…durchgeführten abgabenbehördlichen Prüfung, ob im Streitjahr eine Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neueröffnung oder eine bloße Stilllegung bzw. Betriebsverlegung vorliegt. Die Betriebsprüfung hat eine Betriebsaufgabe angenommen und somit das Anlagevermögen (zu Buchwerten) in das Privatvermögen der Gesellschafter übernommen. Der unabhängige Finanzsenat hat am 16. September 2003 an…
…gegenständlichen Berufungsfall also, ob eine Betriebsaufgabe mit nachfolgender Neueröffnung oder eine bloße Stilllegung bzw. Betriebsverlegung vorliegt und ob daher das negative Kapitalkonto des atypisch stillen Gesellschafters als Veräußerungsgewinn zu erfassen ist. Über die Berufung wurde erwogen: Entscheidend für die Frage, ob eine Betriebsverlegung vorliegt, ist…
…Am 1. Mai 2001 verlegte er seine Kanzlei von seinem Wohnsitz im Inland ins benachbarte Ausland nach Liechtenstein, den Wohnsitz behielt er im Inland. Aufgrund dieser Betriebsverlegung ermittelte der Berufungswerber per 30. April 2001 einen Aufgabegewinn (-187.981 S) und, da er seinen Gewinn nach…
…angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe Der in A gebürtige Bw erbringt nach Aktenlage seit 1987 Dienstleistungen im Bereich der automatischen Datenverarbeitung und Informtionstechnik und betrieb sein Unternehmen nach Betriebsverlegung im Jahr 1993 in N (Vorarlberg). Im Juni 2002 erfolgte infolge Hauptwohnsitzverlegung auch die Verlegung…
…16 und 25 AlkStG- mit im Wesentlichen folgender Begründung: Es werde auf die in der Niederschrift über die Bestandsaufnahme vom 9.6.2011 enthaltenen Feststellungen über die Verlegung des Standortes des Verwendungsbetriebes sowie der am 9.10.2010 erfolgten Eintragung der Betriebsverlegung im Firmenbuch hingewiesen…
…in die Bemessungsgrundlage für den DB einzubeziehen. Die Anführung des Arbeitsverfassungsgesetzes oder vergleichbarer gesetzlicher Bestimmungen schränke die Steuerbegünstigung aber auf Bezüge ein, die bei Beendigungen von Dienstverhältnissen als Folge bestimmter Betriebsänderungen (Betriebsstilllegung, Betriebsverlegung, Betriebszusammenschluss) anfallen würden. Das zeige sich im Hinweis, dass die Begünstigung des …
…um eine fremde Firma und sei es unmöglich von dieser eine Bilanz zu erhalten und einzureichen. Die 2007 erfolgte Betriebsverlegung in die Schweiz sei ohne Belang für den Streitfall. Die seitens des Finanzamtes vorgenommene Schätzung sei rechtswidrig, da sie auch nach dem Vorbringen des Berufungswerbers…
…ist Inhaberin des Gewerbes: "Abhalten von Kartenspielen ohne Bankhalter gem. § 5 Abs.2 GewO 1994". Die Verständigung zur Betriebsverlegung an den Standort Adr. , ausgestellt von der Stadt z, Referat für Gewerbeverfahren und die Verständigung für eine weitere Betriebsstätte ab 18.September 2008 in Adr.2…
…ist Inhaberin des Gewerbes: "Abhalten von Kartenspielen ohne Bankhalter gem. § 5 Abs.2 GewO 1994". Die Verständigung zur Betriebsverlegung an den Standort inZ. , ausgestellt von der Stadt Y , Referat für Gewerbeverfahren und die Verständigung für eine weitere Betriebsstätte ab 18.September 2008 in Adr.2…
…ist Inhaberin des Gewerbes: "Abhalten von Kartenspielen ohne Bankhalter gem. § 5 Abs.2 GewO 1994". Die Verständigung zur Betriebsverlegung an den Standort Adr.1 , ausgestellt von der Stadt Z. , Referat für Gewerbeverfahren und die Verständigung für eine weitere Betriebsstätte ab 18.September 2008 in Adr…
