…ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, da dieses Konto offenbar vom Bw. für seine Unterhaltszahlungen genutzt wurde und Frau J Y hier keinen Drittaufwand für den Bw. getätigt, sondern als Verrechnungsstelle fungiert hat. Der Unabhängige Finanzsenat gelangt somit in freier Würdigung der vorliegenden Beweise zu…
…Durchbrechung des Nettoprinzips durch Nichtanerkennung einer Abschreibung beim Fruchtgenussberechtigten verhindere, nicht erhoben oder hinterfragt worden wäre. Der beantragte Ansatz einer Abschreibung in Höhe des Drittaufwandes wäre sohin gerechtfertigt. Auch eine AfA für Einrichtungsgegenstände sei gerechtfertigt, da es sich bei diesen nicht um Antiquitäten im Sinne…
…nicht nur gegen eine solche Vorgehensweise, sondern auch den vom Finanzamt ermittelten Prozentsatz von 38% keinen Einwand erhoben. Für den Abzug der weiteren 62% der Zinsen bleibt auch aus dem Blickwinkel der Ausführungen von Margreiter, insbesondere zum "Drittaufwand", kein Raum. Es liegt kein aufrechter Betrieb…
…grundsätzlich in tatsächlicher Höhe als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind (vgl. VwGH 30.11.1999, 97/14/0174), es sich dabei um ein nach der Rechtsprechung nichtabzugsfähigen Drittaufwand (ds. Aufwendungen, die zwar durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, die aber nicht den Steuerpflichtigen selbst betreffen…
…dass er für den Transport des Hausrates und der Möbel sein eigenen Pkw verwendet habe. Für ein geliehenes Kfz kann aber Kilometergeld nicht in Abzug gebracht werden. Es handelt sich um Drittaufwand, der nicht als Werbungskosten berücksichtigt werden kann, weil in der Vermögenssphäre des Bw…
…von der Hausgemeinschaft bezahlt werden, sondern vom Bruder bzw Onkel der an der Hausgemeinschaft Beteiligten, handelt es sich somit um sogenannten "Drittaufwand", der nicht abzugsfähig ist. Auch der vom steuerlichen Vertreter der Bw im Zuge des Verfahrens vor der Abgabenbehörde II. Instanz für das Jahr…
…des Verwaltungsgerichtshofes hat die Bewertung der Nutzungsentnahmen aus Einzelunternehmen und Personengesellschaften nach den gleichen Grundsätzen zu erfolgen wie die Bewertung der Nutzungseinlagen. Im Lichte dieser Überlegungen erweist sich die vom Finanzamt in der Berufungsvorentscheidung offensichtlich auf der Überlegung des Verbotes des Abzuges eines Drittaufwandes (vgl…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vorm. vom 29. Jänner 2007 gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 12., 13. und 14. Bezirk und Purkersdorf vom 21. Dezember 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer für den Zeitraum 1999 bis 2004 sowie Abweisung…
eine Anerkennung der Absetzbarkeit. Aufgrund des Werkvertrages des Bw aus 1995 mit dem alterVerein (BP-Arbeitsbogen Bl 81f) bestanden die Tätigkeiten des Bw bis 1998 aus der konzeptionellen und organisatorischen Gestaltung eines Bildungs- und Kulturprogrammes sowie dessen werbemäßiger Aufbereitung. Hinsichtlich werbemäßiger Aufbereitung werden die umfangreichen…
Die erforderlichen Zustimmungserklärungen aller übrigen Wohnungseigentümer lagen laut Aussage der Auskunftsperson P erst im Laufe des Jahres 2006 vollständig vor; angesichts des Umstandes, dass die Umwidmung erst am 29.11.2006 angezeigt wurde (Irrtum der BP: nicht bei der MA 37 "beantragt", sondern pflichtgemäß an…
Kriterium 6 sind keine strukturverbessernden Maßnahmen bekannt. Bei einer Gesamtbetrachtung der Kriterien und unter Berücksichtigung der Systematik der Liebhabereibeurteilung für betriebliche § 1 Abs 1 - Betätigungen, die eben keinen Anlass zur raschen Betriebsaufgabe beim erstmaligen Erzielen von Verlusten geben soll, ist bis zum Ende des Streitzeitraumes…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, Lehrer, Vortragender und Schriftsteller, wohnhaft in Kg, vom 28. September 2005 gegen die Bescheide des Finanzamtes Klagenfurt, dieses vertreten durch ADir. Mag. Karl Zagorski, vom 25. August 2005 betreffend Einkommensteuer 2002 sowie Festsetzung von…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Stb., vom 17. Juli 2006 gegen die Bescheide des Finanzamtes Baden Mödling vom 15. Mai 2006 betreffend Umsatzsteuer und Einkommensteuer 2001 bis 2003 nach der am 6. September 2012 in 1030 Wien, Vordere…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 1/23 vom 9. Dezember 2008 betreffend Einkommensteuer 2007 entschieden: Der Berufung wird teilweise Folge gegeben. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe der Abgaben sind dem als Beilage angeschlossenen Berechnungsblatt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, Adresse, vertreten durch Mag. BB, Steuerberater, Adresse1, vom 22. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 28. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Der Anschaffungspreis entspricht damaligen Preisen beim Erwerb von Neureifen. Die Jahreskilometerleistung hat im Durchschnitt 18.000 km betragen, sodass für die Monate, in denen Sommerreifen in Wien verwendet werden können, eine Fahrleistung von 9.000 bis 10.000 km angenommen werden kann. Es entspricht nicht…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der AA, Adresse, vertreten durch Mag. BB, Steuerberater, Adresse2, vom 22. Mai 2009 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bruck Leoben Mürzzuschlag vom 21. April 2009 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2006 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach über die Berufungen der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungsgesellschaft m.b.H., 6845 Hohenems, Schweizerstraße 77, sowie Dr…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Peter Steurer und die weiteren Mitglieder Mag. Peter Bilger, Bernd Feldkircher und Dr. Klaus Holbach über die Berufungen der Bw., vertreten durch die Winkel Steiner Wirtschaftstreuhand Steuerberatungssgesellschaft, 6845 Hohenems, Schweizerstraße 77, sowie Dr. Gerald Toifl, 1030…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der A- GmbH, 0000 Wien, A-Straße 1, vertreten durch Dr. Heinz Wöber, 1150 Wien, Mariahilferstraße 209, vom 19. Februar 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 9/18/19 Klosterneuburg, vertreten durch Mag. Thomas Zach, vom…