…einer Vereinsfunktion entstehen, vom 3 nicht ersetzt werden (außer lt. Vorstandsbeschluss). Die Catering Kosten iHv € 414,20 stellen keine dem 3 nachweislich unmittelbar zugekommene Spende und auch keine Bewirtungsspesen/Werbungskosten dar." Hierauf wurde vom Bw. Antrag auf Entscheidung durch die Abgabenbehörde II. Instanz gestellt…
…Über die Berufung wurde erwogen: Ad Pendlerpauschale) Der Bw. ist bei der Firma X mit Sitz in W. als auch im Rahmen von Catering-Veranstaltungen in den Bundesländern und im Ausland tätig. Laut vorgelegten Unterlagen hält sich der Bw. unregelmäßig am Firmensitz in W auf…
…Honorarpauschale (Moderation, Besprechungen, Fahrtkosten, Garderobe ...): | | 2.000,- € | | +20% MwSt. | 400,- € | | gesamt | 2.400,- €" Diesen Rechnungen bzw. Honorarnoten und den damit übereinstimmenden Angaben bspw. im Antwortschreiben vom 11. Jänner 2006 (AS 82ff/03) folgend war…
…Dipl. Diätassistenten und ernährungsmedizinische Berater) sei sehr umfassend. Diese arbeiten in der Versorgung von Patienten, in der Rehabilitation und in der Gesundheitsförderung und Prävention, weiters in der Ernährungswirtschaft, der Lebensmittelindustrie, im Verpflegungsmanagement (zB im Catering, in Betriebsküchen usw.) sowie in der Aus- und Weiterbildung. Ziel…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dienstnehmer der A Party-Service & Catering Gesellschaft, Wien, M-Gasse 1. Er beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2008 unter anderem den Abzug von Tagesgeldern für beruflich veranlasste Inlands- und Auslandsreisen in…
…Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Um Beträge gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 steuerfrei behandeln zu können, muss ein unmittelbarer Zusammenhang zwischen Aufwendungen und dem dafür geleisteten Ersatz gegeben…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dienstnehmer der A Party-Service & Catering Gesellschaft, Wien, M-Gasse 1. Er beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2005 unter anderem den Abzug von Tagesgeldern für beruflich veranlasste Inlands- und Auslandsreisen in…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dienstnehmer der A Party-Service & Catering Gesellschaft, Wien, M-Gasse 1. Er beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2007 unter anderem den Abzug von Tagesgeldern für beruflich veranlasste Inlands- und Auslandsreisen in…
…Beträge nicht übersteigen. Höhere Aufwendungen für Verpflegung sind nicht zu berücksichtigen. Werbungskosten aus dem Titel Reisekosten liegen nur in dem Umfang vor, in dem sie vom Steuerpflichtigen selbst getragen werden. Als Reisekosten kommen insbesondere Fahrtkosten, Verpflegungsmehraufwand und Nächtigungsaufwand in Betracht. Ersätze, die der Arbeitgeber gemäß …
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dienstnehmer der A Party-Service & Catering Gesellschaft, Wien, M-Gasse 1. Er beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2009 unter anderem den Abzug von Tagesgeldern für beruflich veranlasste Inlands- und Auslandsreisen in…
…Spesen und Diäten ausbezahlt wurden. Andererseits wurde in der Bestätigung vom 29. April 2004 angegeben, dass "den MitarbeiterInnen das amtliche KM-Geld basierend auf den dienstlichen Fahrten ausbezahlt" wurde. Wenn aber somit auf Grund dieser Bestätigung fest steht, dass im Zusammenhang mit dienstlichen Fahrten Fahrtkostenersätze…
…nichts zu gewinnen: Nach § 26 Z 4 EStG 1988 gehören Beträge, die aus Anlass einer Dienstreise als Reisevergütungen (Fahrtkostenvergütungen, Kilometergelder) und als Tagesgelder und Nächtigungsgelder gezahlt werden, innerhalb der dort genannten Höchstbeträge nicht zu den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit. Eine Dienstreise liegt nach der Legaldefinition…
In der mündlichen Verhandlung wurde der Berufungsantrag infolge der Ausführungen der Vertreterin des Finanzamtes dahingehend eingeschränkt, dass nur mehr 20% der Aufwendungen für das private Handy als beruflich veranlasste Telefonkosten zu berücksichtigen seien. Es wird - diesem Antrag entsprechend - daher der Betrag von 288,60 Euro…
…zu entnehmen und bilden einen Bestandteil dieses Bescheidspruches. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber ist Dienstnehmer der A Party-Service & Catering Gesellschaft, Wien, M-Gasse 1. Er beantragte in seiner Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung für 2006 unter anderem den Abzug von Tagesgeldern für beruflich veranlasste Inlands- und Auslandsreisen in…
…Verpflegungsaufwendungen und Fahrtkosten für Fahrten zwischen Wohnort und Dienstort (Abfahrtsort der Züge) als Betriebsausgaben zu berücksichtigen sind. Betriebsausgaben sind gemäß § 4 Abs. 4 EStG 1988 die Aufwendungen oder Ausgaben, die durch den Betrieb veranlasst sind. Gemäß § 20 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 und gemäß…
…Bei den häufig angefahrenen Reisezielen kann davon ausgegangen werden, dass Ihnen die günstigsten Verpflegungsmöglichkeiten auch angesichts der jahrelangen Busfahrertätigkeit im Berufungsjahr jedenfalls bekannt waren und aus diesem Grund keine Mehraufwendungen anfielen. Der Verwaltungsgerichtshof hat im Erkenntnis vom 20.10.2004, 2003/14/0017 weiters ausgeführt…
…werden (2003 um 9.116,17 € und 2004 um 10.179,68 €), die Sie von ihrem Dienstgeber erhalten haben." In der dagegen erhobenen Berufung wurde ausgeführt, dass die Summe der Reisekosten 11.263,77 € (2003) und 12.794,97 € (2004) betragen…
…beschränkter Steuerpflicht) beantragte sie unter dem Titel "sonstige Werbungskosten" die Anerkennung von Fahrtkosten in Höhe von 2.301,32 € (18 x 340 km x 0,376 €) für ihre Fahrten zwischen A und Z (einfache Strecke 170 km) sowie die Kosten eines (tageweise) in…
…Aufwendungen verbunden ist. Der Nächtigungsaufwand ist alternativ in Höhe der nachgewiesenen tatsächlichen Kosten oder in Höhe der in § 26 Z 4 lit. c und lit. e EStG 1988 genannten Sätze absetzbar. Bei Inlandsreisen sind ohne Nachweis der tatsächlichen Kosten 15,00 €, bei Auslandsreisen der…
Werden wie im vorliegenden Streitpunkt dargelegt, die üblichen Kosten der Verpflegung durch Bestehen einer Kaufkraftdifferenz auf Grund des Auslandsaufenthaltes berufsbedingt erheblich überschritten, so sind die der Bw. daraus erwachsenen "Differenz-Verpflegungsmehraufwendungen" gemäß § 16 Abs. 1 EStG 1988 als Werbungskosten bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit…