…den Sachverhalt relevanten steuerrechtliche Bestimmungen ist auszugehen: Gemäß § 16 Abs 1 Z 6 EStG 1988 sind Ausgaben des Steuerpflichtigen für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte durch den Verkehrsabsetzbetrag und ein eventuell zustehendes Pendlerpauschale abgegolten. Gemäß § 26 Z 4 EStG 1988 liegt dann eine Dienstreise vor…
…dass der Berufungswerber nicht von seinem Elternhaus in GasseA, PLZA Gemeinde seinen Weg zur Arbeit zurückgelegt hat. Dieser Sachverhalt ist für die rechtliche Beurteilung, ob ein Pendlerpauschale zusteht, maßgebend. Rechtliche Würdigung: Gemäß den Bestimmungen des Einkommensteuergesetzes 1988 (EStG) in der für das Jahr 2010 gültigen…
…Geschäftsführerin und Nachfolgerin des Bw sehr wohl eine Dienstwohnung zur Verfügung stehen würde, sei davon auszugehen, dass im fraglichen Zeitraum ein zweiter Wohnsitz in A. gegeben gewesen sei und somit für die Beurteilung, ob ein Pendlerpauschale zusteht, die Entfernung zum nächstgelegenen Wohnsitz, nämlich in A.…
…muss die Beurteilung, ob ein Pendlerpauschale zusteht, für jeden einzelnen Arbeitstag getroffen werden (Jakom/Lenneis, EStG, 2012, § 16 Rz 26). Die Abgabenbehörde erster Instanz verwehrte die Anerkennung des Pendlerpauschales mit der Begründung, dass an der überwiegenden Zahl der Arbeitstage ein öffentliches Verkehrsmittel zur Verfügung stehe…
…nur dann zusteht, wenn der Arbeitsweg an den überwiegenden Arbeitstagen pro Lohnzahlungszeitraum zurückgelegt wird, muss - unabhängig davon, ob überhaupt ein Pendlerpauschale anerkannt wird - angenommen werden, dass die Tätigkeit überwiegend außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers ausgeübt wurde. Es erübrigt sich daher eine nähere Überprüfung, ob das Arbeitszimmer…
…da die Fragen, ob bei einer Teilzeitbeschäftigung von weniger als drei Arbeitstagen je Arbeitswoche ein Pendlerpauschale zusteht, bejahendenfalls, ob das Pendlerpauschale mit den gesetzlich vorgesehenen (monatlichen bzw. jährlichen) Pauschbeträgen zu bemessen ist oder ob diese Pauschbeträge bei weniger als drei vereinbarten Arbeitstagen je Arbeitswoche entsprechend…
…ob tatsächlich ein (privates oder öffentliches) Verkehrsmittel verwendet wird, der Steuerpflichtige zu Fuß geht (vgl. Wanke in Wiesner/Atzmüller/Grabner/Lattner/Wanke, MSA EStG [1. 6. 2009], § 33 Anm. 127) oder sich überhaupt der Arbeitsplatz in der Wohnung des Steuerpflichtigen befindet. Anders als beim Pendlerpauschale…
…Abzug der anrechenbaren Lohnsteuer ergibt sich eine Gutschrift in Höhe von 593,30 € (8.164 S). Das Mehrbegehren wird als unbegründet abgewiesen. Rechtsbelehrung Gegen diese Entscheidung ist gemäß § 291 der Bundesabgabenordnung (BAO) ein ordentliches Rechtsmittel nicht zulässig. Es steht Ihnen jedoch das Recht zu…
…107 des Finanzamtsaktes) beantragte der Bw. die Entscheidung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Frage, ob ihm ein Pendlerpauschale von 1.820,40 € zustehe, und führte dazu unter anderem aus, dass "im steuerrechtlichen Zeitraum überwiegend von meinem Hauptwohnsitz aus die Fahrten zum Arbeitsplatz angetreten…
…dem Gleichheitsgrundsatz die Erstreckung der Rechtsfolgeanordnung, nämlich dass ein entsprechendes Pauschale grundsätzlich nicht zustehe, entstehende Kosten aber bis zur Höhe des entsprechenden Pauschales zu berücksichtigen seien, auch auf den Beschwerdefall. Diese Beurteilung sei insbesondere auch deswegen geboten und gerechtfertigt, weil einerseits der aus der Beförderung…
