…das Jahr 1993 wurden Sachverhalte und daraus resultierend eine Rechtsansicht zu Grunde gelegt, welche durch die nachfolgende Außenprüfung wie oben dargestellt korrigiert wurden. Durch die Zugrundelegung dieser Sachverhalte (Zuordnung des Pferdes W W- zum Betrieb der Reitschule der GesbR und somit Geltendmachung der AfA und…
"Nach übereinstimmender Lehre und Rechtsprechung haben die Entscheidung über die Wiederaufnahme des Verfahrens und die Sachentscheidung für sich Bescheidqualität und ist jeder dieser Bescheide für sich einer Berufung zugänglich und für sich rechtskraftfähig (vgl. für viele das hg. Erkenntnis vom 25. Oktober 1995, 93/15…
…gut-hallegg.com/reitschule). Rechtlich folgt daraus: Gemäß § 30 Abs. 1 Z 1 Bewertungsgesetz 1955 (BewG) gehören zum landwirtschaftlichen Vermögen alle Teile (insbesondere Grund und Boden, Gebäude, stehende und umlaufende Betriebsmittel, Nebenbetriebe und Sonderkulturen) einer wirtschaftlichen Einheit, die dauernd einem landwirtschaftlichen Hauptzweck dient (landwirtschaftlicher Betrieb).…
…| Obmann: | Bw. | Obmann-Stv.: | CD | Schriftführer: | EF | Schriftführer Stv.: | GH | Kassier: | XY | Kassier-Stv.: | RS (Tochter von Bw.) Nach Ansicht der Betriebsprüfung liege daher beim Betrieb des Reitstalles eine Betätigung im Sinne des …
…Der Bw. betreibt am Standort Adresse einen Reitstall mit Pensionspferdeeinstellung und Reitschulbetrieb. Insgesamt waren im Streitzeitraum zwischen 45 und 48 Pferden - eigene Turnier- und Zuchtpferde des Bw., eigene Schulpferde des Bw. sowie Pensionspferde - in der Reitanlage aufgestallt. Im Betrieb sind neben dem Bw. und seiner…
…Finanzamt vor Ort die wirtschaftlichen Verhältnisse der Abgabenschuldnerin fest. Die Betriebs GmbH entrichtet monatlich einen Pachtzins in Höhe von € 800,00 an das Ehepaar Gr.. Neben dem Restaurant- und Hotelbetrieb betreibt sie auch eine Reitschule. Zum 1.1.2007 haften an Krediten € 142…
…aus dem von ihr betriebenen gastronomischen Betrieb. Aus der Erhebung der wirtschaftlichen Verhältnisse ist ersichtlich, dass das Einkommen der Nachsichtswerberin aufgrund der bestehenden Verpflichtungen stark belastet ist. Das der Bw. verbliebene Realvermögen ist nach wie vor grundbücherlich belastet. Eine sachliche Unbilligkeit ist im Lichte der…
…gilt Folgendes: 1. In vorangegangenen Jahren entstandene und in diesen Jahren nicht ausgleichsfähige Verluste, die mit positiven Einkünften aus einem Betrieb oder einer Betätigung zu verrechnen sind, können nur im Ausmaß von 75% der positiven Einkünfte verrechnet werden (Verrechnungsgrenze). Insoweit die Verluste im laufenden Jahr…
…2010 den Betrieb wieder angemeldet. Es liege daher keine Betriebsaufgabe vor. Die Schätzung der Einkünfte aus Gewerbebetrieb erfolge nach den Lebenshaltungskosten. Bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb sei auch ein vortragsfähiger Verlust von insgesamt 52.764,20 € zu berücksichtigen. Ferner seien die in einem Lohnzettel…
…305,76 Entscheidungsgründe Strittig ist die Berechnung eines Sanierungsgewinnes im Sinne des § 36 EStG 1988 im Jahre 2006 (Abgabenänderungsgesetz 2005, BGBl. I 2005/161, ab Veranlagung 2006): Der Bw. betrieb als Einzelunternehmer seit Mai 1999 das Gewerbe des Schlossers, eingeschränkt auf die Montage und…
