…an die Ehegattin bis zur Beendigung des Scheidungsverfahrens vom 7. August 2009) sowie den darin provisorisch festgesetzten Ehegattenunterhalt als außergewöhnliche Belastung geltend. Das Finanzamt versagte den Aufwendungen im Einkommensteuerbescheid 2009 mit der Begründung die Anerkennung, dass Kosten für eine Klagsführung im Zusammenhang mit einem Scheidungsverfahren…
…fünftens enthaltenen Vereinbarung. Aus dem Inhalt dieser Vereinbarung geht eindeutig hervor, dass es den Vertragspartnern darum gegangen ist- im Falle der gesonderten Wohnsitznahme- den allfälligen Ehegattenunterhalt der Ehefrau in Geld der Höhe nach zu regeln. Dazu vereinbarten sie die Beschränkung des vom Bf. zu leistenden…
12.6 Unterhalt (§ 34 Abs. 7 EStG 1988) 12.6.1 Nicht abzugsfähige Unterhaltsaufwendungen Rz 865: Gemäß § 34 Abs. 7 EStG 1988 sind laufende Unterhaltszahlungen an den (geschiedenen) Ehegatten (VwGH 23.3.1999, 98/14/0133), an den dauernd getrennt lebenden Ehepartner (VwGH 18.3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. XX in der Beschwerdesache NN, Adressbez, 3500 Krems, vertreten durch die Sachwalterin Mag. Sigrid Maria Räth, Dammweg 6, 3430 Tulln gegen den Bescheid des Finanzamtes Waldviertel vom 14. Februar 2014 betreffend Abweisung des Antrages…
…1.400,- monatlich an die Gattin verpflichtet habe. Weitere Unterhaltsleistungen für seine Kinder seien nicht vereinbart worden. Wenn die Gattin ihren Ehegattenunterhalt für die Kinder verwenden würde, handle es sich für den Berufungswerber nicht um Unterhaltsleistungen für Kinder, zu denen der Berufungswerber verpflichtet worden sei…
…747,60. In der dagegen eingebrachten Berufung wendete die Berufungswerberin ein, dass die Ausbedingung und Einräumung des Wohnrechtes zu ihren Gunsten als Ehegattin des Übergebers keine Schenkung oder freigebige Zuwendung darstelle, sondern sich ausschließlich in der familienrechtlichen Ehegattenunterhaltspflicht nach dem Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch (§§ 90, 97…
Erhält die in Österreich ansässige geschiedene Gattin von ihrem in Deutschland ansässigen und gesetzlich zum Unterhalt verpflichteten ehemaligen Ehegatten einen monatlichen nachehelichen Unterhalt von 4.000 Euro, dann unterliegen diese wiederkehrenden Bezüge keiner österreichischen Einkommensbesteuerung. Wird auf deutscher Seite nach Pensionierung des geschiedenen Ehegatten eine…
11.9.2 Unterhaltsverpflichtung Rz 797: Der volle Unterhaltsabsetzbetrag steht für ein Kalenderjahr dann zu, wenn für dieses Kalenderjahr der volle Unterhalt tatsächlich geleistet wurde. Der Zahlungsnachweis hat in allen Fällen durch Vorlage schriftlicher Unterlagen (Einzahlungsbeleg, Empfangsbestätigung) zu erfolgen. Wird das Ausmaß des vorgesehenen Unterhalts…
…für eine wahrscheinlich in der Zukunft liegende berufliche Tätigkeit seiner Ehefrau. Als Werbungskosten kommen diese Aufwendungen nicht in Betracht, sondern sind diese vielmehr dem Ehegattenunterhalt zuzuordnen. Der Vollständigkeit halber wird angeführt, dass auch eine Absetzbarkeit unter § 34 EStG 1988 als außergewöhnliche Belastung nicht gegeben ist…
…sondern nur dessen Subsidiarität; vgl zB OGH 25.2.1993, 6 Ob 504/93: Demnach ist die Unterhaltsverpflichtung der Eltern für ein verheiratetes Kind gegenüber der Ehegattenunterhaltspflicht nur subsidiär, kommt also nur dann und insoweit zum Tragen, als der in erster Linie unterhaltspflichtige Ehepartner nicht…
…34 Abs. 7 EStG 1988 steuerlich geltend. 2. Beweiswürdigung Die Sachverhaltsfeststellungen gründen sich auf den Inhalt des vorgelegten Verwaltungsaktes. Punkt "1. Ehegattenunterhalt" des am 28. Oktober 2009 geschlossenen gerichtlichen Scheidungsvergleiches lautet wie folgt: " Die Ehefrau verzichtet auf jegliche Unterhaltsansprüche, aus welchem Titel immer, gegen den…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vom 22. Februar 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 10. Februar 2005 betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. Mai 2004 bis 28. Februar 2005 entschieden: Die Berufung wird als…
12.8.26 Unterhaltskosten Siehe Rz 865 ff.
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den RichterD in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 6. Juni 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 31. Mai 2019 betreffend Rückforderung Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für September 2018…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 30. März 2020 gegen den Abweisungsbescheid des Finanzamtes Graz-Stadt vom 25. März 2020 betreffend Familienbeihilfe ab Mai 2017 (Eigenantrag), SV-Nr. ***3***, zu…
11.9 Unterhaltsabsetzbetrag (§ 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988) 11.9.1 Voraussetzungen Rz 795: Gemäß § 33 Abs. 4 Z 3 EStG 1988 steht einem Steuerpflichtigen, der für ein Kind den gesetzlichen Unterhalt leistet, ein monatlicher Unterhaltsabsetzbetrag zu, wenn sich das Kind in einem…
…Art. 133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom xx.xx.xxxx hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1. Ehegattenunterhalt: […] 2. Aufteilung: Der [Ex-Gatte] ist grundbücherlicher Eigentümer von 61/516 Anteilen an EZ [X]. Diese Liegenschaftsanteile verbleiben im Alleineigentum des Zweitantragstellers…
…[Parteien der Scheidungsfolgenvereinbarung] 2. [Obsorge und Kindesunterhalt] 3. [Ehegattenunterhalt] 4. 4.1. Die Ehewohnung ist eine Eigentumswohnung mit der Anschrift […] und steht im Alleineigentum der [Exgattin]. [Die Exgattin] ist sohin grundbücherlicher Eigentümer folgender Anteile des GST-NR […]: 104/1096-Anteile (B-LNR 14…
…133 Abs. 4 Bundesverfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der Scheidungsvergleich vom 8. Mai 2008 hat im Wesentlichen folgenden Wortlaut: „1.) Hinsichtlich Ehegattenunterhalt: Beide Antragsteller verzichten wechselseitig auf Unterhaltsleistungen des jeweils anderen. Dies auch für den Fall geänderter Verhältnisse, für den Fall der geänderten Rechtslage sowie…
…Juni 2011 vor dem Bezirksgericht A zu GZ. XY einen Vergleich mit folgendem, auszugsweise wiedergegebenen Inhalt: "1. Ehegattenunterhalt: ............................. 2. Aufteilung: Herr .......... (der Ehegatte) verpflichtet sich zur Leistung einer Ausgleichszahlung in Höhe von € 75.000,00, zahlbar binnen 5 Jahren ab Rechtswirksamkeit der Scheidung auf…