betriebsgebäude weist auf eine nicht landw. Nutzung des o.a. Grundstücksteiles hin. Eigentümeridentität ist insofern nicht gegeben, da sich o.a. Grundstück im Eigentum von DI =AI. befindet, während das Bauansuchen für die Errichtung…
…50% als uneinbringlich abgeschrieben werden, lässt an der Ernsthaftigkeit weiterer Zinsvorschreibungen zweifeln. Im Jahre 1996 weist das Verrechnungskonto W GmbH neben der Zinsbelastung einen Realzuwachs aus. Dieser Mittelzufluss ist auf Grund der Eigentümeridentität nicht als Darlehen der GmbH, sondern als Einlage der Kommanditistin zu werten. ... ." …
…dies zu vermeiden wurde gleichzeitig der Tausch B vereinbart, wodurch das neue Grundstück 1 an HEU gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. ClP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, welches seit 5…
…ausgeglichen, wodurch das neue Grundstück 1 im Ausmaß von 1.808 m² an den Bw und seine Gattin gegangen ist. Aufgrund der nunmehrigen Eigentümeridentität hat somit das Grundstück 1 eine Verkehrsanbindung über das Grundstück 2 erhalten. CP hat im Gegenzug das neue Grundstück 9, ebenfalls…
…wodurch das Grundstück 1 an UR gegangen ist, sodass es aufgrund nunmehriger Eigentümeridentität wiederum eine Verkehrsanbindung über Eigengrund (Grundstück 2) und die Straße erhalten hat. Der Bw hat im Gegenzug das neue Grundstück 9 mit einem Geh- und Fahrtrecht ebenfalls über 2 und die Straße…
…des Grund und Bodens wird. Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG). Bei Eigentümeridentität hinsichtlich Grund und Boden und Gebäude ist eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen. Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BewG 1955 gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…des Grund und Bodens wird. Gegenstand der Bewertung ist die wirtschaftliche Einheit (§ 2 BewG). Bei Eigentümeridentität hinsichtlich Grund und Boden und Gebäude ist eine wirtschaftliche Einheit anzunehmen. Nach § 51 Abs. 1 Satz 1 BewG 1955 gehören zum Grundvermögen der Grund und Boden einschließlich der Bestandteile…
…das Gebäude mangels Eigentümeridentität nicht der Land- und Forstwirtschaft zugerechnet werden. Der bisherige Einheitswert kann sich daher auch nicht um den Gebäudewert des neugebauten "landwirtschaftlichen Nebengebäudes" erhöhen. Wird ein landwirtschaftliches Wohngebäude parifiziert (Wohnungseigentum für Betriebsinhaber, Geschwister oder Ausnehmer begründet), so liegt keine Eigentümeridentität zwischen landwirtschaftlichem…
…E- bekannt, dass die Bw imJuni 2011 verstorben ist. Hinsichtlich der streitgegenständlichen Liegenschaft gebe es bereits einen Kaufinteressenten für Liegenschaft samt Bauwerk. Das heiße, die Superädifikatseigenschaft falle wegen Eigentümeridentität zukünftig weg, sollte der Kaufvertrag zustande kommen. Bauwerber sei die Fa. P-KEG gewesen. Frau E…
… 2 Abs. 2 BewG mehrere Wirtschaftsgüter als wirtschaftliche Einheit nur insoweit in Betracht kommen, als sie demselben Eigentümer gehören. Gepachtete Flächen können daher mangels Eigentümeridentität nicht beim pachtenden Betrieb bewertet werden, sondern sind weiterhin beim Verpächter zu bewerten, welcher ja Eigentümer bleibt. Auch wenn der…
…0052 und Doralt, aa.O Tz.41). Wenn § 30 EStG in Bezug auf bebaute Grundstücke auch zweifellos den Normalfall der Eigentümeridentität an Grundstück und Gebäude vor Augen hat, so schließt weder der Wortlaut noch der Normzweck eine Subsumption von Superädifikaten unter den Grundstücksbegriff des § 30…
… 30 EStG erfasst. Da bei Superädifikaten die Wirtschaftguteinheit von Grundstück und Gebäude mangels Eigentümeridentität gerade nicht vorliegt, ist die zitierte VwGH-Judikatur ebenso wie das erwähnte Schrifttum für diese Fälle nicht einschlägig und bedarf es daher keiner weiteren Auseinandersetzung mit den daraus abgeleiteten Argumenten des…
…nach § 1 GrEStG" schon aus formalen Gründen rechtswidrig. Aufgrund des jeweils alleinigen Geschäftsführers F sowie der alleinigen Gesellschafterin F-GmbH bestehe zwischen der Bw und der späteren Käuferin I-KEG de facto Eigentümeridentität und Identität der Geschäftsführung. Die I-KEG sei erst am 25. Feber…
…Bedeutung von den Servitutsflächen widersprechen würde. 2. Durch die Schutzstreifenbreite von 4,5 m die oben angeführten Grundstücke berührt würden, so seien diese Einflüsse durch Eigentümeridentität ebenfalls automatisch berücksichtigt und entschädigt. 3. Die Entschädigung für Bodenwertminderung sei vom Leitungsbetreiber aus von der Bw. angeführten Umständen…