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UFSW RV/1323-W/06Familienbeihilfenanspruch einer nicht österreichischen Staatsbürgerin ohne inländisches Dienstverhältnis
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.10.2006

…FLAG nämlich dann, wenn sie sich von ihrem österreichischen Gatten trennt und mit diesem nicht mehr in einem gemeinsamen Haushalt lebt (VwGH 19.2.2002, 95/14/0097; 25.2.2003, 99/14/0312), selbst wenn das Kind österreichischer Staatsbürger ist (VfGH 5.12.1996…

UFSW RV/2576-W/07Familienbeihilfenanspruch eines türkischen Studenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.02.2010

…hervor: "Die im April 1982 geborene und seit Juli 2000 verheiratete Mitbeteiligte, eine Staatsangehörige Rumäniens, hielt sich seit Dezember 2002 in Österreich auf. Ihr Ehemann, ebenfalls rumänischer Staatsbürger, folgte ihr im Jahr 2006. Im September 2007 brachte die Mitbeteiligte in Wien ein Kind zur Welt…

UFSW RV/0554-W/10Kein Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind nach Griechenland auswandert und Vater im Inland lebt, jedoch nicht in den persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 fällt.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.02.2011Teil 1/2

…bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; ... § 4. (1) Personen, die Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe haben, haben keinen Anspruch auf Familienbeihilfe. (2) Österreichische Staatsbürger…

UFSL RV/1244-L/11Rumänische Staatsbürger mit Erwerbstätigkeit, Arbeitslosengeldbezug, Bezug von Notstandshilfe in Österreich
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.10.2013

…keine Beschäftigung ausgeübt habe und daher kein Anspruch auf Familienbeihilfe bestehe. Diese Begründung ist rechtlich unrichtig, zumal die Bestimmung, nach den Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind nur Anspruch auf Familienbeihilfe haben wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung…

UFSS RV/0143-S/12Bei rechtzeitigem Verlängerungsantrag liegt ein rechtmäßiger Aufenthalt in Sinne des NAG nur bis zur Rechtskraft des Ausweisungsbescheides vor.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.04.2012

…und die durchzuführenden Verfahrensschritte, wie sie in der zeitlichen Abfolge zu setzen sein werden, besprochen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 3 Abs. 1 FLAG 1967 in der ab 1.1.2006 geltenden Fassung BGBl. I Nr. 100/2005 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger…

UFSS RV/0539-S/08Familienbeihilfe steht nur für die Zeit des rechtmäßigen Aufenthaltes zu.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.01.2012

…die nicht österreichische Staatsbürger sind, sofern sie sich nach §§ 8 und 9 des NAG rechtmäßig in Österreich aufhalten. § 24 NAG, BGBl. I Nr. 100/2005 idF BGBl. I Nr. 157/2005, der am 1.1.2006 in Kraft und am 31.3.2009 außer Kraft…

UFSW RV/0954-W/04Zurückweisung wegen entschiedener Sache
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.03.2008

…26.11.03 habe ich einen neuen Antrag auf Familienbeihilfe für mein Kind gestellt, und zwar ausdrücklich gestützt auf § 3 Abs. 3 FLAG. Demnach genügt für den Elternteil, der den Haushalt überwiegend führt und nicht österreichischer Staatsbürger ist, dass der andere Elternteil österreichischer Staatsbürger ist…

UFSI RV/0597-I/11Familienbeihilfenanspruch von Asylwerbern für die Jahre 2005 bis 2010
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.01.2013

…dass Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe haben, wenn sie im Bundesgebiet bei einem Dienstgeber beschäftigt sind und aus dieser Beschäftigung Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit oder zufolge einer solchen Beschäftigung Bezüge aus der gesetzlichen Krankenversicherung im Bundesgebiet beziehen; kein Anspruch…

UFSW RV/0787-W/11Familienbeihilfe, Rückforderung, Mittelpunkt der Lebensinteressen, ständiger Aufenthalt, Inlandsbezug
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2011

…in dem eine Erwerbstätigkeit ausgeübt wird und ich sei seit Juli 2005 keiner Erwerbtätigkeit im Sinne der Verordnung nachgegangen. Diese Bestimmung wird zu Unrecht angewendet. Ich bin ebenso, wie mein in Rede stehendes Kind K. ...österreichische Staatsbürgerin und hatte während des gesamten in Rede stehenden…

UFSW RV/3886-W/10Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.04.2011

…vorübergehend verweilt. Auf Basis der dargestellten Rechtslage ergibt sich im Berufungsfall folgendes: Familienbeihilfe für den Zeitraum April 2010 bis Jänner 2011 Sowohl die Bw. als auch ihr Kind besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Zufolge den eigenen Angaben im Antrag auf Zuerkennung der Familienbeihilfe ist die Bw…

UFSW RV/2229-W/08Der Mittelpunkt der Lebensinteressen kann auch dann im Inland liegen, wenn ein Aufenthaltstitel als Student gegeben ist
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.01.2010