…von Kartenspielen ohne Bankhalter gem. § 5 Abs.2 GewO 1994". Die Verständigung zur Betriebsverlegung an den Standort Adr.1 , ausgestellt von der Stadt Z., Referat für Gewerbeverfahren und die Verständigung für eine weitere Betriebsstätte ab 18.September 2008 in Adr.2 , ausgestellt von der Bezirkshauptmannschaft…
…ist Inhaberin des Gewerbes: "Abhalten von Kartenspielen ohne Bankhalter gem. § 5 Abs.2 GewO 1994". Die Verständigung zur Betriebsverlegung an den Standort Adr.1 , ausgestellt von der Stadt Z. , Referat für Gewerbeverfahren und die Verständigung für eine weitere Betriebsstätte ab 18.September 2008 in Adr…
…dass der örtliche Standortwechsel, den der Bw im April 2003 mit seiner Arztpraxis vollzogen hat, bloß zu einer Betriebsverlegung führte und dass aus diesem Anlass bis dahin betrieblich genutzte Räumlichkeiten ins Privatvermögen des Bw überführt wurden. Die solcherart bewirkte Entnahme ist gemäß § 6 Z 4…
…498). Die (allfällige) Eröffnung eines Büros in Liechtenstein und später in der Schweiz, vom Bw nicht korrekt als Betriebsverlegung bezeichnet, führte zu keiner feststellbaren wesentlichen Änderung in der Betreuung der österreichischen Kunden (Auskunft vom 6.2.2013) und bewirkte auch für die mitarbeitenden Familienmitglieder keine…
…Laut Firmenbuch habe sich der Sitz des Unternehmens bis 11.05.2000 in O befunden. Die Betriebsverlegung in die Ng sei am 19.09.2000 bei der Gewerbebehörde angezeigt worden. Laut Mietvertrag vom 05.05.2000 habe das Mietverhältnis zwischen der Firma R und der…
…die einzige wesentliche Grundlage des Betriebes darstelle) eben nicht zu einer Betriebsveräußerung oder Betriebsaufgabe führe. Im gegenständlichen Fall habe es sich lediglich um eine Betriebsverlegung gehandelt. Das Finanzamt wies die Berufung mittels erster Berufungsvorentscheidung als unbegründet ab. Entgegen der Meinung der Bw liege keine Betriebsaufgabe…
…dass der örtliche Standortwechsel, den der Bw im April 2003 mit seiner Arztpraxis vollzogen hat, bloß zu einer Betriebsverlegung führte und dass aus diesem Anlass bis dahin betrieblich genutzte Räumlichkeiten ins Privatvermögen des Bw überführt wurden. Die solcherart bewirkte Entnahme ist gemäß § 6 Z 4…
…der liechtensteinischen Steuerbratungsprüfung nötig gewesen). Aus diesem Sachverhalt in Verbindung mit oberwähnten grundsätzlichen Ausführungen zur Kanzleiverlegung ins Ausland folgt, dass es in vorliegendem Fall zu keiner Betriebsverlegung nach Liechtenstein gekommen ist. Der Berufungswerber hat seine Tätigkeit nach wie vor für österreichische Kunden in Österreich ausgeübt…
…hat der Gesetzgeber auf Gemeinschaftsebene mit den o.a. Bestimmungen nur das Übersiedlungsgut von natürlichen Personen begünstigt. Wenn aber schon betriebliches Anlagevermögen, das im Rahmen einer Betriebsverlegung vom Drittland ins Zollgebiet eingeführt wird, nicht begünstigt ist, so muss dies um so mehr für Anlagevermögen gelten…
…allem kein lukratives und finanzkräftiges Klientel hätte angesprochen werden können (zB. schlechte Infrastruktur, schlechte Lage oder vielfach einkommenschwache Bevölkerungsschichten). Eine aus diesen Gründen logische Konsequenz einer Betriebsverlegung sei von ihr "vergangenheitlich" nicht vorgenommen worden. In ihrem Schreiben vom 26. August 2002 werde von ihr ua…