…erhalten. Die BUAK hat für den Bw. zwei Lohnzettel, einen für den Zeitraum 1. Jänner 2011 bis 31. Dezember 2011 (Urlaubsentgelt) und einen für den Zeitraum 7. April 2011 (Winterfeiertagsvergütung) übermittelt. Strittig ist im vorliegenden Fall, welche Bezüge für die Umrechnung (Hochrechnung) heranzuziehen sind. Vom…
…A.GmbH beschäftigt. Am 17. März 2009 erhielt er von der BUAK eine Winterfeiertagsvergütung. Dadurch, dass der Berufungswerber in beiden Streitjahren neben lohnsteuerpflichtigen Bezügen (auf Grund seiner Dienstverhältnisse) weitere, einem gesonderten Lohnsteuerabzug unterzogene Zahlungen von der BUAK erhalten hat, ist der Pflichtveranlagungstatbestand des § 41 Abs…
…Tz. 18). Da sowohl die Winterfeiertagsvergütung als auch das Urlaubsentgelt gleichzeitig neben laufenden Bezügen ausbezahlt wurde, ist - wie oben dargestellt - eine Einkommensteuerveranlagung durchzuführen. Soweit der Bw. aber vermeint, die von der BUAK ausbezahlte Urlaubsentschädigung sei nicht in die Einkommensteuerbemessungsgrundlage einzubeziehen, weil diese Bezüge steuerfrei seien…
…für das Jahr 2008 (OZ 1 ff./2008). Darin wurden zunächst die drei steuerpflichtigen Bezüge (KZ 245) von der Pensionsversicherungsanstalt (€ 6.897,50), und der BUAK (€ 296,33 und € 1.453,81) angeführt. In weiterer Folge wurden die aufgrund der Kontrollrechnung gemäß …
…den Bescheid des Finanzamtes Judenburg Liezen vom 22. März 2006 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2005 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Entscheidungsgründe Der Berufungswerber hatte neben seinen nichtselbstständigen Einkünften weitere Einkünfte aus der Bauarbeiter- Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK). Eine auf seinen Antrag durchgeführte Arbeitnehmerveranlagung ergab…
…Betrag in Höhe von 1.419,06 € als steuerpflichtige Bezüge (Kennziffer 245) samt entsprechender Lohnsteuer iHv. 275,82 € (Kennziffer 260) ausgewiesen hat. Über die Berufung wurde erwogen: Unstrittig ist, dass dem Bw. von der BUAK in Wien über den Zeitraum "3108-3108 2005…
…ihre Berufung dahingehend, dass die Zahlung der IAF Service GmbH die Sonderzahlung November 2005 betroffen habe. Diese sei als laufender Bezug abgerechnet worden, weshalb zuviel Lohnsteuer abgezogen worden sei. Diese Differenz müsse zurückbezahlt werden. Sie beantrage daher den Lohnzettel zu berichtigen. Diesem Schreiben legt sie…
…weil es sich um monatlich zuordenbare Aufwendungen handelt, sei eine Zuordnung zu sonstigen Bezügen nicht ausgeschlossen (vgl VwGH 95/13/0070). - Nachdem die Einmalzahlung nicht für einen bestimmten regelmäßigen Lohnzahlungszeitraum erfolge, könne auch von einer Bindung an den Lohnzahlungszeitraum nicht ausgegangen werden (Hinweis auf VfGH…
…Dezember bei der Firma Y tätig. Im Zeitraum September 1998 erhielt er von der Firma X neben seinem laufenden Bezug eine Zahlung in Höhe von 22.037,00 S, die auf der Gehaltsabrechnung als "Prämie (UA)" ausgewiesen (Arbeitnehmerveranlagungsakt (im Folgenden kurz: AN-Akt) S 7…
…Gemäß § 69 Abs. 8 EStG ist bei Auszahlung von Bezügen gemäß § 33f Abs. 1 Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungsgesetz (BArbUG), BGBl. Nr. 414/1972, in der Fassung des Bundesgesetzes BGBl I Nr. 104/2005, durch die Bauarbeiter-Urlaubs- und Abfertigungskasse (BUAK) die Lohnsteuer nach § 70 Abs…
