…des § 30 Abs. 1 EStG 1988 zu subsumierenden Termingeschäfte keine inhaltliche Änderung eingetreten sei. Die neue Z 2 erfasse nunmehr ausdrücklich "Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäfte", die wie bisher ohne zeitliche Einschränkung steuerpflichtig seien. Aus den Erläuternden Bemerkungen zur Regierungsvorlage des Steuerreformgesetzes 2000 gehe eindeutig hervor, dass…
…zu einem Spekulationsverlust führte). Was die gewillkürte Zuordnung von Spekulationsgeschäften zum betrieblichen Sektor betrifft, ist von folgenden grundsätzlichen Überlegungen auszugehen: Unzweifelhaft werden solche Differenzgeschäfte zum betrieblichen Bereich von Kreditinstituten und branchenverwandten Unternehmen (zB Brokerhäusern) gehören. Im vorliegenden Fall liegt demnach unbestritten ein branchenuntypisches Geschäft vor…
…Geschäfte verwendeten Mittel nach Rz 545 der EStR notwendiges Privatvermögen darstellen. In diese Richtung verweise auch das OGH-Urteil vom 26.11.1996, Ob 639/35, wonach auf alle Geschäfte, die unter den Begriff des Differenzgeschäftes fielen, die Rechtsregeln des § 1267 ff. ABGB anzuwenden seien…
…des Depotgesetzes , bei sonstigen Beteiligungen und Forderungen, nicht mehr als ein Jahr. 2. Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäfte, weiters innerhalb von einem Jahr abgewickelte Optionsgeschäfte einschließlich geschriebene Optionen und Swaphandelsgeschäfte. 3. Veräußerungsgeschäfte über zu einem Betriebsvermögen gehörende Wirtschaftsgüter innerhalb der Frist der Z 1 lit. a oder…
…die Möglichkeit besteht, Gewinne zu machen. Im privaten Bereich getätigte Devisentermingeschäfte in Form von Differenzgeschäften sind in die Nähe von Spiel und Wette zu rücken und scheiden aus dem Bereich der steuerlich relevanten Tatbestände aus. Entsprechendes gilt auch für Aktien und Devisenoptionsscheine. Optionsgeschäfte sind von…
… 30 Abs.1 Z.2, 1.Fall EStG idF des ab 2001 anzuwendenden BGBl. I Nr.2/2001 erfasst als Spekulationstatbestände Termingeschäfte einschließlich Differenzgeschäfte. Der Terminus Termingeschäfte ist gesetzlich nicht definiert. In der bis zum Jahr 2000 geltenden Fassung war nach dieser Bestimmung ein Veräußerungsgewinn…
- In konsequenter Weiterführung dieser Überlegungen muss der Unternehmer den öffentlichen Registern, wie dem Firmenbuch, und der durch die Abfrage von UID-Nummern erteilten Auskunft der Finanzverwaltung insoweit Vertrauen entgegen bringen dürfen. Ansonsten würde die Unverhältnismäßigkeit einer Nachschauverpflichtung über die mangelnde Vertrauenswürdigkeit dieser Daten wieder beseitigt…