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UFSL RV/1433-L/10Werbungskosten als Kindergartenpädagogin und Betriebsausgaben als CliniClown
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)17.07.2012

…von 620,98 € ergab. Begründend wurde unter Hinweis auf § 20 EStG 1988 darauf verwiesen, dass 1. die geltend gemachten Ausgaben für Clownaccessoires in Höhe von 250,62 € zur Gänze nicht anerkannt werden konnten, da sie nach § 20 EStG 1988 nicht abzugsfähig seien; 2…

UFSG RV/0239-G/081. Werbungskosten einer Pensionistin 2. Abzugsfähigkeit von Spenden
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)30.10.2009

…des Botanischen Gartens KFU | 11,- | 18 ATTAC | 30,- | | 759,- | Sonderausgaben: ("Förderungen") | | 19 Clowndoctors | 87,24 | 20 1% für behinderte Kinder/Jugendliche | 132,- | 21 SEPI (Steirische Entwicklungspolitische Initiative) | 180,- | 22 Südwind |…

UFSL RV/0266-L/03FB-Anspruch für die Ausbildung am "Theater in Bewegung"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)12.05.2005

…Tanz, Pantomime, Jonglage, Theaterimprovisation, Bühnen-Stimme, Maskenbau - Maskenspiel, Clownerie, Artistik und Rhythmus. Der Unterricht finde jeweils Montag und Mittwoch von 15.30 - 22.00 Uhr statt. Im ersten Jahr betrage der Unterricht 40 Stunden pro Monat (10 St./Wo), was ein Gesamtjahresausmaß von 360 Stunden…

UFSW RV/0717-W/11Werbungskosten (Fachliteratur, DVD, Internetkosten) eines Religionslehrers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)20.06.2011

…50 € | 0 | Moser, Ein seltsamer Gast | 5,00 € | 0 | Moser, Plim der Clown | 5,00 € | 0 | Moser, Das große Fabelbuch | 1,75 € | 0 | Moser, Winzig | 1,75 € |…

UFSW RV/0837-W/08Werbungskosten eines Universitätsprofessors
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)04.03.2011

…Akrobatik, Partnerring, Aufbauarbeit, Bühnenkampf, Comedia dell´Arte und Clownstechniken. Im Bereich der Instrumental-Abteilungen treten noch Kurse für Alexandertechnik hinzu. Eine Kyudo-Lehrveranstaltung würde dieses Angebot vernünftig abrunden. Weiters wolle der Bw seine beiden bestehenden Forschungsschwerpunkte um einen dritten erweitern. Das jap. Bogenschiessen neige durch seine…

UFSW RV/4742-W/02Verteilung von Einkünften auf drei Jahre: Tätigkeit als Kostümbildnerin für Unterhaltungssendungen des ORF nicht künstlerisch
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009Teil 1/2

…Lehrgangszeugnis, Speziallehrgang für Bühnenschneiderei) vor. | Nr. | Bezeichnung des Kostüms | 1. | Clownfrau Emilia | 2. | ORF-Moderatorin als Teddybär | 3. | ORF-Moderatorin als Burgfräulein | 4. | Penthesilea | 5. | The Masked Ball | 6. | Baum, Fantasiegeschichte…

UFSK RV/0043-K/04Steuerabzugspflicht nach § 99 EStG 1088 bei Beschäftigung eines italienischen Discjockeys
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.05.2008

…entnehmen, dass es sich bei OI nicht um einen Discjockey in den vom Bw. dargestellten (traditionellen) Sinn handelt. Vielmehr zeigen die schrillen, exzessiven, clownhaften, skurrilen Abbildungen des "11 at work" sowie die Beschreibung seiner Betätigungsfelder mit "House DJ Set, percussion live set, sax performer, vocalist…

UFSL RV/0972-L/04Werbungskosten eines Deutschlehrers für Belletristik
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)11.12.2006

…Sie handeln von den Fallen der Sexualität, der Gewalt hinter der Liebe, der Farce der Verführung, der Clownerie der Selbstliebe, der Demütigung hinter der Leidenschaft. Michael Kuhn, Kuhn's Sportchronik, Das österreichische Sportjahrbuch, Pichler Verlag: Darstellung der sportlichen Ereignisse des jeweils vergangenen Jahres. Sigrid Laube…

UFSW RV/3448-W/02Verlustabzug eines "Theaterunternehmers": Anlaufverluste bei nicht geänderter Betätigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.09.2006

…grundsätzlich anders als seine bisherigen, die darin bestanden hätten Kindertheater, Clownshows und Performances darzubieten sowie als Buchautor tätig zu sein. Auch habe sich nunmehr der Kundenkreis geändert. Jetzt handle es sich um große Wirtschaftsunternehmen und Organisationen, während es früher Kabaretts, diverse Veranstalter und Stadtfeste gewesen…

UFSF RV/0331-F/03Betriebsausgaben eines männlichen Models
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)22.04.2004

…Kapitals an gutem Aussehen. Auch der Vergleich mit "Mitwirkenden an Unterhaltungsdarbietungen" überzeugt nicht. Unter solchen Personen sind nach dem Dafürhalten des unabhängigen Finanzsenates Akrobaten, Tänzer, Clowns, dh Artisten im weiteren Sinn, zu verstehen, die besondere Kunststücke oder Tanzeinlagen zur Unterhaltung darbieten, wobei nicht das Aussehen…