…Ausbildungsmöglichkeit" iSd § 34 Abs. 8 EStG 1988 zu beurteilen ist. Bei der Auslegung der Voraussetzung "entsprechende Ausbildungsmöglichkeit" ist "auf einen gleichartigen Ausbildungsabschluss" und auf die "Vergleichbarkeit der Ausbildung ihrer Art nach" abzustellen. Dies gilt nicht nur für die Ausbildung an einer Hochschule, sondern an einer…
…Insofern sei aus körperschaftsteuerlicher Sicht lediglich relevant, ob dem jeweiligen Gesellschafter der abgabenrechtlich begünstigte Status zukomme. Systemgerecht könne eine Beurteilung der Gemeinnützigkeit nur sein, wenn bei Personenvereinigungen ohne Rechtspersönlichkeit die Gesellschafter auf ihre Gemeinnützigkeit hin beurteilt würden. Im vorliegenden Fall seien zwei Vereine die einzigen…
…4) bzw. der VO (EG) Nr. 883/2004 (Art. 3) fällt, unerheblich. So ist es zB für die Beurteilung der grundlegenden Merkmale einer Leistung nicht entscheidend, dass sie dem nationalen Familienrecht zuzurechnen ist (EuGH 15.3.2001, C-85/99 Offermanns, Randnr. 37). Wie der…
Beschwerdeentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat als Finanzstrafbehörde zweiter Instanz hat durch das Mitglied des Finanzstrafsenates Innsbruck 1, Mag. Peter Maurer, in der Finanzstrafsache gegen Bf., vertreten durch Verteidiger, wegen Abgabenhinterziehungen gemäß § 33 Abs. 2 lit. a des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) über die Beschwerde des Beschuldigten vom 12…
…vorhersehbar sei und die damit verbundenen Aufwendungen selbst zu tragen seien, liege auch ein gewisses Unternehmerrisiko vor. Die Beurteilung des Erfolges der Tätigkeiten des Herrn B erfolge durch den Präsidenten, gemeinsam mit anderen Vorstandsmitgliedern. Zur Aufnahme der Niederschrift der Prüferin mit Herrn B werde bemerkt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen der Bw., gegen die Bescheide des Finanzamtes Wien 3/11 Schwechat Gerasdorf, vertreten durch FAV, betreffend Umsatzsteuer für den Zeitraum 2004 bis 2005 entschieden: Den Berufungen wird Folge gegeben. Die angefochtenen Bescheide werden abgeändert. Die Bemessungsgrundlagen…
…vertrat - davon abweichend - die Ansicht, dass mehrere selbständige Leistungen erbracht würden, deren "Leistungsort und umsatzsteuerliche Behandlung jede für sich zu beurteilen" sei. Während die Unterbringungsleistung als unselbständige Nebenleistung zur Leistung der Personenbeförderung auf Grund der genannten Gesetzesstelle umsatzsteuerfrei sei, gelte dies für die Verpflegungsleistung nicht…
…oder in welchem Umfang ein Recht entstanden ist oder noch besteht, wobei die Differenzen gegenwärtige wie zukünftige Rechts- oder Tatfragen betreffen können. Dies ist rein subjektiv aus der Sicht der Parteien zu beurteilen, selbst wenn deren Standpunkte möglicherweise objektiv unzutreffend sind (vgl. Koziol/Bydlinsky/Bollenberger…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der X GmbH, vertreten durch die R Wirtschaftstreuhandgesellschaft, gegen die Bescheide des Finanzamtes Feldkirch betreffend Dienstgeberbeitrag zum Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen und Zuschlag zum Dienstgeberbeitragfür die Jahre 2005 bis 2007 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Die…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung des Bw., N., K., vom 14. März 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 19. Februar 2008 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) für das Jahr 2007 entschieden: Der Berufung wird Folge gegeben. Der angefochtene Bescheid wird abgeändert. Die…
