…gewesen. Man könne im betreffenden Achter durchaus auch einen Neuner erkennen - vor allem im Vergleich mit allen anderen Achtern auf der Anmeldung. Die auf der Abfindungsanmeldung vom Zollamt handschriftlich angemerkte Brenndauer von 52 Stunden habe er nicht überschritten. Vielmehr würden sich nur 51 Stunden ergeben…
…iVm den §§ 5 und 7 der Verordnung des BMfF über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung (VO-Abfindung) unterliege die laut Tatbeschreibung des Hauptzollamtes Linz vom 22.11.1999, Zl.250033/99, ermittelte Alkoholmenge von 85,73 Liter dem gem. …
…die festgestellte Ausbeuteabweichung erheblich ist. In der gemäß § 55 Abs.1 AlkStG ergangenen Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung (VO-Abfindung i.d.F. BGBl. II 2006/319) wird in deren § 2 Z.1…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Juli 2007, Zl. b., wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Nach der Aktenlage hat der Beschwerdeführer (Bf.) mit der beim Zollamt Heiligenkreuz eingebrachten Abfindungsanmeldung Nr. c. (Brenndauer: 2. Dezember bis 9. Dezember 2003) die Erzeugung von 36,5 l Alkohol beantragt. Der Bf. hat sich dabei ua. verpflichtet…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…2007, Zl. b., wird aufgehoben. Entscheidungsgründe Nach der Aktenlage hat der Beschwerdeführer (Bf) mit Abfindungsanmeldung Nr. c. vom 30. Dezember 2004 (Brenndauer: 5. Jänner bis 7. Februar 2003) die Erzeugung von 22 l Alkohol unter Abfindung, beantragt. Der Bf hat sich dabei ua. verpflichtet, den…
…Abs. 1 AlkStG in Verbindung mit § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung (VO-Abfindung) abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, ein unvollständiger Antrag auf Herstellung von Alkohol unter Abfindung sei abzuweisen. In…
…Abs. 1 AlkStG in Verbindung mit § 2 der Verordnung des Bundesministers für Finanzen über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung (VO-Abfindung) abgewiesen. In der Begründung wurde ausgeführt, ein unvollständiger Antrag auf Herstellung von Alkohol unter Abfindung sei abzuweisen. In…
…der Beschwerdeführer (Bf) mit Abfindungsanmeldung Nr. abc vom 27. Jänner 2003 (Brenndauer: 31. Jänner bis 4. Februar 2003) die Erzeugung von 42,6 l Alkohol, mit Abfindungsanmeldung Nr. bcd vom 19. Dezember 2003 (Brenndauer: 14. Jänner bis 17. Jänner 2004) die Erzeugung von 35,4…
…Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150 Liter und einer Konstante von 2,3 beschrieben, Angaben zur beantragten Alkoholherstellung gemacht und die Brenndauer bzw. die anfallende Steuer selbst berechnet. Mit Abfindungsanmeldung Nr. 2345 vom 3…
…Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150 Liter und einer Konstante von 2,3 beschrieben, Angaben zur beantragten Alkoholherstellung gemacht und die Brenndauer bzw. die anfallende Steuer selbst berechnet. Mit Abfindungsanmeldung Nr. 2345 vom 17…
…Apfel, Birne und Zwetschke zu sein, sein einfaches Brenngerät als ein solches mit einem Füllraum von 150 Liter und einer Konstante von 2,3 beschrieben, Angaben zur beantragten Alkoholherstellung gemacht und die Brenndauer bzw. die anfallende Steuer selbst berechnet. Mit Abfindungsanmeldung Nr. 2345 vom 28…
…3 der Abfindungsverordnung des Bundesministers für Finanzen über Abfindungsmenge, Brenndauer und Brennfristen bei der Herstellung von Alkohol unter Abfindung (VO-Abfindung) mit € 155,79 ausgewiesen. Bei einer Nachschau (Brennbeginnkontrolle) am 10.04.2002 beim Bf. in SU wurden Proben der vorgefundenen Birnenmaische gezogen und…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…
…Die Alkoholmenge, die der Steuer unterliegt (Abfindungsmenge), und der Zeitraum, der zum Herstellen der Abfindungsmenge erforderlich ist (Brenndauer), werden pauschal nach Durchschnittswerten bestimmt, die der Bundesminister für Finanzen durch Verordnung festzusetzen hat. Eine von den Bestimmungen des Alkoholsteuergesetzes abweichende Herstellung von Alkohol gilt als gewerbliche…