…seien, welche die persönliche Leistungsfähigkeit des Steuerpflichtigen mindern würden. Die von der Mutter geleisteten Zahlungen seien als Drittaufwand zu qualifizieren und seien diese für das Veranlagungsverfahren des Bf irrelevant. Mit Beschwerdeeingabe vom 22.5.2025 wandte sich der Bf gegen die Nichtanerkennung der Studienkosten. Diese…
…Werbungskosten in ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachten Ausgaben die Ertragslage des Unternehmens ihres Ehemannes erhöhen möchte, so liegt anlehnend an diese Rechtsprechung sohin ein steuerlich nicht anzuerkennender Drittaufwand vor. Auf den weiteren Einwand der belangten Behörde, das Dienstverhältnis wäre abgabenrechtlich nicht anzuerkennen war nicht mehr einzugehen…
…Werbungskosten in ihrer Arbeitnehmerveranlagung geltend gemachten Ausgaben die Ertragslage des Unternehmens ihres Ehemannes erhöhen möchte, so liegt anlehnend an diese Rechtsprechung sohin ein steuerlich nicht anzuerkennender Drittaufwand vor. Auf den weiteren Einwand der belangten Behörde, das Dienstverhältnis wäre abgabenrechtlich nicht anzuerkennen war nicht mehr einzugehen…
…ist in diesem Zusammenhang ohne Bedeutung, da dieses Konto offenbar vom Bw. für seine Unterhaltszahlungen genutzt wurde und Frau J Y hier keinen Drittaufwand für den Bw. getätigt, sondern als Verrechnungsstelle fungiert hat. Der Unabhängige Finanzsenat gelangt somit in freier Würdigung der vorliegenden Beweise zu…
13.7.2 Überhöhte Aufwendungen (direkte verdeckte Ausschüttung) 13.7.2.1 Allgemeines Rz 659: Überhöhte Aufwendungen an Anteilsinhaber oder ihnen nahe stehenden Personen können - wie in Rz 634 bis 642 dargestellt - in drei Hauptgruppen gegliedert werden: Übernahme von Kosten des Anteilsinhabers ohne Rechtsgrund: zB…
3. Nicht in den Zollwert (Transaktionswert) einbezogene Bestandteile nach Art. 72 UZK Die Abzugsposten in einem "Abzugsartikel" zusammengefasst. Der getrennter Ausweis (früherNicht in den Zollwert Art. 33 ZK) ist nunmehr entfallen. Sindeinzubeziehen sind die in Art. 72 UZK angeführten (nicht in den Zollwert einzubeziehenden) Bestandteile…
…Beschwerdevorentscheidung gem. § 262 BAO vom 05.08.2020 als Werbungskosten berücksichtigt. Als Begründung wurde angeführt, dass ein nichtabzugsfähiger Drittaufwand vorliege und die Bf. die Zahlung der EUR 1.000,00 nicht glaubhaft gemacht habe. Über die Beschwerde wurde erwogen: I. Streitpunkt Strittig ist, ob…
…des Bf´s angemeldeten PKW die Kosten trägt, da lt.Rechtsprechung und idF gängiger Literaturmeinung bei unentgeltlicher Nutzung des PKW der Gattin (für den diese die Kosten trägt) durch den Bf ein nichtabzugsfähiger Drittaufwand vorliegt und ein km-Geld-Abzug nicht möglich ist (Doralt, EStG 11…
…Durchbrechung des Nettoprinzips durch Nichtanerkennung einer Abschreibung beim Fruchtgenussberechtigten verhindere, nicht erhoben oder hinterfragt worden wäre. Der beantragte Ansatz einer Abschreibung in Höhe des Drittaufwandes wäre sohin gerechtfertigt. Auch eine AfA für Einrichtungsgegenstände sei gerechtfertigt, da es sich bei diesen nicht um Antiquitäten im Sinne…
…die bereits anerkannten Beträge hinaus geltend gemachten Aufwendungen aus mehreren bzw. teilweise überschneidenden Gründen als nicht abzugsfähig: a) Drittaufwand Auch nach der neueren Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs, VwGH 31.01.2019, Ro 2017/15/0037, ist sogenannter "Drittaufwand" nicht steuerlich abzugsfähig. Von einem solchen spricht man…
