…mit Kapitalertragsteuer (KESt) belastet worden. Der dagegen von der Bw. vorgebrachten Argumentation sei entgegen zu halten, dass eine unmittelbare Beteiligung an der Kapitalgesellschaft keine Voraussetzung für die Zurechnung einer vGA sei. Die mittelbare Beteiligung der Gesellschafter über eine Kapitalgesellschaft, die zu 100% an der gegenständlichen…
…einerseits dem (negativen) Gesellschafter-Verrechnungskonto gutgeschrieben, andererseits wurde sie unter dem Titel "Investitionsablöse Wohnung 1. Stock" in den Büchern der Bw. aktiviert und mit 5 % abgeschrieben (Bestandskonto Betriebsgebäude Wienerstraße, KöSt-Akt 2002, AS 21). Rechtliche Würdigung: Gemäß § 7 Abs. 2 2. Satz KStG 1988 iVm …
…einen Monat nicht übersteigen (zum UStG 1994 -NoVAG 1991, Praxishandbuch Kortner NoVAG § 3 S 4). Der UFS schließt sich der Ansicht des Finanzamtes an, dass im vorliegenden Fall eine kurzfristige Vermietung des BMW X5 nicht vorgelegen hat, weshalb die NOVA zu Recht nicht rückvergütet wurde. …
…ist demnach die Zuwendung von Vermögensvorteilen, die ihrer äußeren Erscheinungsform nach nicht unmittelbar als Einkommensverteilung erkennbar sind und ihre Ursache in den gesellschaftsrechtlichen Beziehungen haben. Dass eine verdeckte Gewinnausschüttung nicht notwendig an den Gesellschafter der ausschüttenden Gesellschaft gehen muss, hat der Verwaltungsgerichtshof bereits wiederholt ausgesprochen…
…Detail gezeigt werde, stelle die Versagung der Anrechnung der ausländischen Quellensteuern - einen Verstoß gegen Gemeinschaftsrecht und - einen Verstoß gegen Abkommensrecht dar. 1. Berufungsgegenständlicher Sachverhalt Die Bw. habe Darlehen an ihre belgischen Tochtergesellschaften gewährt und dafür ab 1995 Zinserträge erhalten. Nach Art. 11 Abs. 2 DBA…
…der Nutzungsüberlassung (angemessenes Entgelt) eine verdeckte Ausschüttung (VwGH 17.2.1993, 89/14/0248). Strittig ist der Ansatz von verdeckter Ausschüttung aus der Zurverfügungsstellung einer Liegenschaft an den Geschäftsführer bereits im Jahre 2003. Folgender Sachverhalt unter Verweis auf die Berufungsvorentscheidung liegt vor: Das Einfamilienhaus in…
…bezahlt werden. Barzahlungen ist immanent, dass sich der Zahlungsfluss nicht nachweisen lässt. Bei Verrechnungsschecks darf die bezogene oder beauftragte Bank nicht bar an den Inhaber auszahlen, sondern der Einlösende erhält den Betrag nur mittels einer Gutschrift durch das Kreditinstitut. In diesem Fall kann der Zahlungsfluss…
…66.500,00 | 124.148,00 | 124.000,00 | 58.718,00 | 15.200,00 | Summe | 78.761,56 | 137.381,99 | 140.956,41 | 72.475,48 | 29.576,91 | 25% KESt lt…
…2002 bis August 2008) sowie um eine Schätzung der im Jahr 2008 an den Geschäftsführer als Einzelunternehmer übergegangenen Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie der Warenvorräte. Diese Schätzungsbeträge wurden als verdeckte Ausschüttungen bei der GmbH der KÖSt unterworfen und die darauf entfallende KESt wurde dem Berufungswerber gemäß
…GesmbH lt. Senat | 401.430,00 | | | abzügl. KESt aus vA an B. Bau GesmbH | -325.172,00 | | | abzügl. Ust aus vA an B. Bau GesmbH | -172.658,00 | | | Gewinn aus Gewerbebetrieb lt. Senat…