…Dezember 2012 erhalten. Von der BUAK wurde am Datum eine Urlaubsabfindung an den Bw. ausbezahlt. Dies bedeutet, dass der Bw. gleichzeitig mit dem Bezug des Arbeitslosengeldes Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit von zwei Arbeitgebern und der BUAK ausbezahlt erhalten hat. Weitere Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit hat…
…Abs. 1 genannten Dienstnehmer gewährt worden sind, gleichgültig, ob die Arbeitslöhne beim Empfänger der Einkommensteuer unterliegen oder nicht (Beitragsgrundlage). Arbeitslöhne sind Bezüge gemäß § 25 Abs. 1 Z 1 lit. a und b des Einkommensteuergesetzes 1988 sowie Gehälter und sonstige Vergütungen jeder Art im Sinne des …
…vom 3. Dezember 2008 wurde die Berufung als unbegründet abgewiesen und darin ausgeführt, dass der Bw. zu Folge seiner Bezüge von der Bauarbeiterurlaubskasse im Jahr 2004 den Tatbestand einer Pflichtveranlagung nach § 41 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 erfüllt habe. Mit Eingabe vom 18. Dezember…
…brachte vor, dass das Wochengeld für den Dezember 2007 am 9. Jänner 2008 überwiesen worden sei. Nach dem Zufluss-/Abflussprinzip sei dieser Bezug laut § 19 EStG 1988 dem Kalenderjahr 2007 zuzurechnen. Damit lägen die Einkünfte seiner Gattin unter der maßgeblichen Einkommensgrenze für den Alleinverdienerabsetzbetrag. Das…
…Juni 2008 erhobenen Berufung wandte der Berufungswerber ein, dass das Finanzamt das Feriengeld, welches er neben dem laufenden Arbeitslohn erhalten habe, nicht als sonstigen Bezug gemäß § 67 EStG 1988 behandelt habe. Die Vorgehensweise des Finanzamtes sei rechtswidrig, da es sich beim Feriengeld dem Grunde und…
…zu Unrecht, da nach seiner Ansicht - im Gegensatz der der Bw. - keine Beendigung des Dienstverhältnisses vorlag. Das Finanzamt schloss sich dieser Feststellung an und erließ einen dementsprechenden Haftungs- und Abgabenbescheid mit dem es die strittige Zahlung als sonstigen Bezug im Rahmen des § 67 Abs. 2…
…abgewiesen, da das für 13.12.2005 bis 31.12.2005 ausbezahlte Wochengeld im Jänner 2006 zugeflossen sei. Mit Vorlageantrag vom 12.12.2007 verlangte der Bw die Vorlage an den Unabhängigen Finanzsenat (UFS) mit folgender Begründung: Mit dem Abgabenänderungsgesetz 2007 werden Bezüge (Überstunden), die…
…Abgaben" stellte der Prüfer fest, dass im Bereich der Lohnsteuer die nach dem Kollektivvertrag gebührenden Sonderzahlungen als laufender Bezug ausbezahlt wurden. Das Finanzamt folgte den Feststellungen des Prüfers und erließ den nunmehr angefochtenen Bescheid betreffend die Haftung des Arbeitgebers gemäß § 82 EStG 1988 für die…
…Begründend wurde ausgeführt, dass gemäß § 41 Abs. 1 Z 2 EStG bei Vorliegen von zumindest zeitweise gleichzeitigem Bezug von zwei oder mehreren lohnsteuerpflichtigen Einkünften im Kalenderjahr, die beim Lohnsteuerabzug gesondert versteuert wurden, ein Pflichtveranlagungstatbestand gegeben sei. Ersatzleistungen für nicht verbrauchten Urlaub seien im Sinne des…
…ergeben würden. Maßgebend bei dieser Ausnahme ist die wirtschaftliche Zugehörigkeit der betreffenden Einnahme zu einem Kalenderjahr. Solche Einnahmen müssen sowohl in Bezug auf ihren Leistungsinhalt als auch nach ihrer Fälligkeit am Beginn oder am Ende eines Kalenderjahres zahlbar sein, zu dem sie wirtschaftlich gehören. Meistens…