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UFSW RV/1181-W/11Dienstvertrag oder Werkvertrag bei Ärzten im Rahmen der elektronischen chefärztlichen Bewilligung von Sozialversicherungsträgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012Teil 1/2

…im freien Dienstverhältnis aufgeführt werde, lediglich für die restlichen Papierrezepte im Ausmaß von ca. 10% aller bewilligungspflichtigen Verschreibungen werde die Bewilligung durch angestellte Ärzte der Berufungswerberin erteilt. Ob im Streitzeitraum 2007/2008 angestellte Ärzte im ABS Bewilligungsverfahren eingesetzt gewesen wären, sei Name nicht mehr erinnerlich…

UFSW RV/1181-W/11Dienstvertrag oder Werkvertrag bei Ärzten im Rahmen der elektronischen chefärztlichen Bewilligung von Sozialversicherungsträgern
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.07.2012Teil 2/2

Die Tätigkeit der Werkvertragsnehmer stellte eine wesentliche Funktion im Rahmen des Unternehmens der Bw. dar. Wesentliche Tätigkeit der Bw. ist die Erbringung von Sachleistungen und Übernahme von Medikamentenkosten für ihre Versicherten. Diese Kostenübernahme bedarf in manchen Fällen einer vorherigen Genehmigung. Die Erteilung dieser Genehmigung ist…

UFSW RV/2172-W/05Lebens- und Sozialberatung - keine Fortbildungskosten für Bankangestellte
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)13.09.2006

…für den Bw. bezeichnet zu werden. Schließlich ist in BGBl. II 221/1998 für das bewilligungspflichtige gebundene Gewerbe der Lebens- und Sozialberatung in § 1 Z 1 bis 7 genau geregelt mittels welcher Zeugnisse die Befähigung für dieses Gewerbe nachgewiesen werden kann (z. B. das Zeugnis…

UFSW RV/2896-W/02An- und Verkauf von Kunstdrucken
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)27.12.2011Teil 1/2

…Kunsthändler" als Art seines Unternehmens an. Über Gewerbeanmeldung vom 1. Februar 1999 wurde ihm am 11. März 1999 der Gewerbeschein für das gebundene Gewerbe: Handelsgewerbe (mit Ausnahme der bewilligungspflichtigen gebundenen Handelsgewerbe) und Handelsagenten (§ 124 Z 10 GewO 1994), beschränkt auf das Handelsgewerbe im Standort Wien ...…

UFSW RV/2327-W/08Aufhebung eines Bescheides betreffend Abweisung eines Antrages auf Zuerkennung der Familienbeihilfe wegen unterlassener Ermittlungen gemäß § 289 Abs. 1 BAO
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)18.12.2008

…Bw. auf Basis des gelösten Gewerbescheines ausgeübte Tätigkeit sei nach ihrem wahren wirtschaftlichen Gehalt als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 Einkommensteuergesetz (EStG) zu beurteilen und wäre daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig. Da der Bw. die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht nachgewiesen habe, übe…

UFSW RV/0564-W/12Keine Differenzzahlung/Familienbeihilfe bei fehlendem Nachweis des Vorliegens eines Studiums in einer den Ausbildungsinstitutionen iSd § 3 Studienförderungsgesetz vergleichbaren Einrichtung.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.04.2013

… 1 Abs. 2 Iit. 1 AuslBG) fiele. Neue EU-Bürger unterlägen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarrangements (d.h. bis maximaI 30.4.2011) weiterhin dem AusIBG. Für polnische Arbeitnehmer bestehe daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Gem. § 3 Abs. 2 AuslBG dürfe ein…

UFSW RV/2403-W/11Polnischer Gewerbetreibender - keinen Wohnsitz
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.05.2012Teil 1/2

…vorhanden. Es ist daher davon auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Holzverarbeitungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften der Ausländerbeschäftigungsgesetze entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit…

UFSW RV/2695-W/11Keine Differenzzahlungen für in Polen lebende Kinder eines Spachtlers in den Jahren 2004 bis 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012Teil 1/2

…auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Verspachtelungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften des AuslBG entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw…

UFSW RV/2695-W/11Keine Differenzzahlungen für in Polen lebende Kinder eines Spachtlers in den Jahren 2004 bis 2006
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)31.01.2012Teil 2/2

…eine Verwendung (§ 2 Abs 2 AuslBG) in einem Abhängigkeitsverhältnis vor, das typischerweise den Inhalt eines Arbeitsverhältnisses oder eines arbeitnehmerähnlichen Verhältnisses bildet, ist von einer der Bewilligungspflicht nach dem AuslBG unterworfenen Beschäftigung auszugehen. Auf eine zivilrechtliche Betrachtung, ob überhaupt ein Arbeitsvertrag zustande kam, ob diesem Mängel…

UFSW RV/1913-W/10Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)23.01.2012

…aber vorgeworfen wird, dass die von mir in Österreich auf Basis der gelösten Gewerbescheine ausgeübte Tätigkeit als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG zu beurteilen und daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig wäre, dann möchte ich hiermit anführen, dass es nicht stimme, weil ich…

UFSW RV/2816-W/10Familienbeihilfenanspruch eines Spachtlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)03.01.2012