…hervor: "Die im April 1982 geborene und seit Juli 2000 verheiratete Mitbeteiligte, eine Staatsangehörige Rumäniens, hielt sich seit Dezember 2002 in Österreich auf. Ihr Ehemann, ebenfalls rumänischer Staatsbürger, folgte ihr im Jahr 2006. Im September 2007 brachte die Mitbeteiligte in Wien ein Kind zur Welt…

UFSW RV/1067-W/05Keine rückwirkende Erfüllung der Anspruchsvoraussetzungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)09.06.2011

…1 oder 2 erfüllt. Laut Aktenlage ist im vorliegenden Berufungsfall folgender Sachverhalt vorgelegen: - Die Bw, ihr Ehemann und die beiden Kinder sind polnische Staatsbürger. - Die Bw. war laut eigenen Angaben im strittigen Zeitraum Hausfrau. - Der Kindesvater nahm erstmalig im April 2004 eine nichtselbständige Beschäftigung in…

UFSW RV/3417-W/11Familienbeihilfe für ein in Polen lebendes Stiefkind
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.02.2012

…allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches). Zum Haushalt einer Person gehört ein Kind nach § 2 Abs. 5 FLAG 1967 dann, wenn es bei einheitlicher Wirtschaftsführung eine Wohnung mit dieser Person teilt. § 3 Abs. 1 und 2 FLAG 1967 hat folgenden Wortlaut: "(1) Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind…

UFSW RV/1927-W/09Familienbeihilfe für Kinder von ausländischen Studenten
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2009

…Bw. und ihr Ehemann ihren Mittelpunkt des Lebensinteresses in Österreich hätten zutreffend sei. Gemäß § 3 FLAG 1967 idF ab 2006 haben Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG), BGBl…

UFSW RV/0049-W/05Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)28.04.2011

…in diesem Bundesgesetz österreichischen Staatsbürgern gleichgestellt. Hiebei ist der ständige Aufenthalt eines Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Der Anspruchszeitraum für die Familienbeihilfe ist nach § 10 Abs. 2 und 4 FLAG…

UFSW RV/2949-W/12Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn Mutter mit Kind in einen Mitgliedstaat auswandert und der im Inland lebende geschiedene Vater dem persönlichen Anwendungsbereich der VO 1408/71 unterliegt
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.11.2012Teil 1/2

…Familienbeihilfe nicht zu, so bestehe ein gleichartiger Anspruch für den in Österreich verbliebenen geschiedenen Ehemann und Kindesvater. Ihm käme allerdings dann kein Anspruch zu, wenn er nicht überwiegend die Unterhaltskosten für das Kind trüge. Die Verpflichtung zur Rückzahlung von zu Unrecht bezogener Familienbeihilfe gemäß § 26…

UFSW RV/0761-W/08Familienbeihilfe und Mittelpunkt der Lebensinteressen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.09.2008

…ihr Ehemann und ihr Sohn B sind fremde Staatsbürger und besitzen keine österreichische Staatsbürgerschaft. Aus der Bestätigung des Zentralen Melderegisters geht hervor, dass der Hauptwohnsitz der Bw. seit 2002 in E gelegen ist. Den weiteren Meldebestätigungen zufolge sind ihr Ehepartner und ihr Sohn zumindest seit…

UFSW RV/1745-W/04Anwendung der VO 1408/71 auch bei Urlaubsersatzleistungen und Arbeitslosengeldbezug;
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.11.2009

…Zeitraum - übereinstimmend mit den Angaben der Bw. - von folgendem Sachverhalt auszugehen: Die Bw., ihr Ehemann und der gemeinsamen Sohn sind laut den Angaben auf dem Antragsformular österreichische Staatsbürger. Die Bw. lebt mit ihrer Familie seit vielen Jahren, unbestritten jedenfalls seit 1997 (seitdem der Sohn schulpflichtig…

UFSW RV/2937-W/02Kein Anspruch auf Ausgleichszahlung, wenn der Mittelpunkt der Lebensinteressen nicht in Österreich liegt (der Ehegatte der Bw. übt in einem anderen Mitgliedsstaat eine Beschäftigung aus und dieser MS ist auch Wohnland der Kinder).
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.02.2009

…somit sowohl für den Kindesvater, der deutscher Staatsbürger ist und im entscheidungsrelevanten Zeitraum als freischaffender Künstler in Spanien eine selbständige Tätigkeit ausübte als auch für die Bw. als österreichische Staatsbürgerin, die mit dem Ehemann und den Kindern in Spanien wohnt. Personen, für die die VO…

UFSW RV/2504-W/08Zuerkennung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.09.2008

…37 des Wiener Übereinkommens über diplomatische Beziehungen umfassten Personenkreis seit längerer Zeit in Österreich aufhältig ist (und später auch die österreichische Staatsbürgerschaft erhalten hat), allein noch nicht für eine ständige Ansässigkeit spricht. Maßgeblich seien die Verhältnisse im Zeitpunkt des Funktionsantritts: "Anhaltspunkte für eine ständige Ansässigkeit…