…besitzt, Marktchancen zu nutzen oder die Leistung zu verweigern. Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es dabei auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an (VwGH 26.9.2000, 98/13/0070). Maßgeblich ist dabei die nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Die…
…BAO regelt nur die Zurechnung von Wirtschaftsgütern, nicht jedoch die Zurechnung von Einkünften. Diese folgt bei Einkünften aus einem Treuhandvermögen der nach österreichischem Recht im Innenverhältnis grundsätzlich beim Treugeber bleibenden Dispositionsbefugnis. Für die Zurechnung von Einkünften ist es entscheidend, ob das Zurechnungssubjekt über die Einkunftsquelle…
…Anspruch auf den Ertrag aus der Liegenschaft hat (weiterhin) die Bw. Für die Referentin ist nicht erkennbar, inwiefern sich an der Dispositionsbefugnis zur Erzielung der Einkünfte eine Änderung ergeben hätte bzw. dass die KG nunmehr das Unternehmerrisiko treffe (vgl. dazu nochmals VwGH 25.1.1993…
…Abtretung der Beschwerde an den Verwaltungsgerichtshof ohne weitere Gebührenbelastung zurückzuziehen. Dieser Ausschluss jeglicher Dispositionsbefugnis würde direkt in das verfassungsgesetzlich gewährleiste Recht des Beschwerdeführers auf Eigentum und indirekt in dessen verfassungsgesetzlich gewährleistetes Recht auf den gesetzlichen Richter eingreifen. Die Beschwerde hätte erst am 21 .März 2008…
…zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern ankommt (vgl. VwGH 26.9.2000, 98/13/0070), lässt sich aus dieser Dipositionsbefugnis im Innenverhältnis ableiten, dass auch das mit der Einkunftsquelle (=Beteiligung) verbundene Unternehmerrisiko beim Sicherungsgeber verbleibt und dieser daher Zurechnungssubjekt der Einkünfte ist(vgl. Doralt, Einkommensteuergesetz, Kommentar…
…0194). Die rechtliche Gestaltung ist in solchen Fällen nur dann maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es also auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern…
…nach außen in Erscheinung tretende Gestaltung der Dinge. Für die Zurechnung von Einkünften kommt es entscheidend darauf an, wer wirtschaftlich über die Einkunftsquelle disponieren kann (= wirtschaftliche Dispositionsbefugnis). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt (VwGH 15.12…
…jedenfalls beim Eigentümer. Es handelt sich bei diesem Sachverhalt um einen nach allgemeiner Verkehrsauffassung im ländlichen Bereich typischen Geschehensablauf, der tatsächlich nicht von einer bewussten Übertragung der wirtschaftlichen Dispositionsbefugnis, sondern von einem im Rahmen einer funktionierenden aufrechten Ehe bestehenden gegenseitigen Beistandspflicht getragen wird. An dieser…
…Nießbrauchs (freiwillig, in Erfüllung einer Unterhaltspflicht, entgeltlich oder unentgeltlich) kommt es somit nicht mehr an. Für die Einkünftezurechnung ist aber das Bestehen einer Dispositionsbefugnis des potentiellen Zurechnungssubjekts über die Einkünfte unabdingbar (vgl. RdW 2009/326, 275 unter Hinweis auf VwGH 27.1.2009, 2006/13…
…7. 1997, 95/13/0025). Es kommt auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an. Nicht wesentlich ist weiters - anders als im Bereich der Missbrauchsbestimmung des § 22 BAO - das Vorliegen eventueller "außersteuerlicher…
…auch der Aktenlage nicht entnommen werden. Insbesondere besteht kein Anhaltspunkt für die Annahme, die Dispositionsbefugnis über die Ladeneinrichtungen sei nach Lieferung an die Spedition etwa beim Lieferanten verblieben. Die hier gegebene Sachlage lässt auch nicht erkennen, dass die Bw. rechtlich an der Verfügung über die…
…Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts Anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern, aber auch nicht - wie etwa im…
…wird (zB indem man den Zufluss anderen Personen zukommen lässt). Sollen dagegen Einkünfte auf einen anderen Steuerpflichtigen verlagert werden, muss ihm die Dispositionsbefugnis über den Einsatz des Leistungspotentials (idR rechtlich) übertragen und die Leistung von ihm am Markt erbracht werden (vgl. Jakom/Laudacher EStG, 2013…
…Rückerstattung nur jene KESt sein, welche von Einkünften einbehalten wurde, die dem die Rückerstattung beantragenden Steuerpflichtigen zuzurechnen sind. Nach den allgemeinen Grundsätzen des Einkommensteuerrechtes sind Einkünfte demjenigen zuzurechnen, dem in wirtschaftlicher Betrachtungsweise die Dispositionsbefugnis über die Einkünfte zukommt (vgl. Fuchs in Hofstätter/Reichel, EStG Kommentar, …
…§ 2 Tz 147). Vor diesem Hintergrund bedarf es nach Auffassung des Unabhängigen Finanzsenates aber keiner näheren Erörterung, dass der Schwester des Berufungsführers im Streitjahr eine Dispositionsbefugnis hinsichtlich der Vermietungseinkünfte im Sinne einer Gestaltung der Tätigkeit nach eigenen Intentionen nicht zukam. Abgesehen davon, dass nach den…
…Einkunftsquelle verfügt, als wirtschaftlich über diese disponieren und so die Art ihrer Nutzung bestimmen kann. Bei der Zurechnung von Einkünften kommt es somit auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an. Im…
…0199). Die rechtliche Gestaltung ist nur maßgebend, wenn sich in wirtschaftlicher Betrachtungsweise nichts anderes ergibt. Bei der Einkünftezurechnung kommt es auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte an. Der dargestellte Zurechnungsgrundsatz gilt auch bei Vorliegen einer Personenmehrheit (vgl. Wiesner in Wiesner/Grabner/Wanke, MSA EStG…
…und Verpachtung (VwGH 5.8.1993, 93/14/0031). Bei der Zurechnung von Einkünften komme es dabei auf die wirtschaftliche Dispositionsbefugnis über die Einkünfte und nicht auf eine allenfalls nach § 24 BAO zu lösende Zurechnung von Wirtschaftsgütern an (VwGH 26.9.2000, 98/13/0070)…
…nicht glaubhaft zu beurteilen sei. In diesem Zusammenhang ist vor allem auf die Ausführungen des UFS zur Dispositionsbefugnis und Verfügungsmacht der Berufungswerberin zu verweisen. Zur Eignung der eidesstattlichen Erklärung vom 21.6.2010 als Wiederaufnahmegrund ist hinsichtlich der darin enthaltenen Bestätigung, die Bestätigung vom 20…
…vom Masseverwalter der Fa. XY verkauft, offenkundig ohne dass die Bw eine von ihr erlangte Dispositionsbefugnis hinsichtlich der fakturierten Ware geltend gemacht hätte. Aus all dem kann nur gefolgert werden, dass der Bw niemals Verfügungsmacht über die fakturierten Gegenstände verschafft worden ist. Der Prüfer hat…