…Werksgelände, Lager usw.) zur Durchführung von Dienstverrichtungen verlässt oder - so weit weg von seinem ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) arbeitet, dass ihm eine tägliche Rückkehr an seinen ständigen Wohnort (Familienwohnsitz) nicht zugemutet werden kann. .... b) Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen darf bis zu 26,40 Euro pro Tag…
…Wien und nach Abschluss der Amtshandlung wieder direkt zurück zum Wohnsitz. Die Dienstverrichtungen finden außerhalb seiner Dienststelle in verschiedenen Bezirken in Wien statt. In den Erklärungen zur Arbeitnehmerveranlagung 2006 und 2007 machte der Bw. die Fahrtkosten für die Fahrten von seiner Wohnung zu den Örtlichkeiten…
…nach § 26 Z 4 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG) geltend. Mit dem Hinweis auf die Begründung eines weiteren Tätigkeitsmittelpunktes ab einer durchgehenden Dienstverrichtung von mehr als fünf Tagen an einem neuen Einsatzort berücksichtigte das Finanzamt (FA) lediglich die beantragten Differenzwerbungskosten für die ersten fünf Aufenthaltstage in XX…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vom 25. November 2010 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 9. November 2010 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2008 entschieden: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen und die Höhe…
…Feldbach und Jennersdorf kein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit begründet wird, da die Dienstverrichtung dort nicht durchgehend und ununterbrochen oder nicht regelmäßig wiederkehrend über einen längeren Zeitraum erfolgte. In der Berufungsvorentscheidung vom 8. Juli 2003 anerkannte das Finanzamt die Tagesdiäten für die "Reisen" nach Feldbach und…
…derselben Zielorte) anzuwenden. Durch eine derartige Fahrtätigkeit entsteht in typisierender Betrachtungsweise jenes Maß an Vertautheit über die Verpflegungsmöglichkeiten, wie vergleichsweise im Nahgebiet um den Dienstort oder bei laufenden Dienstverrichtungen in einem Einsatzgebiet. Deshalb ist bei diesen Reisebewegungen ein Verpflegungsmehraufwand steuerrechtlich nicht anzunehmen. Wie der Verwaltungsgerichtshof…
…eine Dienstreise nach dem ersten Tatbestand des § 26 Z 4 EStG 1988 dann vorliege, wenn der Arbeitnehmer über Auftrag des Arbeitgebers zur Durchführung von Dienstverrichtungen seinen Dienstort verlasse. Weiters setze eine Dienstreise nach dem ersten Tatbestand voraus, dass der Arbeitnehmer nur so weit weg vom…
…hinausgehen und die insoweit auch von der politischen Partei getragen werden. Auf sein Dienstverhältnis mit dem Land Steiermark sind ausschließlich die landesgesetzlichen Bestimmungen anzuwenden. Die ihm im Zuge der Dienstverrichtung erwachsenen Aufwendungen, wie insbesondere allfällige Reiseaufwendungen, werden ihm daher nach den landesrechtlichen Bestimmungen ersetzt (zusammengefasste…
…ein zweiter Dienstort im Hinblick auf die Universitätstätigkeit vor, noch eine Dienstverrichtung im Hinblick auf die Tätigkeit als Lehrerin. Zusammengefasst muss daher festgehalten werden, dass keine Fahrten von Dienstort zu Dienstort vorliegen können. Des Weiteren kommt der Senat im Zuge der freien Beweiswürdigung zum Schluss…
…an welchen arbeitsfreien Tagen sie diese zusätzlichen beruflichen Fahrten ausgeführt habe. Darin wurden auch der Zweck der Dienstverrichtung und die Wegstreckenlänge ausgewiesen. In der unter Pkt. 2 bereits genannten Sachverhaltsauskunft des Dienstgebers vom 12.3.2009 wurde die Verrichtung von Überstundenleistungen an planmäßig arbeitsfreien Tagen…
…den Tagesgeldern im Inland laut Reisegebührenvorschrift 1955 erfolgen." Nach den Lohnsteuerrichtlinien 2002 des Bundesministeriums für Finanzen sei die Begründung eines weiteren Mittelpunktes dann anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Von einem längeren Zeitraum sei dann auszugehen…
…vom 2. Februar 2012 wurde dies wie folgt begründet: "Ein weiterer Mittelpunkt der Tätigkeit ist anzunehmen, wenn sich die Dienstverrichtung auf einen anderen Einsatzort durchgehend oder widerkehrend über einen längeren Zeitraum erstreckt. Mittelpunkt der Tätigkeit kann nicht nur ein einzelner Ort (politische Gemeinde), sondern auch…
…waren im (österreichischen) Lohnzettel enthalten. Für die Dauer der Entsendung hat die Bw. ihren österreichischen Wohnsitz beibehalten; zudem begründete sie einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Italien. Demzufolge war die Bw. im gesamten Veranlagungsjahr 2009 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig. Da der Mittelpunkt der Lebensinteressen der Bw…
…eine Entlohnung erhalten hatte, die nicht der Einkommensteuer unterworfen worden war. Auf Grund vorliegender Dienstvereinbarungen für Tanzlehrer und den sich daraus ergebenden Modalitäten der Dienstverrichtung zog die Prüferin den Schluss, dass der Berufungswerber mit dieser Tätigkeit in einem Dienstverhältnis zur Tanzschule stand. Das Finanzamt schloss…
…der X-Bank, mit 1.11.2006 befristet bis 30.9.2007 nach Lettland zur Y-Bank entsandt worden. Er habe seinen österreichischen Wohnsitz in Wien für die Dauer der Entsendung beibehalten. Zudem habe er einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Riga, Lettland, begründet. Demzufolge sei…
…sondern auch dem Aufsuchen des in D. gelegenen Familienwohnsitzes gedient hätten. Wie vom Finanzamt näher ausgeführt sei davon auszugehen, dass die Dienstverrichtungen in Osttirol so geplant worden seien, dass der Bw. einen möglichst hohen, die beruflichen Tage deutlich übersteigenden Anteil an freien Tagen habe gewinnen…
…§ 26 Z 4 EStG sondern um Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte handeln würde, weil der Ort der ständigen Dienstverrichtung und somit Mittelpunkt der Tätigkeit von Frau A nicht der Betriebsstandort in B, sondern das angemietete Büro in C sei. Die Bescheide wurden rechtskräftig. Mit Schreiben…
…der Schienenfahrzeuge entwickelt. An 118 Tages des Streitjahres übte er seine Arbeit in der Schweiz wie ein Grenzgänger aus. An 103 Tagen wurde er von seinem Dienstgeber zur Dienstverrichtung nach Italien entsendet. Davon übte er an 38 Tagen eine Tätigkeit aus, die - abgesehen von der…
…welchen seine Familie während seiner Entsendung nach Österreich weiterhin bewohne. Zudem begründe der Bw. einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Österreich. Gemäß Art. 4 Abs. 2 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom…
…Y. entsandt worden sei. Der Bw. habe seinen österreichischen Wohnsitz für die Dauer der Entsendung beibehalten. Zudem habe er einen Wohnsitz zur Dienstverrichtung in Italien begründet. Demzufolge sei der Bw. im Veranlagungsjahr 2008 in Österreich unbeschränkt steuerpflichtig gewesen. Da sein Lebensmittelpunkt in Österreich verblieben sei…