…nur dann zusteht, wenn der Arbeitsweg an den überwiegenden Arbeitstagen pro Lohnzahlungszeitraum zurückgelegt wird, muss - unabhängig davon, ob überhaupt ein Pendlerpauschale anerkannt wird - angenommen werden, dass die Tätigkeit überwiegend außerhalb des häuslichen Arbeitszimmers ausgeübt wurde. Es erübrigt sich daher eine nähere Überprüfung, ob das Arbeitszimmer…
…eine Zumutbarkeit der Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel gegeben war und hierfür gesamthaft gesehen kein Pendlerpauschale zusteht. Die Gewährung des sogenannten großen Pendlerpauschales ist im Übrigen ausschließlich nach objektiven Kriterien der Benützungsmöglichkeit des öffentlichen Verkehrsmittels auf mehr als der halben Fahrtstrecke zu beurteilen. Weiters wurde der Bw…
…Erkenntnissen geht der VwGH nicht auf die Frage ein, ob 1,5 Stunden als maximal zumutbare Wegzeit in einer Richtung - somit als absolute Zeitgrenze - zu beurteilen sind, oder dieses Zeitlimit nur für kürzere Distanzen maßgeblich ist. Ob 1,5 Stunden als abolute Grenze zu werten…
…km bis 40 km | 1.071 € | 40 km bis 60 km | 1.863 € | über 60 km | 2.664 € Für die Beurteilung, ob für die Fahrten im Jahr 2006 zwischen Arbeitsplatz und Wohnort ein Pendlerpauschale zu berücksichtigen ist…
…eine Beurteilung der Frage, in welchen konkreten Lohnzahlungszeiträumen überwiegend von bzw. nach Wien gependelt wurde und daher ein Rechtsanspruch auf ein Pendlerpauschale besteht, anhand dieser Aufzeichnungen grundsätzlich möglich ist. Allerdings kann aufgrund des vorliegenden Aktenmaterials nicht beurteilt werden, ob dem Bw. gegebenenfalls das Pendlerpauschale gemäß…
…Verkehrsmittels durchaus möglich und zumutbar sei (die zumutbare Wegzeit für die einfache Wegstrecke betrage 90 Minuten), wobei der Umstand der Beschäftigung in A für die Beurteilung, welches Pendlerpauschale zustehe, nicht relevant sei. Dagegen wandte sich der Berufungsführer mit Berufung und nach Ergehen einer abweisenden Berufungsvorentscheidung…
…daraus folgend - ob bzw. in welcher Höhe dem Bw. gemäß § 16 Abs. 1 Z 6 EStG 1988 als Abgeltung für die Ausgaben für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ein Pauschbetrag (sog. Pendlerpauschale) zusteht. Für das Jahr 2003 ist überdies strittig, ob der Kirchenbeitrag als Sonderausgabe…
…ist, ob der Bw. im Hinblick auf die benötigte Wegzeit und auf die notwendig mitzuführenden umfangreichen Arbeitsmittel die Verwendung öffentlicher Verkehrsmittel zumutbar ist oder ihr wegen Unzumutbarkeit eines Massenbeförderungsmittels im Sinne des § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG die so genannte große Pendlerpauschale zusteht. Gemäß …
…und das dort angeführte Judikat). Bei der Beurteilung des Vorliegens eines steuerlich zu berücksichtigenden Verpflegungsmehraufwandes ist alleine darauf abzustellen, ob ein solcher einem "Reisenden" auf Grund der Unkenntnis der örtlichen Gegebenheiten bzw. der preisgünstigen Verpflegungsmöglichkeiten im Verhältnis zu einem ständig an diesem Ort Tätigen erwächst…
…anzuerkennen. 6.2. Pendlerpauschale Die Fahrten des Bw. erfolgen vom Sitz des Transportunternehmens (Betriebsstätte) zum Familienwohnsitz des Bw, sodass zu prüfen ist, ob ihm hierfür zusätzlich zum Verkehrsabsetzbetrag eine Pendlerpauschale zusteht. Gemäß § 16 Abs. 1 Z. 6 EStG gebührt ein Pendlerpauschale, als Abgeltung der Ausgaben…