…für das Jahr 2001 sind dem Ende der folgenden Entscheidungsgründe zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Im Lohnsteuerprüfungsbericht für den Zeitraum 2000 bis 2004 führte das Finanzamt Innsbruck aus: Entgelt/Bezug Sachverhaltsdarstellung Geschäftsführerbezüge: Der an der österreichischen Bf zu 100% beteiligten A…
…FAEPD wurde bis auf die Ebene der Datenfelder analysiert. Diese Datei ist die Fakturenstatistik-Datei. In dieser Datei sind alle Datenzeilen enthalten, die im Sicherungszeitraum jemals auf eine Faktura gedruckt worden sind. Sie enthält alle Verkäufe an Endabnehmer und Verleger, Gutschriften, Gratiswaren, Pfandrückgaben, Stornobuchungen etc…
…UFS nur in dem Sinn, dass die Darstellung glaubhaft bleiben sollte und zudem die Steuerbelastung der Bw gesenkt werden konnte. Ad) Kosten für Verpackungsentwürfe: Auch der Geschäftsführer der Bw und seine Gattin hatten monatliche Zahlungen an die Gläubiger der A GmbH, insbesondere die Bank zu…
…Tz 32). Die Aktivierung der Forderung an den Gesellschafter ist daher entsprechend anzupassen (150.000,00 S dv. 22 % = 33.000,00 S). Verbindlichkeit KESt - Tz 34 (K 1994): Die von der Amtspartei angenommene verdeckte Ausschüttung hinsichtlich "Investition Hotelgebäude" in Höhe von 6.062…
…beenden oder begründen, die Entnahme eines Wertpapiers aus dem Depot oder die Übertragung des Wertpapiers auf ein Depot eines anderen Steuerpflichtigen als Veräußerung. Diese Abzugsverpflichtung knüpft nicht an das Tatbestandsmerkmal des tatsächlichen Zufließens der anteiligen Zinserträge iSd § 19 Einkommensteuergesetz 1988 anlässlich einer Veräußerung, sondern wird…
…der U von Seiten der B direkt (und nicht über den Umweg der Bf) einen Kredit zur Verfügung zu stellen. Die daraus erzielten Zinserträge wären im Inland steuerpflichtig. Der nachfolgende Verkauf der Wertpapiere der U an die BM stellt (isoliert betrachtet) keinen Missbrauch dar. Wäre…
…Renner, KSt 1988, § 8 Tz 251f) Weiters führt Renner aus, dass Schmiergelder gemäß § 12 Abs 1 Z 4 dem Grunde nach betrieblich veranlasste Aufwendungen sind, denen aber ein spezielles Abzugsverbot gegenübersteht. Eine vA ist - wenn die Zahlung an einen Dritten erfolgt - grundsätzlich nicht anzunehmen. Ist…
…Gesellschafter handelt, die von ihnen noch der Einkommensteuer unterzogen werden müssten, wird davon ausgegangen, dass die den Gesellschaftern zugeflossenen Beträge bereits den Nettovorteil aus den Ausschüttungen darstellen sollen. Für die Einbehaltung und Abfuhr der KESt haftet gemäß § 95 Abs. 2 EStG der Abzugsverpflichtete, hier der…
…Direktvorschreibung an den Empfänger der Kapitalerträge nach § 95 Abs. 5 EStG zu tragen imstande sein konnten. Die angefochtenen Bescheide waren daher aus dem Rechtsbestand zu beheben. Unter den gegebenen Umständen bedurfte es weder einer Prüfung, ob die verfahrensgegenständlichen Bescheide die Bemessungsgrundlagen der einzelnen, dem KESt…
…Rechnung des Wirtschaftsjahrs 2005/2006 bereits vorgenommen wurde), steht der Vorschreibung von KESt - auf einer zweiten Besteuerungsebene - nicht entgegen. Im Gegenteil erweist sich eine solche Erfassung als erforderlich, weil es zu einer vermögenswerten Zuwendung an die (an der KG beteiligten) Gesellschafter der Bw. gekommen ist…