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UFSL RV/0946-L/051. Schätzung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen 2. Beweiserhebung bei Verschleppungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009Teil 3/5

…der Abgabenbehörde erlegte Bankgarantie gehe auf das Depot der VKB mit der Nr. zurück. Wäre eine solche Vermögensrechnung aufgestellt worden, hätte die Abgabenbehörde die Verantwortung des Bw. auch nachvollziehen können. Obwohl die Nummer des bei der Sparkasse Linz im Jahre 1988 bestehenden Depots bekannt gegeben…

UFSW RV/0896-W/07Empfängerbenennung gemäß § 162 BAO bei Zinszahlungen an eine Schweizer Domizilgesellschaft
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/2

…an die Bw., wobei die Beträge in DM ausgewiesen sind. Die Teilrückzahlung des Darlehens erfolgte am 27.9.2001 auf ein Bankkonto in Zürich mit einem DM-Betrag. Ein Darlehensvertrag mit der X-AG wurde bis zum Tag der Schlussbesprechung nicht vorgelegt. Auch wurden keine…

UFSW RV/0045-W/04Hinzurechnungen aufgrund fehlender Ausfuhrnachweise und Rechnungen sowie mangelhafter Grundaufzeichnungen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)17.11.2011Teil 1/3

…Die entsprechenden Buchungsbelege seien auch deshalb unglaubwürdig, weil zum Teil Anzahlungen verschiedener Personen aus mehreren Jahren in einer Summe via Barscheck vom Bankkonto behoben worden seien. Die Bw. entgegnet dazu in der Berufung, dass nur tatsächlich zurückgegebene Anzahlungen und Depots ausgebucht worden seien, die Bp…

UFSL RV/0946-L/051. Schätzung bei ungeklärten Vermögenszuwächsen 2. Beweiserhebung bei Verschleppungsabsicht
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.10.2009Teil 4/5

…2001- 2003), der HY Oberösterreichischen Landesbank Aktiengesellschaft zu Depot-Nr,: x (Zeitraum 2003), der VKB-Bank M. zu Kto.-Nr.: x (Zeitraum 1999 -2003). Der Bw. legte dazu folgende Ablichtungen vor: Einen Depotauszug der BG zu DepotNr.: x gerichtet an den Bw. bezeichnet als Aufstellung…

UFSL RV/0378-L/081. Keine Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…versteuern. Im Jahr 2003 wurde für bestimmte ausländische Kapitalerträge eine Art Endbesteuerung eingeführt, womit die Einkommensteuer als abgegolten gilt. Gleichzeitig wurde auch der Übergang von Todes wegen von solchen der "Quasi-Endbesteuerung" unterliegenden ausländischen Bankeinlagen und festverzinslichen Forderungswertpapieren auf ausländischen Depots von der ErbSt befreit…

UFSL RV/0377-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs. 1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…versteuern. Im Jahr 2003 wurde für bestimmte ausländische Kapitalerträge eine Art Endbesteuerung eingeführt, womit die Einkommensteuer als abgegolten gilt. Gleichzeitig wurde auch der Übergang von Todes wegen von solchen der "Quasi-Endbesteuerung" unterliegenden ausländischen Bankeinlagen und festverzinslichen Forderungswertpapieren auf ausländischen Depots von der ErbSt befreit…

UFSL RV/0376-L/081. Steuerbefreiung gemäß § 15 Abs.1 Z 17 ErbStG für den Erwerb ausländischen Kapitalvermögens eines in Österreich nicht steuerpflichtigen Erblassers 2. Für ausländisches Grundvermögen ist ein angepasster Einheitswert zu ermitteln
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.03.2012

…versteuern. Im Jahr 2003 wurde für bestimmte ausländische Kapitalerträge eine Art Endbesteuerung eingeführt, womit die Einkommensteuer als abgegolten gilt. Gleichzeitig wurde auch der Übergang von Todes wegen von solchen der "Quasi-Endbesteuerung" unterliegenden ausländischen Bankeinlagen und festverzinslichen Forderungswertpapieren auf ausländischen Depots von der ErbSt befreit…

UFSW RV/0431-W/04Ermessensübung bei Anwendung der Aufforderung zur Empfängerbenennung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)27.11.2012Teil 1/3

…wurde unter anderem nachgewiesen, daß die seit der Gründung der Gesellschaft im Depot verwahrten Inhaberaktien einer Person gehören, die nicht österreichischer Staatsangehöriger oder Angehöriger eines EU-Staates ist (Bestätigung vom 8.9.2003). Ergänzend bestätigte der Notar am 16.10.2003, daß die Depothinterlegungsbestätigung mit…