Die sich ergebenden Änderungen bei der Gewinnverteilung (Tz 3 des Bp-Berichtes) sind auch nicht geringfügig. Die Ermessensübung zugunsten der Wiederaufnahme ist somit ebenfalls gesetzlich gedeckt. Auf die Frage, ob die Änderungen lt. Tz 1 des Bp-Berichtes (Privataufwendungen) für sich alleine oder ob die…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., vertreten durch Witwen- und Deszendentenfortbetrieb nach Mag. Ernst Picher, Wirtschaftstreuhänder und Steuerberater, 1190 Wien, Perntergasse 13, gegen den Bescheid des Finanzamtes Baden Mödling betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2004 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des bfadr, vertreten durch Mag. Peter Helbok, Steuerberater, 1100 Wien, Gudrunstraße 179 a, vom 21. September 2007 gegen den Bescheid des Finanzamtes Bregenz vom 16. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2005 sowie vom 24. Juni…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Ch.Z., inO., vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Landskrongasse 8/1a, vom 17. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Dezember 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Mag. N.Z., inO., vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Landskrongasse 8/1a, vom 17. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Dezember 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des M.Z., inO., vertreten durch Dr. Günter Wappel, Rechtsanwalt, 1010 Wien, Landskrongasse 8/1a, vom 17. Dezember 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 1. Dezember 2004 betreffend Erbschaftssteuer entschieden: Der Berufung wird teilweise…
…Bw. bzw. Bw3. um einen bedeutenden Ablösebetrag verkauft. Dabei wurden nicht nur die Dienstverträge der angestellten Mitarbeiter des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes gemäß § 23 Abs. 3 AngG übernommen, sondern auch die bestehenden werkvertraglichen Zusammenarbeitsverhältnisse zu - im wesentlichen - unveränderten Bedingungen fortgesetzt. Die Tätigkeit des S.L., die…
…Kanzleibetrieb der Erbengemeinschaft nach dem Ableben von R.B. an die Bw. um einen bedeutenden Ablösebetrag verkauft. Dabei wurden nicht nur die Dienstverträge der angestellten Mitarbeiter des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes gemäß § 23 Abs. 3 AngG übernommen, sondern auch die bestehenden werkvertraglichen Zusammenarbeitsverhältnisse zur B1-GmbH…
…Frau H.B. zufolge der Vereinbarung vom 20. Juli 1982 bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für die Bestellung als Kanzleiverweser des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes der E-GmbH namhaft gemacht, um den Witwen- und Deszendentenfortbetrieb gemäß § 46 Abs 1 und 4 WTBO fortzuführen. Nach den Ausführungen…
…Frau H.B. zufolge der Vereinbarung vom 20. Juli 1982 bei der Kammer der Wirtschaftstreuhänder für die Bestellung als Kanzleiverweser des Witwen- und Deszendentenfortbetriebes der E-GmbH namhaft gemacht, um den Witwen- und Deszendentenfortbetrieb gemäß § 46 Abs 1 und 4 WTBO fortzuführen. Nach den Ausführungen…
…Eine bestehende öffentliche Apotheke darf grundsätzlich auch nach Abschluss des Verlassenschaftsverfahrens mit der Einantwortung auf Grundlage einer bestehenden Konzession eines verstorbenen Konzessionsinhabers gemäß § 15 Abs. 2 und 3 ApG fortgeführt werden (sog. Ehegatten- und Deszendentenfortbetriebsrecht). Für die Dauer des Fortbetriebes nach § 15 Abs. 2 u…
…weshalb die Gesellschaft, wirtschaftlich betrachtet, auch nie eine neue Konzession erhalten habe. Es sei lediglich der vorläufige Zustand eines Deszendentenfortbetriebes in einen dauernden Zustand umgewandelt worden. Frau R-T habe somit keine Konzession erworben. Den in den Bilanzen und in den Steuererklärungen enthaltenen Ausführungen sei…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der U.O., C.O. und T.O. als Miterben nach Ing.H.O., Deutschland, vertreten durch X.GmbH, gegen die Bescheide des Finanzamtes für den 1. Bezirk betreffend Einkommensteuer für die Jahre 1995 bis 1998 beschlossen…
Darüber hinaus würde sich, wie oben bereits skizziert, im Falle einer gerichtlichen Austragung der Erbstreitigkeit die nicht unwesentliche Frage auftun, ob nicht KD K und L K durch die Annahme der testamentarisch festgelegten Abfindungsbeträge in konkludenter Weise auch gegenüber CK zu erkennen gegeben haben, auf…
Die zur Wertermittlung herangezogene(n) Methode(n) wurde(n) im Gutachten nicht näher ausgeführt und insbesondere wurden die konkreten Berechnungen nicht dargestellt. Der Gutachter hat lediglich in einem Nebensatz erwähnt, dass er sich bei der Ermittlung des Marktwertes des Globalsystems - Vergleichswertverfahren und Gewinnkapitalisierung - bedient hat…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der mj. L., vertreten durch die gesetzliche Vertreterin L, wohnhaft ebenda, vertreten durch Feilenreiter & Co Wirtschaftsprüfungs GmbH, 8962 Gröbming, Wiesackstraße 624, vom 13. April 2005 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 14. März 2005 betreffend…
Neben dem Finanzierungsbedarf für einen nicht unerheblichen Teil der verbuchten Barausgaben, blieb im Verfahren auch die Mittelherkunft für die drei Bareinzahlungen auf das Bankkonto im Betrag von insgesamt 121.200,- S offen. Zudem blieb die Bw trotz Aufforderung eine Erklärung für bislang unversteuert gebliebene Eingänge…
Arbeitskraft ein (§ 5 des Vertrages) und arbeitet aktiv im Unternehmen mit. Die Kinder hingegen sind als stille Gesellschafter weder am Verlust beteiligt, haften nicht gegenüber Dritten und erhalten im Falle der Abschichtung die bis dahin geleistete Einlage zurück. Es kommt ihnen also keinerlei Risiko zu…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der OP, BG, vertreten durch Dr. Gabriele Goja, Notar, 4820 Bad Ischl, Pfarrgasse 5/II, vom 13. Februar 2004 gegen den Bescheid des Finanzamtes Freistadt Rohrbach Urfahr, vertreten durch AD RR Renate Pfändtner, vom 13. Jänner 2004…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw, vertreten durch Stockhammer & Stellnberger Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs-GmbH, 4400 Steyr, L.-Werndl-Straße 9, gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr vom 18. Juli 2007 betreffend Einkommensteuer 2004 und 2005 entschieden: Die Berufung wird…