…III § 16 Abs. 5 UmgrStG laut Einbringungsbilanz | -250.000,00 | | Summe Überentnahmen (Eigenkapitalabfall) laut Bp für 2004 | -155.512,56 | " Das Finanzamt folgte den Feststellungen der Außenprüfung in dem im gemäß § 303 Abs. 4 BAO wiederaufgenommen Verfahren ergangenen Einkommensteuerbescheid 2004…
…2001 statt. In Punkt 8 der Niederschrift zur Schlussbesprechung wurde ausdrücklich festgehalten, dass dem Berufungsbegehren betreffend Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht entsprochen wird. Der Bildungsfreibetrag wurde unter Kennzahl 630 erfasst (siehe Tz 23 des BP-Berichtes). Aufgrund der Feststellungen der Betriebsprüfung wurde die Bw. im wiederaufgenommenen…
…vor: "Im Jahr 2004 betrug der nicht entnommene Gewinn EUR 135.574,87 Im Jahr 2006 ergab sich ein Absinken des Eigenkapitals um EUR 93.408,54. In der Einkommensteuererklärung für das Jahr 2006 wird unter der Kennzahl 794 ein Nachversteuerungsbetrag von EUR 57.833…
…mit dem normativen Inhalt des § 11 Abs. 2 KStG iVm § 11 EStG sei unterblieben. § 11 Abs. 2 KStG verweise hinsichtlich der Ermittlung der als Betriebsausgaben abzugsfähigen Eigenkapitalzuwachsverzinsung auf die Vorschriften des § 11 EStG. Die Bestimmung des § 11 Abs. 4 lit. a EStG verweise zum Einen…
…hätte es natürlich mittels Bankkredit finanziert werden müssen. Die Betriebsnotwendigkeit dieser Einlage sei daher eindeutig gegeben. Über die Berufung wurde erwogen: Strittig ist, ob im Jahr 2004 eine Kürzung des Anstiegs des Eigenkapitals gemäß § 11a Abs. 7 EStG 1988 vorzunehmen ist. Im Einkommensteuerakt des Bw…
…in seiner Berufung mit der Begründung, dass lt. Bilanz der Eigenkapitalzuwachs des Jahres 2000 1.872.582,98 öS betragen habe. Bei der Berechnung der Zinsen sei - infolge auflaufenden Zuwachses - vom halben Zuwachs ausgegangen worden. Im Zuge der Sanierungsarbeiten sei das Lager mit der bereits…
…ergangenen Bescheide zur Körperschaftsteuer 2000 bzw. 2001 das Rechtsmittel der Berufung. Die aus der Bp resultierenden Feststellungen und Abänderungen blieben unbestritten; es wurde jedoch im nunmehr offenen Verfahren erstmalig die Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung gem. § 11 EStG für die Jahre 2000 und 2001 beantragt. Die Bw…
…Abs. 2 zu versteuernde Sondergewinne auf Grund einer Verzinsung des Eigenkapitalzuwachses und gilt durch diese Besteuerung als abgegolten. Gemäß Art 43 EGV sind die Beschränkungen der freien Niederlassung von Staatsangehörigen eines Mitgliedstaates im Hoheitsgebiet eines anderen Mitgliedstaates nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen verboten... Steuerpflichtige, die…
…Bei der Bw. . (in der Folge: Bw.) wurde im Zuge einer Betriebsprüfung erstmals ein Antrag auf außerbilanzmäßige Berücksichtigung der Eigenkapitalzuwachsverzinsung für das Jahr 2000 gestellt. Diesem Antrag war nach Ansicht der Betriebsprüfung nicht stattzugeben, weil darin ein Antrag auf Bilanzänderung zu erblicken sei, der wirtschaftlich…
…| 2004 | Körperschaftsteuer vom Einkommen | 82.073,04 | 67.439,49 | 63.845,88 | Steuer vom Sondergewinn aus Eigenkapitalzuwachsverzinsung | 1.657,11 | 2.564,89 | 1.001,81 | Körperschaftsteuer |…
…für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 lautet wie folgt: "Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können die angemessene Verzinsung des in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen betrieblichen Eigenkapitalzuwachses - auch außerbilanzmäßig - als Betriebsausgabe abziehen. Der abgezogene Betrag ist als Sondergewinn anzusetzen. Die Besteuerung des Sondergewinnes richtet sich nach …