…aber unterstellt wird, dass die von mir in Österreich auf Basis der gelösten Gewerbescheine ausgeübte Tätigkeit als Dienstverhältnis im Sinne des § 47 Abs. 2 EStG zu beurteilen und daher nach dem AuslBG bewilligungspflichtig wäre, dann möchte ich hiermit anführen, dass es nicht stimme, weil ich…

UFSW RV/1779-W/06Differenzzahlung - ständiger Aufenthalt im EU-Land
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)07.11.2011

…1 AuslBG) fallen. Neue EU-Bürger unterliegen für die Dauer der Anwendung des Übergangsarragements (dh bis maximal 30.4.2011) weiterhin dem AuslBG. Für polnische Arbeitnehmer besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Die für den vorliegenden Fall maßgeblichen Bestimmungen des AuslBG lauten: "Begriffsbestimmungen § 2 …

UFSW RV/0293-W/11Abweisung Differenzzahlung bei polnischem Staatsbürger wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)10.08.2011

…nur seine Arbeitskraft zur Verfügung stelle. Da eine derartige Tätigkeit den Vorschriften der Ausländerbeschäftigungsgesetze entsprechen müsse und bewilligungspflichtig sei und die vorliegende Betätigung weder dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entspreche und auch keine Arbeitsbewilligung ab März 2005 vorgelegt worden sei, stelle diese Tätigkeit keine rechtmäßige nichtselbständige Tätigkeit dar…

UFSW RV/1802-W/07Abweisung Familienbeihilfe bei polnischen Scheinselbstständigen wegen fehlender Freizügigkeit während des Übergangsarrangements
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.06.2011

…einem Arbeitsverhältnis oder einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis besteht demnach für Staatsangehörige der Republik Polen bis zum 1. Mai 2011 eine Bewilligungspflicht nach AuslBG. Es ist daher in weiterer Folge zu klären, wann die Beschäftigung als Verwendung in einem Arbeitsverhältnis oder in einem arbeitnehmerähnlichen Verhältnis im Sinne…

UFSW RV/3605-W/07Abweisung eines Antrages auf Gewährung von Familienbeihilfe
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Senat)06.05.2011

…Bw. unterliege als polnischer Bürger weiterhin dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Für die Ausübung einer nichtselbständigen Tätigkeit bestehe daher eine Bewilligungspflicht nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz. Da die Tätigkeit des Bw. als bewilligungspflichtig nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz anzusehen sei, bestehe mangels Rechtmäßigkeit dieser nichtselbständigen Beschäftigung keine Anspruch auf Familienbeihilfe bzw. Differenzzahlung…

UFSL RV/0484-L/08Differenzzahlung für Kind, das sich in Tschechien bei der Großmutter aufhält.
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.11.2010

…Abs 1 AuslBG normiert, dass sie nicht unter die Ausnahmen für EWR-Bürger (1 Abs 2 lit 1 AuslBG) fallen. Für tschechische Staatsangehörige besteht daher grundsätzlich Bewilligungspflicht nach dem AuslBG. Aufgrund des Beitrittsvertrages muss ihnen jedoch freier Zugang zum Arbeitsmarkt gewährt werden, wenn sie am…

UFSW RV/2582-W/09Familienbeihilfenanspruch eines Spachtlers
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)01.09.2010

…auszugehen, dass der Antragsteller nur seine Arbeitskraft für Verspachtelungsarbeiten zur Verfügung stellt. Eine derartige Tätigkeit muss aber den Vorschriften des Ausländerbeschäftigungsgesetzes entsprechen und ist daher bewilligungspflichtig. Sie haben demnach mangels einer selbständigen Tätigkeit, als auch mangels einer rechtmäßigen nichtselbständigen Tätigkeit keinen Anspruch auf Familienbeihilfe bzw…

UFSW RV/0453-W/10Familienbeihilfe für scheinselbständige bzw. arbeitnehmerähnliche "neue EU-Bürger"
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)25.03.2010

…ausreichende Krankenversicherung für die Familien verfügen. Aufgrund der Erhebungen des Finanzamtes Baden Mödling liegt hinsichtlich Ihrer Tätigkeit keine selbständige Tätigkeit im Sinne des Einkommensteuergesetzes vor, sondern ist als nichtselbständige Tätigkeit zu qualifizieren. Es handelt sich um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung i.S. § 2 iVm § 3 Abs…

UFSW RV/0294-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…vermag daran nichts zu ändern. Eine unselbständige Tätigkeit muss aber dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechen, es handelt sich hier um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung. Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da Sie die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht besitzen und daher in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer…

UFSW RV/0292-W/09Kein Anspruch auf Familienbeihilfe für in einem anderen EU-Staat lebende Kinder mangels Rechtmäßigkeit der nichtselbständigen Beschäftigung
geltende FassungUFS-EntscheidungenBerufungsentscheidung - Steuer (Referent)08.07.2009

…vermag daran nichts zu ändern. Eine unselbständige Tätigkeit muss aber dem Ausländerbeschäftigungsgesetz entsprechen, es handelt sich hier um eine bewilligungspflichtige Beschäftigung. Obiger Berufung wird der Erfolg versagt, da Sie die erforderliche Berechtigung zur Arbeitsaufnahme nicht besitzen und daher in Österreich keine rechtmäßige Beschäftigung als Arbeitnehmer…