…an die Ehegattin bis zur Beendigung des Scheidungsverfahrens vom 7. August 2009) sowie den darin provisorisch festgesetzten Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt versagte den Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid 2009 mit der Begründung die Anerkennung, dass Kosten für eine Klagsführung im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren…
…1.400,- monatlich an die Gattin verpflichtet habe. Weitere Unterhaltsleistungen für seine Kinder seien nicht vereinbart worden. Wenn die Gattin ihren Ehegattenunterhalt für die Kinder verwenden würde, handle es sich für den Berufungswerber nicht um Unterhaltsleistungen für Kinder, zu denen der Berufungswerber verpflichtet worden sei…
…747,60. In der dagegen eingebrachten Berufung wendete die Berufungswerberin ein, dass die Ausbedingung und Einräumung des Wohnrechtes zu ihren Gunsten als Ehegattin des Übergebers keine Schenkung oder freigebige Zuwendung darstelle, sondern sich ausschließlich in der familienrechtlichen Ehegattenunterhaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 90, 97…
…für eine wahrscheinlich in der Zukunft liegende berufliche Tätigkeit seiner Ehefrau. Als Werbungskosten kommen diese Aufwendungen nicht in Betracht, sondern sind diese vielmehr dem Ehegattenunterhalt zuzuordnen. Der Vollständigkeit halber wird angeführt, dass auch eine Absetzbarkeit unter § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung nicht gegeben ist…
…sondern nur dessen Subsidiarität; vgl zB OGH 25.2.1993, 6 Ob 504/93: Demnach ist die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Februar 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 28. Februar 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
…und Herr WT, dieser in der Folge Berufungswerber (Bw), am 10. November 2009 einen Vergleich auszugsweise folgenden Inhaltes geschlossen: "1.) Die Ehegatten verzichten wechselseitig auf Ehegattenunterhalt, auch für den Fall geänderter Verhältnisse, geänderter Rechtslage und unverschuldeter Not und auch überhaupt für Ereignisse, die die Eheleute…
…Erstantragsteller verpflichtet sich zur Bezahlung eines monatlichen Unterhaltsbetrages für den mj. Sohn....... III. Besuchsregelgung Die Antragsteller vereinbaren .... IV. Ehegattenunterhalt Die Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Unterhalt. Dies gilt auch ..... V. Aufteilung Eigentum A.) Liegenschaften 1. EZ XDie Antragsteller sind je zur Hälfte ideelle Miteigentümer an…
…die Übertragung der Liegenschaften, verpflichtet sich die Antragstellerin einen Gesamtbetrag in der Höhe von 120.000,00 € an den Antragsteller zu bezahlen. Die weiteren Regelungen im Scheidungsvergleich behandeln: Punkte 1 bis 4: Obsorge, Besuchsrecht, Kindesunterhalt und Ehegattenunterhalt Punkt 8. Räumung Hausrat, Möbel, Arbeitsmaschinen etc.…
…den gesetzlichen Unterhalt. Die Bw. verzichtete auf Ehegattenunterhalt. Mit Bescheid vom 29. August 2012 wurde der Antrag mit folgender Begründung abgewiesen: "...Im gegenständlichen Fall wurde die Familienbeihilfe für die Kinder KE und MM bis 02/2012 (zuletzt) an die Antragstellerin (= Kindesmutter) K.A. ausbezahlt…
…am 25. Juli 2008 vor dem Bezirksgericht S einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: 1. Ehegattenunterhalt : Beide Vergleichsteile verzichten wechselseitig auf Unterhalt......... 2. Kindesunterhalt/ Aufenthalt 3. Aufteilung des ehelichen Hausrates und der ehelichen Ersparnisse und der ehelichen Schulden: 3.1. Der bewegliche, in der…
…am 25. Juli 2008 vor dem Bezirksgericht Ort einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: 1. Ehegattenunterhalt : Beide Vergleichsteile verzichten wechselseitig auf Unterhalt......... 2. Kindesunterhalt/ Aufenthalt 3. Aufteilung des ehelichen Hausrates und der ehelichen Ersparnisse und der ehelichen Schulden: 3.1. Der bewegliche, in der…
…unbillig wäre. Auf den Unterhaltsanspruch an sich kann im vorhinein nicht verzichtet werden. Im gegenständlichen Fall war R aufgrund des am 3.3.2010 abgeschlossenen prätorischen Vergleiches jedenfalls zur Leistung des Ehegattenunterhaltes ab März 2010 verpflichtet. Schon damit waren für den Zeitraum März bis Juni…
…ausbezahlten Zuschüsse zum Kinderbetreuungsgeld für das Jahr 2004 mit € 995,40 festgesetzt. Fristgerecht wurde dagegen Berufung erhoben und dies wie folgt begründet: Es sei keine Information über die Auszahlung der Zuschüsse an die Kindesmutter erfolgt. Die Kindesmutter erhalte seit 2003 ununterbrochen Kindes- und Ehegattenunterhalt…
…einvernehmlichen Scheidung haben Frau B und Herr F (= Berufungswerber, Bw) am 7. Juni 2010 einen gerichtlichen Vergleich auszugsweise folgenden Inhaltes geschlossen: " I. Ehegattenunterhalt Frau B verzichtet ihrerseits auch für den Fall unverschuldeter Not, geänderter Verhältnisse, Rechtsprechung oder geänderter Rechtslage auf Unterhaltsansprüche gegenüber Herrn F…
…2003, 2000/16/0591) konkret die vermögensmäßige Auseinandersetzung zu betrachten. Unter Bedachtnahme darauf, dass die Regelung des Ehegattenunterhaltes jedenfalls nicht zur "Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse" zählt, kommt der vermögensmäßigen Auseinandersetzung dann kein "Globalcharakter" zu, wenn sie - wie gegenständlich unter Punkt II…
…2. März 2007 für den Fall der Scheidung der Ehe, aus welchen Gründen und aus wessen Verschulden immer, folgendes vereinbart: Trennungsvereinbarung und Scheidungsfolgenvergleich: Erstens: Ehegattenunterhalt, FM verpflichtet sich an seine Gattin monatlich 1.200,00 € zu bezahlen. Dieser Unterhaltsbetrag wird als Fixbetrag vereinbart. FM…
…ausgegangen ist, dass im Ausgleichsbetrag die Gegenleistung für die Übertragung der Liegenschaftsanteile liegt und damit die Gegenleistung zu ermitteln war. Der im Berufungsfall zu beurteilende Vergleich ist nach Punkten gegliedert. In Punkt 1 verzichten die Parteien wechselseitig auf Ehegattenunterhalt. Im Punkt 2 wird festgehalten, dass…
…März 2004 zugestellt. Der Scheidungsvergleich hat folgenden Wortlaut: "I. Unterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Ehegattenunterhalt nach Scheidung, dies auch für den Fall der Not der geänderten Verhältnisse und der geänderten RechtsIage sowie in Kenntnis der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu 3 Ob 229…
…März 2004 zugestellt. Der dem Finanzamt vorgelegte Vergleich hat folgenden Wortlaut: "I. Unterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf jeglichen Ehegattenunterhalt nach Scheidung, dies auch für den Fall der Not der geänderten Verhältnisse und der geänderten RechtsIage sowie in Kenntnis der Judikatur des Obersten Gerichtshofes zu…