…gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den vorliegenden Unterlagen möglich ist. Die Darstellung der Ermittlung dieses Betrages muss bei sonstiger Zurückweisung im Antrag enthalten sein (VwGH 18.2.1999, 97/15/0143, VwGH 14.3.1990, 89/13…
…die Angabe der Beträge inkludiert gewesen und hätte die Abgabenbehörde ihn eventuell zur Verbesserung auffordern können. Für eine unvertretene Partei sei die Darstellung der Ermittlung des Abgabenbetrages durch die Angabe des Bescheides erfüllt und sehe er hier eine Willkür der Behörde in der Entscheidung über…
…Fehlt eine solche Darstellung, so ist der Aussetzungsantrag zurückzuweisen (§ 212a Abs. 3; 28.1.1994, 91/17/0026-0029; 28. Februar 1999, 97/15/0143). Abgesehen vom Fehlen einer Berufung ist auch dieses wesentliche Erfordernis der Darstellung der Beträge hinsichtlich derer die Aussetzung begehrt wird…
…dass die Ausführung des Finanzamtes, wonach die Darstellung des Abgabenbetrages nicht den Anforderungen des § 212a BAO entspreche, richtig sei, aber im Einzelnen auf den Sachverhalt eingegangen werden sollte und hier klar erkennbar sei, dass der Betrag für die Aussetzung, welcher auch nachweislich aufgegliedert worden sei…
…einer Abgabenaussetzung geführt hat. Zur Verprobung der Berechnung: 1.955,55 + 175,93 = 2.131,48 (Die Differenz von 0,7 Cent beruht darauf, dass dieser Betrag nicht ausgesetzt wurde). Die Berechnungen der Abgabenbehörde erster Instanz sind somit richtig erfolgt, die Berufung war als…
…DM und 30.000,00 DM ausgeschieden wurden (siehe rechnerische Darstellung laut Beilage!). Dies deshalb, weil diese Beträge wieder auf Bt-Konten einbezahlt wurden (vgl. Punkt 3. des Schlussbesprechungsprogrammes "Festgeldkonten"). Eine Fristerstreckung in der Dauer von drei Monaten erscheint daher aus diesem Titel nicht sachlich…
…Betrag nach § 212a Abs. 1 BAO abweicht. § 212a Abs. 3 BAO stellt nicht darauf ab, dass dem Finanzamt die Ermittlung des gemäß § 212a Abs. 1 BAO für die Aussetzung in Betracht kommenden Abgabenbetrages aus den vorliegenden Unterlagen möglich ist. Die Darstellung der Ermittlung dieses Betrages…
…offensichtliche Unrichtigkeit darstellen. Eine offensichtliche Unrichtigkeit könnte die belangte Behörde dadurch annehmen, dass der Betrag von 12.589,28 € eingetragen worden sei und nicht der Betrag der eine Saldierung der Einkommensteuer auf Null ergebe. Damit wäre die belangte Behörde davon ausgegangen, dass der Antragssteller…
…dass diese Aufwendungen für ihn nicht nachvollziehbar wären. Er wäre erstmals im Zuge der Einvernahme mit der Höhe der Beträge konfrontiert worden und wäre über das Ausmaß überrascht gewesen (zB Umbau und Sanierung des Obergeschoßes des Fitnesscenters in P., Professionistenrechnungen über € 152.548,00…
…dass diese Aufwendungen für ihn nicht nachvollziehbar wären. Er wäre erstmals im Zuge der Einvernahme mit der Höhe der Beträge konfrontiert worden und wäre über das Ausmaß überrascht gewesen (zB Umbau und Sanierung des Obergeschoßes des Fitnesscenters in P., Professionistenrechnungen über € 152.548,00…
…dass diese Aufwendungen für ihn nicht nachvollziehbar wären. Er wäre erstmals im Zuge der Einvernahme mit der Höhe der Beträge konfrontiert worden und wäre über das Ausmaß überrascht gewesen (zB Umbau und Sanierung des Obergeschoßes des Fitnesscenters in P., Professionistenrechnungen über € 152.548,00…
… 30 darstellen. 5. Ausschüttungsgleiche Erträge ausländischer Investmentfonds gemäß § 42 Abs. 1 zweiter Satz des Immobilien-Investmentfondsgesetzes. Die Kapitalerträge sind ohne jeden Abzug anzusetzen. Im Fall einer Veranlagung gemäß § 97 Abs. 4 ermäßigt sich die Steuer auf jenen Betrag, der sich nach dem allgemeinen Steuertarif ergibt…
…Bescheidänderungen und die betragsmäßige Darstellung der vorgenommenen Änderungen ist darin aber nicht enthalten, sodass nicht nachvollzogen werden kann, ob dem Bw. die tatsächlichen Änderungsgründe bekannt gegeben wurden. Zwar ist aus internen Aktenvermerken des Finanzamtes jeweils vom 23.10.2003 die genaue Berechnung der in den…
…Eine Beschreibung der Schecks ist wie folgt: | Scheckbeschreibung | Ausstellungsdatum | Betrag | R B o C 1 | 5. November 1997 | 25.000 $ | R B o C 2 | 10. November 1997 | 50.000 $ | | 17. November…
…er auch nur das tatsächlich zugeflossene Einkommen in seiner Einkommensteuererklärung dargelegt. Die Betriebsprüfung führe nun als Begründung für die Hinzurechnung der noch nicht vereinnahmten Umsätze an, dass gemäß § 19 EStG 1988 der Betrag als zugeflossen anzusehen sei, wenn darüber rechtlich und wirtschaftlich verfügt werden könne…
…die Ausfahrt von der Baustelle innerhalb von zwei Tagen zu betonieren. Quelle: http:// www.****.ru/news/000000/" Mit dem daraufhin ergangenen Vorhalt vom 27. November 2012 hielt der Unabhängige Finanzsenat dem Bw. nach Darstellung des Inhalts der zwischen der Rechtsmittelbehörde und der Wirtschaftskammer Österreich gewechselten…
…dass der Abgabepflichtige die Gläubiger oder die Empfänger der abgesetzten Beträge genau bezeichnet. Im Hinblick darauf, dass - wie oben ausführlich dargelegt - davon ausgegangen wird, dass die Bw dem Benennungsauftrag entsprochen hat und im Hinblick auf die ausführliche Darstellung der Geschäftsbeziehungen kein Hinweis darauf gefunden werden…
…ist hinsichtlich jeder einzelnen Abgabe der Betrag darzustellen, dessen Aussetzung beantragt wird (vgl. VwGH 28.5.1997, 97/13/0001; UFS 11.2.2003, RV/2190-L/02; UFS 28.8.2009, RV/1588-W/09). Wurde ein (mangels Darstellung der Ermittlung des aussetzungsfähigen Abgabenbetrages…
…dass diese Aufwendungen für ihn nicht nachvollziehbar wären. Er wäre erstmals im Zuge der Einvernahme mit der Höhe der Beträge konfrontiert worden und wäre über das Ausmaß überrascht gewesen (zB Umbau und Sanierung des Obergeschoßes des Fitnesscenters in P., Professionistenrechnungen über € 152.548,00…
…dass diese Aufwendungen für ihn nicht nachvollziehbar wären. Er wäre erstmals im Zuge der Einvernahme mit der Höhe der Beträge konfrontiert worden und wäre über das Ausmaß überrascht gewesen (zB Umbau und Sanierung des Obergeschoßes des Fitnesscenters in P., Professionistenrechnungen über € 152.548,00…