…für das berufungsgegenständliche Jahr 2000 lautet wie folgt: "Steuerpflichtige, die den Gewinn durch Betriebsvermögensvergleich ermitteln, können die angemessene Verzinsung des in einem Wirtschaftsjahr eingetretenen betrieblichen Eigenkapitalzuwachses - auch außerbilanzmäßig - als Betriebsausgabe abziehen. Der abgezogene Betrag ist als Sondergewinn anzusetzen. Die Besteuerung des Sondergewinnes richtet sich nach …
…wie folgt abgeändert: 2.1. Die im Kalenderjahr (Wirtschaftsjahr) 2000 erzielten Einkünfte aus Gewerbebetrieb werden gemäß § 188 BAO mit € 94.174.417,21 festgestellt. Bei der Veranlagung der beteiligten Steuerpflichtigen ist im Rahmen der Einkommens- bzw. Gewinnermittlung eine Eigenkapitalzuwachsverzinsung (iSd. § 11 EStG idF BGBl…
…seine Anwendung würde jedoch in konsequenter Verfolgung obiger Ausführungen zum gleichen Ergebnis führen, wenngleich die Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht schon im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften als Betriebsausgabe zu berücksichtigen wäre, sondern erst auf Ebene des Betriebsvermögensvergleiches im Rahmen der Betriebsstätte der Berufungswerberin in…
…seine Anwendung würde jedoch in konsequenter Verfolgung obiger Ausführungen zum gleichen Ergebnis führen, wenngleich die Eigenkapitalzuwachsverzinsung nicht schon im Rahmen der einheitlichen und gesonderten Feststellung von Einkünften als Betriebsausgaben zu berücksichtigen wäre, sondern erst auf Ebene des Betriebsvermögensvergleiches im Rahmen der Betriebsstätte der deutschen AG…
…2011 den Tatbestand der Nachversteuerung gemäß § 11 a EStG erfüllt hat. Zahlenmäßig ist folgende Darstellung (Eurobeträge) betreffend die begünstigte Besteuerung für nicht entnommene Gewinne ab 2004 aktenkundig und unstrittig: | Jahr | Gewinn | Entnahmen | Einlagen | Anstieg Eigenkapital | § 11a EStG | 2004…
…Rz. 686 spricht eine unklare Vertragsgestaltung, die hier vorliegt, für eine Eigenkapital ersetzende Zuwendung. Gemäß Rz. 684 ist schließlich der gesellschaftsrechtlich veranlasste Verzicht auf eine Forderung in Höhe jenes Betrages eine Einlage, der dem Tageswert der Forderung im Zeitpunkt des Verzichts entspricht. Es wird nicht…
…2006/15/0208 ausgehend stellt der Unabhängige Finanzsenat fest, dass der Bw. ATS 608.573,35 nicht als verdecktes Eigenkapital zugeführt worden sind. »III. Über die Verbuchung der ersten und zweiten Abwehrmaßnahme: Nach der in der ggstl. Berufungssache offen gelegten Sachlage wurden die erste und…
…Gesellschaft sehr überschuldet gewesen sei. Bereits aus der Vorkorrespondenz mit den Finanzbehörden ergebe sich unstreitig, dass diese Vorgehensweise im (mittelbaren) Gesellschafterverhältnis der beiden damaligen Gesellschafter gewurzelt habe und fremdüblich gewesen sei (negativer Cash-Flow, negatives Eigenkapital, keine Rückzahlungsvereinbarung, keine Sicherheiten, Zuzählung in der Krise zur…
…Bw. ein, es handle sich um einen nie formal ausgesprochenen Verzicht. Durch das am 28. November 1996 eröffnete Ausgleichverfahren hätten die nachrangig gestellten Gesellschafterdarlehen automatisch Eigenkapitalcharakter angenommen. Die Ausbuchung der Darlehen sei nach Eröffnung der stillen Liquidation (bzw. Auflösungsreife) erfolgt. Bei einer freiwilligen Leistung nach …