…diesem erworben hat. Wird dieser geltend gemacht (und entrichtet), neutralisiert sich ein etwaiger Werbungskostenabzug. Wird auf den Regressanspruch dagegen verzichtet, liegt ein Drittaufwand vor, der das Vorliegen von Werbungskosten ausschließt (vgl etwa Zorn/Stanek in Doralt/Mayr/Kirchmayr/Zorn, EStG [20. Lieferung 2018] § 16 Rz…
…Rede stehenden Kfz trug, kommt nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes eine Berücksichtigung dieser Aufwendungen im Rahmen der Ermittlung der Einkünfte des Beschwerdeführers nicht in Betracht. So ist nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes sogenannter "Drittaufwand" nicht steuerlich abzugsfähig. Von einem solchen spricht man, wenn eine dritte…
…Wohn- zum Kursort das Fahrzeug seiner Mutter genutzt habe. Wird - wie offenbar hier - nicht das eigene, sondern ein fremdes Fahrzeug genutzt, ist die Rechtsprechung zum sogenannten "Drittaufwand" zu beachten. Wie von Zorn zusammenfassend dargestellt, wird dieser nicht anerkannt, führt also nicht zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten …
…Werbungskosten kommt damit nicht in Betracht. 6. Was die beantragten Fahrtaufwendungen betrifft, ist darauf hinzuweisen, dass nach der Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs sogenannter "Drittaufwand" nicht steuerlich abzugsfähig ist. Von einem solchen spricht man, wenn eine dritte Person Aufwendungen trägt, die der Einkünfteerzielung eines (anderen) Steuerpflichtigen dienlich…
… VwGH 15.6.2005, 2001/13/0174). Zudem sind Schuldzinsen grundsätzlich nur abziehbar, wenn der Steuerpflichtige selbst Schuldner (Darlehensnehmer) ist. Werden die Zinsen von dritter Seite (als Drittaufwand) bezahlt, führen sie nicht zu Werbungskosten (Sutter/Pfalz in Hofstätter/Reichel, EStG65 § 16 Abs 1 Z 1…
…2014/15/0039 zur AfA beim Fruchtnießer; vgl. VwGH 6.11.1991, 91/13/0074 AfA beim Fruchtnießer) wird der Drittaufwand (hier: Aufwand des Vaters der Bf in Bezug auf den durch die Bf benützten PKW des Vaters) nicht anerkannt (vgl. DKMZ EStG, 19. Aufl.…
…VwGH 17.12.1996, 92/14/0176). Wird - wie offenbar hier - nicht das eigene, sondern ein fremdes Fahrzeug genutzt, ist die Rechtsprechung zum sogenannten "Drittaufwand" zu beachten. Wie von Zorn zusammenfassend dargestellt, wird dieser nicht anerkannt, führt also nicht zu Betriebsausgaben oder Werbungskosten (Hinweis auf…
…Zorn/Stanek in Doralt et al [Hrsg], EStG20 § 16 Rz 7). Aus der Sicht des beschenkten Arbeitskollegen liegt diesfalls ein sogenannter (steuerlich nicht abzugsfähiger) "Drittaufwand" vor (vgl dazu zuletzt VwGH 31.1.2019, Ro 2017/15/0037, RdW 2019, 267 mit Anmerkung Zorn). Im vorliegenden…
…gegen die Anerkennung von Betriebsausgaben: C/3. Wird nicht das eigene, sondern ein fremdes Fahrzeug genutzt, ist die Rechtsprechung zum sogenannten „Drittaufwand“ zu beachten. Unter Drittaufwand werden Aufwendungen verstanden, die zwar durch die Einkünfteerzielung des Steuerpflichtigen veranlasst sind, die aber nicht den Steuerpflichtigen selbst treffen…
…entsprechende Aufzeichnungen unzumutbar sein sollen (vgl. VwGH 17.12.1996, 92/14/0176). 3.3. Drittaufwand Wird – wie offenbar hier - nicht das eigene, sondern ein fremdes Fahrzeug genutzt, ist die Rechtsprechung zum sogenannten „Drittaufwand“ zu beachten. Wie von Zorn zusammenfassend dargestellt, wird dieser nicht anerkannt…