…2004 in Deutschland ansässig gewesen sei, allein die Behauptung, sie habe ihren Mittelpunkt der Lebensinteressen im Jahr 2004 bereits in Deutschland, reicht für die Beurteilung ihrer Ansässigkeit nicht aus. Es ist vielmehr zu prüfen, zu welchem Staat hat die Bw. die engeren persönlichen und wirtschaftlichen…
…2.034,65 | Mit Schreiben vom 20.1.2011 wurde ein weiterer Vorhalt an den Bw. ausgefertigt und ausgeführt: "1) Die Belege werden rückübermittelt. 2) Eine Beurteilung der Tätigkeit als B-Berater als Liebhaberei (gemeinsam mit der Tätigkeit als Warenpräsentator), wie von Ihnen angeregt…
…zu den einschlägigen Erlässen bzw. der Rechtsprechung sowie der bereits jetzt absehbaren Entwicklung auf den so genannten Liebhabereigebieten stehe. "Denn abgesehen davon, dass ein 4-jähriger Beobachtungszeitraum für die Beurteilung, ob hier Einkunftsquellen vorliegen oder nicht, noch dazu bei mietengeschützten Objekten, überhaupt keine Berechtigung hat…
…wie die leichtere Veräußerbarkeit von einzelnen Eigentumsobjekten im Gegensatz zu ideellen Anteilen an der Liegenschaft ausschlaggebend. Es lagen daher nach Auffassung des erkennenden Senates keine steuerlich zu berücksichtigende Unwägbarkeiten vor, die eine Beurteilung der Vermietungstätigkeit unter Ausklammerung der erfolgten Veräußerung ermöglicht hätten. 3.3. Kriterienprüfung …
…in den Jahren 2007 und 2008 "Krankenversicherungsbeiträge gemäß § 19a ASVG" in der Höhe von 586,55 € bzw. 589,89 € geleistet habe. Über die Berufungen wurde erwogen: 1.) Die Beurteilung der Frage, ob es sich bei den vom Bw. bezogenen "Aufwandsentschädigungen" um Einnahmen handelt…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch Dr.P., gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land betreffend Rückforderung von Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträgen für den Zeitraum 1. November 2007 bis 31. Dezember 2008 entschieden: Die Berufung wird als unbegründet abgewiesen. Der…
…der Garant-Gruppe - ist ersichtlich, dass die mit dem Bw . vereinbarten und in der Bilanz angesetzten Bezüge grundsätzlich im Rahmen der in der Branche gezahlten Bezüge liegen und daher als angemessen zu beurteilen seien. Zusammenfassend halte der steuerliche Vertreter des Bw. fest, dass sämtliche Bestimmungen…
…ist strittig, ob die von der Bw. unter dem Titel "doppelte Haushaltsführung/Familienheimfahrten" geltend gemachten Aufwendungen bei Ermittlung des Einkommens für das Jahr 2005 als Werbungskosten abzugsfähig sind oder nicht. Die für die Beurteilung des Berufungsfalles maßgebende Gesetzeslage sieht folgendes vor: Gemäß § 16 Abs. 1…
…zu prüfen, ob die fragliche Verbringung im Ausgangsverfahren den oben genannten Voraussetzungen genügt." Der streitgegenständlich zu beurteilende Fährtransport von Italien nach Griechenland erstreckte sich laut Aktenlage über einen Zeitraum von 13 Stunden und 45 Minuten. Es konnte daher sofort nach dem Entladen im Bestimmungshafen Igoumenitsa…
…zu prüfen, ob die fragliche Verbringung im Ausgangsverfahren den oben genannten Voraussetzungen genügt." Der streitgegenständlich zu beurteilende Fährtransport von Italien nach Griechenland erstreckte sich laut Aktenlage über einen Zeitraum von 13 Stunden und 45 Minuten. Es konnte daher sofort nach dem Entladen im Bestimmungshafen Igoumenitsa…