…wurden als nachgewiesene Kosten aus eigener Behinderung € 2.433,08 vom Gesamtbetrag der Einkünfte abgezogen (€ 1.135,80 Taxikosten zuzüglich € 1.297,28 zusätzliche Kosten). Diese zusätzlichen Kosten setzen sich wie folgt zusammen: - Blindenhilfsmittel: € 1.033,40; - Eckablage: € 47,68…
…| ja | Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) (Allfällige Kostenersätze bitte abziehen) | 4.332,88 € Mit Schreiben vom 13. Februar 2012 ersuchte das Finanzamt um Nachreichung einer Aufstellung und der…
…Erkrankung | | Unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) (Allfällige Kostenersätze bitte abziehen) | 4.139,52 € Mit Schreiben vom 13. Februar 2012 ersuchte das Finanzamt um Nachreichung einer Aufstellung und der…
…anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen." Unter den vorangeführten Begriff "Hilfsmittel" fallen auch sanitäre Einrichtungsgegenstände, die auch oder ausschließlich für Behinderte konzipiert und bestimmt sind (VfGH 13.3.2003, B785/02). Hilfsmittel in…
…Nach § 4 der Verordnung über außergewöhnliche Belastungen sind "nicht regelmäßig anfallende Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung" im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen, wobei zu den Kosten der Heilbehandlung auch die in diesem Zusammenhang anfallenden Fahrtkosten zählen (vgl. z.B. Hofstätter/Reichel…
…GmbH. .............), als außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt b) unregelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z. B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) samt Kosten der Heilbehandlung (z.B. ärztliche Kosten, Medikamente) in Höhe von 1.871,08 € als außergewöhnliche Belastung infolge Behinderung; c) Geldspenden an mildtätige Organisationen, begünstigte Spendensammelvereine u…
…Körperteile zu übernehmen oder die mit der Behinderung verbundenen Beeinträchtigungen zu beseitigen (z. B. Rollstuhl, Hörgeräte, Blindenhilfsmittel). Der Bw. erklärte, dass in seinem Fall das Elektromobil als Hilfsmittel anzusehen sei, da es ihm aufgrund seiner Behinderung sonst nicht möglich sei, sich außerhalb seines Hauses fortzubewegen…
…Tuberkulose, Zöliakie oder Aids und um nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung für seinen Sohn, P.M., geboren am cd (in der Folge P.M. oder Sohn), in Höhe von insgesamt € 1.429,70. Mit Vorhalt…
…berücksichtigen. § 4: Nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Die VO definiert den Begriff "Hilfsmittel" nicht, sondern gibt nur eine beispielsweise Aufzählung. Der Begriff Hilfsmittel findet sich in § 154 ASVG, wobei…
…Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Strittig ist: Handelt es sich bei den vom Berufungswerber geltend gemachten Zahnarztkosten um Krankheitskosten mit Selbstbehalt iS des § 34 Abs. 4 EStG 1988 oder um eine Heilbehandlung gemäß § 4 der…
…über außergewöhnliche Belastungen BGBl. 1996/303 (in der Folge "VO"). Gemäß § 4 der VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. In § 1 Abs. 3 der VO wird normiert, dass Mehraufwendungen gemäß §…
…deren § 4 wird normiert, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Dies nach § 1 Abs. 3 der Verordnung ohne Kürzung um pflegebedingte Geldleistungen oder den Freibetrag nach § 35 Abs. 3…
…B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind in nachgewiesenem Ausmaß zu berücksichtigen. Entsprechend der oben zitierten Regelungen wurde vom Finanzamt der allgemeine Freibetrag für eine 50%ige Behinderung nach § 35 Abs. 3 EStG 1988 iHv € 243,- und Belastungen wegen eigener Behinderung iHv…
…folgendermaßen begründete: Gem. § 4 der erwähnten Verordnung seien nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) und Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Zu den Heilbehandlungskosten iSd Verordnung zählten Arztkosten, Spitalskosten, Kurkosten für ärztlich verordnete Kuren, Therapiekosten sowie Kosten für Medikamente…
…Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung (Kennziffer 476) mit 338,00 € an. Aus der Beilage zur Einkommensteuererklärung für 2002 geht folgende Aufstellung der Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hervor: | | EUR | Laufendes Gehalt Jänner bis April 2002 9.393,16 EUR pm |…
…für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung als neben dem Pflegegeld voll abzugsfähig. Hat ein Abgabepflichtiger Aufwendungen durch seine eigene körperliche oder geistige Behinderung, für welche eine Minderung der Erwerbsfähigkeit im Ausmaß von mindestens 25% festgestellt wurde, sind derartige Kosten nach…
…oben genannten Beträge in Höhe von € 6.875,81 als außergewöhnliche Belastung, und zwar als "nicht regelmäßige Ausgaben für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung" im Sinne der Verordnung des Bundesministers für Finanzen zu den §§ 34 und 35 EStG 1988…
…wird in § 4 geregelt, dass nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (z.B. Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen sind. Nach § 1 Abs. 3 dieser Verordnung sind u.a. Mehraufwendungen gemäß § 4 der Verordnung nicht um eine pflegebedingte Geldleistung…
…nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) und Kosten der Heilbehandlung im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Hilfsmittel im Sinne obiger VO sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Gegenstände oder Vorrichtungen, die geeignet sind, die Funktion fehlender oder unzulänglicher Körperteile zu übernehmen oder…
…Nr. 303/1996 idF BGBl II 430/2010 sind nicht regelmäßig anfallende Aufwendungen für Hilfsmittel (zB Rollstuhl, Hörgerät, Blindenhilfsmittel) sowie Kosten der Heilbehandlung sind im nachgewiesenen Ausmaß zu berücksichtigen. Gemäß § 5 (1) der oa. VO sind Mehraufwendungen des Steuerpflichtigen für unterhaltsberechtigte Personen, für die gemäß…