Berufungsentscheidung | Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des AS, X, gegen die Bescheide des Finanzamtes Y, jeweils betreffend Gebühr und Erhöhung, -, | 1. | vom 3. August 2005, | Erf.Nr. a, | (180,00 € und 90,00 €) | 2…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der G-GmbH, vertreten durch Mag. Mg., vom 14. August 2001 gegen den Bescheid des Finanzamtes vom 18. Juli 2001 betreffend Körperschaftsteuer 1997 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die aus der Besteuerung des Sanierungsgewinnes resultierende…
…welches eine 50% - Beteiligung an einer Gesellschaft zur Grundlage hatte, in diesem wesentlichen Punkt sowie den daraus resultierenden rechtlichen Folgerungen - insbesondere hinsichtlich der tatsächlichen Durchsetzbarkeit eingegangener bzw. behaupteter Verpflichtungen aus dem Geschäftsführungsverhältnis - erheblich unterscheidet. Ein Eingehen auf die im Berufungszeitraum durchgehend gegebene positive Ertragslage der…
…eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. Im Umsatzsteuerbescheid für das Streitjahr wurde…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 1999 ergab sich eine Gutschrift. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2002…
…des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 ergab sich eine Gutschrift. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2001…
…des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2000 ergab sich eine Gutschrift. In der Umsatzsteuererklärung für das Jahr 2001…
…Eine leichtere direkte Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge stellt jedenfalls ein bei der Ermessensübung zu berücksichtigendes Zweckmäßigkeitselement dar. Die nach dem Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung erfolgende Festsetzung der Kapitalertragsteuer gegenüber dem Empfänger der Kapitalerträge kann keine Verletzung berechtigter Interessen des Gesellschafters…
…Mitteilung eines Gerichtes befand, nach dem ein Schuldenregulierungsverfahren gegen den Bw mangels Kostendeckung nicht eröffnet wurde, ersuchte der Referent das zuständige Finanzamt um die Erhebung der wirtschaftlichen Situation des Bw und die Durchsetzbarkeit des Abgabenanspruches. Dieses teilte im Schreiben vom 22. März 2011 unter der…
…Wesen einer Unterbrechungshandlung liege darin, dass die Behörde in einer jeden Zweifel ausschließenden Weise etwas zur Durchsetzung des Abgabenanspruches unternehme. Bei der alleinigen Übermittlung der Rückstandsaufgliederung fehle das wesentliche Element der Durchsetzbarkeit. Die Rückstandsaufgliederung könne auch als Information angesehen werden, wie dies die Behörde in…
…noch "alte" offene Honoraransprüche in der Höhe von rund S 500.000 aus, deren Durchsetzbarkeit in Frage steht. Derzeit habe ich Honorarforderungen von rund S 450.000,-- und wird es mir möglich sein, diesen Betrag auch tatsächlich in nächster Zelt hereinzubringen. Ich habe mich inzwischen…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden. Im Umsatzsteuerbescheid für 2002 wurde…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…
…Die Renovierungs- und Ausbaukosten sollten innerhalb eines Zeitraumes von rund 2 Jahren ab Gründung der Bw an Wohnungskäufer des Objektes oder - wenn einzelne Wohnungen nicht verkauft werden sollten - an die einzelnen Eigentümer des Objektes mit einem entsprechenden Gewinnaufschlag - je nach Durchsetzbarkeit am Markt - weiterverrechnet werden…