…Dies führte zu einer Restschuld von 7.791,00 S (Zahllast 28.988,00 S minus Vorauszahlungen 21.197,00 S). Zum Einkommensteuerbescheid 1998: Die Berufungswerberin erklärte im berufungsgegenständlichen Jahr 1998 in ihrer Einkommensteuererklärung Einkünfte aus Gewerbebetrieb in Höhe von 32.549,00 S aus…
…Rahmen eines Unternehmens gesondert geführten Betrieb erworben. Bei Abschluss des Kaufvertrages habe der Verkäufer ausdrücklich erklärt, im Zusammenhang mit dem veräußerten Vermögen keinerlei Verbindlichkeiten zu haben außer einer Restschuld gegenüber dem Vorbesitzer eines Teiles der Anlagegüter. In diesem Zusammenhang sei vom Verkäufer die Fotokopie einer…
…Ihre Mutter habe diesen Part übernommen, sei aber auf Grund einer schweren Lungenkrankheit häufig im Krankenhaus oder zu Hause bettlägrig. Sie habe die Umsatzsteuererklärungen, wie richtig angeführt werde, fristgerecht eingebracht. Der Betrieb hätte bilanziert werden sollen, die Einreichfrist zur Abgabe der Einkommen- und Umsatzsteuererklärung sei…
…Dieser Nachlass war daher durchaus geeignet, den Betrieb des Berufungswerbers vor dem Zusammenbruch zu bewahren. Sanierungsbedürftigkeit und Sanierungsabsicht bedürfen bei einem Forderungsverzicht einer Bank über 200.000,00 € keiner näheren Erörterung. Die dem Schuldnachlass zugrunde liegende wirtschaftliche Situation ist auch nicht auf unangemessen hohe…
…und bestehen würden, sodass jedenfalls festzustellen sei, dass eine Sanierungsbedürftigkeit des Betriebes deswegen vorgelegen sei, weil auch wegen des Fehlens privater Mittel ohne Schulderlass der Betrieb nicht in der Lage gewesen wäre, seinen Verpflichtungen nachzukommen und daher vor dem wirtschaftlichen Zusammenbruch gestanden habe. Wie in…
…wirtschaftliche Notlage einzustufen. Aus den dargestellten Gründen sei sowohl eine sachliche als auch persönliche Unbilligkeit gegeben. Mit Schreiben vom 7. April 2011 ersuchte die Referentin des Unabhängigen Finanzsenates den Bw., zu nachstehenden Fragen Stellung zu nehmen: Sie erklärten gegenüber der Abgabenbehörde, Ihren Betrieb per 28…
…Dezember 1997 ist der Betrieb mit den Landmaschinen abgebrannt. Dieses Unglück hatte aufgrund der gegebenen Unterversicherung letztlich den Konkurs des Beschuldigten zur Folge. Der am 12. März 1998 beim Landesgericht Salzburg zu 123 eröffnete Konkurs endete mit einem Zwangsausgleich und der Aufhebung des Konkursverfahrens am…
…das Landesgericht N lautet auszugsweise: "Die zuständigen Referenten des Finanzamtes konnten zwar nicht davon überzeugt werden, dass es sich bei der Restschuldverschreibung im Wege eines Zahlungsplanes um einen begünstigten Sanierungsgewinn handelt, durch Verhandlungen mit der Einbringungsstelle konnte allerdings die Zusage seitens des Finanzamtes erreicht werden…
…die entsprechende Umsatzsteuerzahllast (Restschuld) bekannt gegeben habe. Der damit bekannt gegebene Betrag sei jedoch nicht den Abgabenvorschriften entsprechend entrichtet worden, sodass gegen die Beschuldigte, der nach der Aktenlage eine entsprechende Kenntnis des Systems der Umsatzsteuer, ihrer Pflichten und auch der Folgen einer Pflichtverletzung unterstellt werden…
…in Zusammenhalt mit der Erfüllung der Quote verbundenen Restschuldbefreiung, die auch für den Bw. als GmbH-Gesellschafter nicht von Nachteil ist, weil jede höhere Quote nicht Gesellschaftseignern, sondern im Wesentlichen dem Abgabengläubigern zugute gekommen wäre, insoweit eine Unzumutbarkeit der Besteuerung des aus dem Schuldnachlass resultierenden…