…FZ war Alleingesellschafter der CI und der NG. Der Sachverhalt ist in mehrerlei Hinsicht ungewöhnlich: a) Es gibt keinen sinnvollen wirtschaftlichen Grund dafür, dass für einen Geschäftsvorgang (Erwerb einer Beteiligung samt Forderung gegen die Beteiligungsgesellschaft) zwei Briefkastengesellschaften (CI und NG) gegründet werden. Bezeichnend ist diesbezüglich…
…worden, eine Vielzahl von Unstimmigkeiten und Ungereimtheiten aufweist. Auch die Feststellung, dass es sich bei den zypriotischen Gesellschaften S. Ltd und G. Trading Ltd um sogenannte "Briefkastengesellschaften" handelt, stößt grundsätzlich auf keine vom VwGH aufzugreifenden Bedenken. Sollte der Bf. den griechischen Unternehmen K. F. und…
…vorbereitender Art sind oder eine Hilfstätigkeit darstellen, nicht als Betriebsstätte. b. "Einrichtung" sind alle einem Betrieb dienenden Sachen, dazu zählen nicht Registrierungen, Briefkastengesellschaften, Postadressen, Bankkonten oder Telefon- und Faxanschlüsse. Auch bewegliche Wirtschaftsgüter wie fahrende Schiffe begründen keine Betriebsstätte. Auch ein Fahrzeug begründet keine Betriebsstätte seines…
…formale, sondern auch eine wirtschaftliche Betrachtungsweise iSd. § 21 BAO an. Dies manifestiert sich beispielsweise auch in der steuerlichen Behandlung von ausländischen Briefkastengesellschaften, die aus formellen Gesichtspunkten zweifelsohne österreichischen Kapitalgesellschaften nahe kommen, jedoch "anders gelebt" werden. Vor diesem Hintergrund führt das österreichische einschlägige Schrifttum zutreffend aus…
…Beweismittelbeschaffungspflicht sowie eine Beweisvorsorgepflicht zukommt (vgl. VwGH 26.7.2000, 95/14/0145). Tritt demnach ein Abgabepflichtiger in Geschäfte mit Domizil- bzw. Briefkastengesellschaften ein, dann hat er von Anbeginn dafür zu sorgen, dass er in der Lage sein wird, gegenüber der österreichischen Abgabenbehörde diese Beziehungen…
…bei ihr zu Buche stehenden Umsatzerlöse besteuert. Daraus ergibt sich für die Jahre 1998 bis 2000 eine Körperschaftsteuernachforderung iHv insgesamt etwa 3.850 T€. Da es sich bei der NN aber um eine funktionslose Briefkastengesellschaft (siehe Pkt I.) handelt, sind ihr in konsequenter Anwendung der…
…Büros und eigenes Personal verfügten und eine eigene wirtschaftliche Funktion ausübten, weshalb sie im Zeitpunkt der Übertragung der Rechte keine Briefkastengesellschaften gewesen wären. Was die von der Betriebsprüfung angenommene verdeckte Gewinnausschüttung betreffe, sei darauf hinzuweisen, dass die Transaktion für die Bw von wirtschaftlichem Vorteil gewesen…
…von jahrzehntelanger Rechtsprechung auf einzelne Bestimmungen der BAO gestützt und wird dahingehend konkretisiert, dass den Steuerpflichtigen neben einer erhöhten Offenlegungspflicht insbesondere eine Beweismittelbeschaffungspflicht sowie eine Vorsorgepflicht treffen. Tritt ein Abgabepflichtiger in Geschäfte mit Domizil- oder Briefkastengesellschaften ein, dann hat er von Anbeginn dafür zu sorgen…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw, vertreten durch Steuerberater, gegen die Bescheide des Finanzamtes, betreffend Wiederaufnahme des Verfahrens hinsichtlich Körperschaft- und Gewerbesteuer für das Jahr 1990, Umsatzsteuer für die Jahre 1991 und 1992, sowie Körperschaft- und Gewerbesteuer für die Jahre 1990…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat (UFS) hat über die Berufung der Bw., vertreten durch SOT Süd - Ost Treuhand GmbH, Steuerberatungs- und Wirtschaftsprüfungskanzlei, 8043 Graz, Mariatroster Straße 21, vom 3. Juli 2000 gegen die Bescheide des Finanzamtes vom 2. und 16. Juni 2000 betreffend Feststellung von Einkünften…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw , Adr., vom 24. Juli 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes Innsbruck vom 25. Juni 2008 betreffend Vorauszahlung an Körperschaftsteuer für die Jahre 2003 bis 2008 sowie vom 20. September 2008 gegen die Bescheide des Finanzamtes…