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UFSZ3K ZRV/0220-Z3K/02Ein Elektroenzefalogie-Ableiter (EEG-Ableiter) sind keine Verstärker im Sinne der Warenposition 8543 sondern als moderne Datenzugriffssysteme in die Warenposition 9018 einzureihen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Zoll (Referent)08.05.2003

…wesentlichen dahingehend, dass die bezughabende Ware durch einen Fehler des Zolldeklaranten falsch tarifiert worden sei. Es handle sich bei Position 1 der Anmeldung nicht um die Warennummer 85184099002 sondern um richtigerweise Verstärker für EEG-Ableiter der Warenposition 9018. Mit Schreiben vom 6. Dezember 2000, Zahl…

UFSW RV/1133-W/06Erhöhte Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2007

…Hausarzt empfohlen habe, ihre Tochter neurologisch intensiv untersuchen zu lassen. Die Ergebnisse dieser Untersuchungen haben wie jedes Jahr ein leicht abnormes EEG gezeigt. Aufgrund der enormen Fehlstunden und ihres körperlich schlechten Zustandes habe ihre Tochter die 7. Klasse des Oberrealgymnasiums abbrechen müssen. Derzeit wiederhole sie…

UFSW RV/1866-W/07Res iudicata
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.08.2007

…marginal. Störung des Bindungsverhaltens. Lt Frau Z Verstärkung der Weinkrämpfe durch Anhalten des Atems. Eine neurologische U wurde angeordnet. 2006-03-30 NEUROL.ABTLG.KH MISTELBACH EEG: Bis auf etwas akzentuierte Ausprägung der Deltaaktivität li temporal altersentsprechend unauffälliges EEG, ohne Zeichen erhöhter cerebraler Erregungsbereitschaft. KO…

UFSG RV/0491-G/05Parteifähigkeit von Personenhandelsgesellschaften (hier: OEG)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.06.2006

…handle, die mit dem Ziel behauptet würden, einen ungerechtfertigten steuerlichen Vorteil zu lukrieren, werde dadurch bestätigt und verstärkt. Ein wirtschaftlicher, nichtsteuerlicher Grund für die Abwicklung der EDV-Geschäfte über die Gesellschaft sei nicht erkennbar, die Erwirkung eines ungerechtfertigten steuerlichen Vorteils stehe offensichtlich im Vordergrund. Die…