…berührt nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren…
8. Entgegen der vom Bw vertretenen Meinung, hat der EUGH bereits wiederholt darauf hingewiesen, dass seine Rechtsprechung zur Beschränkungen der Ausübung der Verkehrsfreiheiten innerhalb der Union nicht in vollem Umfang auf den Kapitalverkehr zwischen Mitgliedstaaten und Drittstaaten übertragen werden kann, da sich dieser in einen…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Frau BW, ADR, vertreten durch Dr. Michael Günther, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Seilerstätte 17, gegen den Bescheid des Finanzamtes für Gebühren und Verkehrsteuern Wien vom 27. Juli 2005 betreffend Erbschaftssteuer zu ErfNr.xxx.xxx/1997, St.Nr…
…57 Abs. 1 EG für Direktinvestitionen gegeben (siehe EuGH-Urteil vom 24.5.2007, Rs C-157/05, Holböck). Streubesitzanteile (um solche handelte es sich offensichtlich bei den vom Bw in Depots inländischer Banken gehaltener Aktienpaketen!) bzw. Portfoliodividenden fallen nicht unter den Begriff "Direktinvestition", der…
…die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung…
…56 nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren…
…die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher Rechtsvorschriften oder aufgrund von Rechtsvorschriften der Union für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung…
…nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 auf Grund von einzelstaatlicher oder gemeinschaftsrechtlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von…
…nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 auf Grund von einzelstaatlicher oder gemeinschaftsrechtlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von…
…berührt nicht die Anwendung derjenigen Beschränkungen auf dritte Länder, die am 31. Dezember 1993 aufgrund einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von Wertpapieren…
…Corp.....;Verstöße gegen amerikanische Börsengesetze, Scheinkredite, EACC zur entschädigungslosen Übernahme von Bürgschaften veranlasst, EACF-Direktinvestitionen in PlayCo-Aktien, EACC-Gelder gegen wertlose Vorzugsaktien in A - Companies gepumpt; Insidergeschäfte; mit "abgezweigten" EACC/EACF-Geldern (Gewinne aus Aktienverkäufen) Luxusappartements und -wohnungen für den ZA Trust gekauft; selbstkontrahierende…
…S. 353 und 442). Da eine solche Direktinvestition im gegenständlichen Fall durch die festverzinslichen Wertpapiere nicht vermittelt wurde, konnte daraus auch keine Einschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit gegenüber Drittstaaten abgeleitet werden bzw. waren die entsprechenden Kapitalerträge in ihrer steuerlichen Behandlung den inländischen gleichzustellen. Die ausländischen Kapitalerträge waren…
…Stillstandsklausel. Weiters legte der steuerliche Vertreter dar, warum seiner Meinung nach im gegenständlichen Fall keine Direktinvestition vorliegt. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 10 Abs. 1 KStG 1988 in der für das Berufungsjahr geltenden Fassung sind Beteiligungserträge von der Körperschaftsteuer befreit. Beteiligungserträge sind: 1. Gewinnanteile…
…ÖStZ 2000, 119; Pülzl, ÖStZ 2002, 359). Die in Artikel 57 EG angesprochenen Regelungsbereiche betreffen lediglich "Direktinvestitionen" (Anlagen in Immobilien), die "Niederlassung", die "Erbringung von Finanzdienstleistungen" und die "Zulassung von Wertpapieren zu den Kapitalmärkten" und zwar soweit, als die Normierungen am 31. Dezember 1993 bestanden…
…weiters im Verhältnis zu Drittstaaten die Anwendung derjenigen Beschränkungen, die am 31. Dezember 1993 auf Grund einzelstaatlicher oder gemeinschaftlicher Rechtsvorschriften für den Kapitalverkehr mit dritten Ländern im Zusammenhang mit Direktinvestitionen einschließlich Anlagen in Immobilien, mit der Niederlassung, der Erbringung von Finanzdienstleistungen oder der Zulassung von…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Vorsitzenden Dr. Michael Mandlmayr und die weiteren Mitglieder HR Dr. Helmut Mittermayr, Dr. Ernst Grafenhofer und Mag. Waltraud Schirz über die Berufung der A Handelsgesellschaft mbH, 4865 U am B , I1 23, vertreten durch Vertreter, Steuerberater, Adresse1, vom…
BerufungsentscheidungDer unabhängige Finanzsenat hat durch den Senat XYZ am 19. Mai 2004 über die Berufungen der Bw., vertreten durch Mag. Siegfried Metzler, gegen die Bescheide des Finanzamtes Bregenz, vertreten durch Dr. Walter Blenk, betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1994 bis 1998 nach in Feldkirch durchgeführter…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., Adr., vertreten durch Stb., vom 9. September 1998 und vom 28. Dezember 1998 gegen die Bescheide des Finanzamtes D. , vertreten durch D, vom 21. August 1998 betreffend Umsatzsteuer und Körperschaftsteuer für den Zeitraum 1989…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der E M GmbH, 1120 Wien, F-Gasse, vertreten durch Houf Wirtschaftsberater und Steuerberater GmbH, Wirtschaftsprüfungskanzlei, 1220 Wien, Wagramerstraße 19, gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf, vertreten durch Hofrat Dr. Walter Klang, betreffend…