…im freien Dienstverhältnis aufgeführt werde, lediglich für die restlichen Papierrezepte im Ausmaß von ca. 10% aller bewilligungspflichtigen Verschreibungen werde die Bewilligung durch angestellte Ärzte der Berufungswerberin erteilt. Ob im Streitzeitraum 2007/2008 angestellte Ärzte im ABS Bewilligungsverfahren eingesetzt gewesen wären, sei Name nicht mehr erinnerlich…
Die Tätigkeit der Werkvertragsnehmer stellte eine wesentliche Funktion im Rahmen des Unternehmens der Bw. dar. Wesentliche Tätigkeit der Bw. ist die Erbringung von Sachleistungen und Übernahme von Medikamentenkosten für ihre Versicherten. Diese Kostenübernahme bedarf in manchen Fällen einer vorherigen Genehmigung. Die Erteilung dieser Genehmigung ist…
…für den Bw. bezeichnet zu werden. Schließlich ist in BGBl. II 221/1998 für das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung in § 1 Z 1 bis 7 genau geregelt mittels welcher Zeugnisse die Befähigung für dieses Gewerbe nachgewiesen werden kann (z. B. das Zeugnis…
…Kunsthändler" als Art seines Unternehmens an. Über Gewerbeanmeldung vom 1. Februar 1999 wurde ihm am 11. März 1999 der Gewerbeschein für das gebundene Gewerbe: Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994), beschränkt auf das Handelsgewerbe im Standort Wien ...…
…Bw. auf Basis des gelösten Gewerbescheines ausgeübte Tätigkeit sei nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu beurteilen und wäre daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig. Da der Bw. die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht nachgewiesen habe, übe…
… 1 Abs. 2 Iit. 1 AuslBG) fiele. Neue EU-Bürger unterlägen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximaI 30.4.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer bestehe daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Gem. § 3 Abs. 2 AuslBG dürfe ein…
…vorhanden. Es ist daher davon auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Holzverarbeitungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften der Ausländerbeschäftigungsgesetze entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit…
…auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Verspachtelungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften des AuslBG entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw…
…eine Verwendung (§ 2 Abs 2 AuslBG) in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG unterworfenen Beschäftigung auszugehen. Auf eine zivilrechtliche Betrachtung, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag zustande kam, ob diesem Mängel…
…aber vorgeworfen wird, dass die von mir in Österreich auf Basis der gelösten Gewerbescheine ausgeübte Tätigkeit als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG zu beurteilen und daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig wäre, dann möchte ich hiermit anführen, dass es nicht stimme, weil ich…
…aber unterstellt wird, dass die von mir in Österreich auf Basis der gelösten Gewerbescheine ausgeübte Tätigkeit als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG zu beurteilen und daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig wäre, dann möchte ich hiermit anführen, dass es nicht stimme, weil ich…
…1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des AuslBG lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 …
…nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stelle. Da eine derartige Tätigkeit den Vorschriften der Ausländerbeschäftigungsgesetze entsprechen müsse und bewilligungspflichtig sei und die vorliegende Betätigung weder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entspreche und auch keine Arbeitsbewilligung ab März 2005 vorgelegt worden sei, stelle diese Tätigkeit keine rechtmäßige nichtselbständige Tätigkeit dar…
…einem Arbeitsverhältnis oder einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis besteht demnach für Staatsangehörige der Republik Polen bis zum 1. Mai 2011 eine Bewilligungspflicht nach AuslBG. Es ist daher in weiterer Folge zu klären, wann die Beschäftigung als Verwendung in einem Arbeitsverhältnis oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis im Sinne…
…Bw. unterliege als polnischer Bürger weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit bestehe daher eine Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Da die Tätigkeit des Bw. als bewilligungspflichtig nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz anzusehen sei, bestehe mangels Rechtmäßigkeit dieser nichtselbständigen Beschäftigung keine Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung…
…Abs 1 AuslBG normiert, dass sie nicht unter die Ausnahmen für EWR-Bürger (1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Für tschechische Staatsangehörige besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Aufgrund des Beitrittsvertrages muss ihnen jedoch freier Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden, wenn sie am…
…auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Verspachtelungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw…
…ausreichende Krankenversicherung für die Familien verfügen. Aufgrund der Erhebungen des Finanzamtes Baden Mödling liegt hinsichtlich Ihrer Tätigkeit keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor, sondern ist als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren. Es handelt sich um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung i.S. § 2 iVm § 3 Abs…
…vermag daran nichts zu ändern. Eine unselbständige Tätigkeit muss aber dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechen, es handelt sich hier um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung. Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da Sie die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht besitzen und daher in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer…
…vermag daran nichts zu ändern. Eine unselbständige Tätigkeit muss aber dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechen, es handelt sich hier um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung. Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da Sie die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht besitzen und daher in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer…