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6 Treffer1532 msnur geltende Fassungen
UFSW RV/1527-W/05Der Nachweis für das Vorliegen der behaupteten Betriebstätten in Ägypten und Argentinien ist seitens des Berufungswerbers zu erbringen.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…7 Abs. 1 des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Argentinischen Republik zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiete der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen (in weiterer Folge: DBA Argentinien) dürfen Gewinne eines Unternehmens eines Vertragsstaats nur in diesem Staat besteuert werden, es…

UFSI RV/0184-I/051) Passivierung von Zinsen aus Sparbriefen als Rückstellung oder als Verbindlichkeit 2) Besteuerung von Zinsen aus argentinischen Anleihen
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)19.11.2008

…€ 72.040,00 | außerbilanzielle Hinzurechnung 2002 | ATS 61.095,73 | € 4.440,00 Tz. 28) Steuerfreie Zinserträge gem. DBA: b) argentinische Staatsanleihen Die DBA Freistellung kann nicht in Anspruch genommen werden, da die Anleihenlaufzeit weniger als 5 Jahre beträgt (vgl…

UFSS RV/0231-S/09Berechnung des Durchschnittssteuersatzes im Rahmen des Progressionsvorbehaltes (ausländische Kapitaleinkünfte)
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)29.12.2011

…wurde im Wesentlichen ausgeführt, dass, da für die in Rede stehenden Kapitalerträge nach Art. 11 des DBA-Argentinien bzw des Art. 11 des DBA-Brasilien keine Einkommensteuer zu erheben sei, diese Kapitalerträge auch nicht in den Anwendungsbereich des § 93 EStG 1988 fielen. Daher werde von…

UFSW RV/1525-W/05Unzulässige Einwendungen gegen den Feststellungsbescheid im Einkommensteuerverfahren
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)05.09.2012

…der Länder Ägypten und Argentinien ausgeführt habe. Die vertraglich festgelegten Leistungen seien dabei vor Ort in Ägypten im Wesentlichen durch Herrn KS und in Argentinien durch den Bw. ausgeführt worden. Sowohl im DBA Vereinigte Arabische Republik (Ägypten) als auch im DBA Argentinien würde bei Vorliegen…

UFSS RV/0341-S/02Progressionsvorbehalt, ausländische Kapitaleinkünfte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)16.02.2004

…und - ohne Berücksichtigung des Abkommens - die zur Progressionsunwirksamkeit führende 25%ige KESt anfällt. Denn der Rechtsgrund für die Entlastung von der KESt liegt in Artikel 11 des DBA-Argentinien, sonach in einer Bestimmung die gemäß Artikel 23 des Abkommens nur unter Progressionsvorbehalt ihre Steuerfreistellungswirkungen zu…

UFSW RV/2452-W/02Keine KESt-Rückerstattung nach § 240 Abs. 3 BAO im Falle der Veranlagung von Einkünften
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)15.01.2004

…die Rückerstattung der davon einbehaltenen Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO, da die mit Argentinien und Brasilien geschlossenen Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) mit eine Entlastung von der Quellensteuer vorsehen würden. Der vorstehende Antrag auf Rückerstattung der Kapitalertragsteuer gemäß § 240 Abs. 3 BAO wurde mit Bescheid vom 19…