Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vom 6. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 6. Februar 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Beschwerde der A., vom 6. März 2007 gegen die Berufungsvorentscheidung des Zollamtes X. vom 6. Februar 2007, Zl. a., betreffend Zurückweisung einer Berufung (§ 273 BAO) entschieden: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Der angefochtene Bescheid bleibt unverändert. Entscheidungsgründe…
Berufungsentscheidung Der unabhängige Finanzsenat hat über die Berufungen des Bw. als ehem. still Beteiligter der E-GmbH und der E-GmbH gegen die Bescheide des Finanzamtes Neunkirchen betreffend Feststellung gemäß § 188 BAO für die Jahre 1987 - 1990 beschlossen: Die Berufungen werden als unzulässig zurückgewiesen. Rechtsbelehrung…
…Einkünfte der Ehegattin ist für die Beurteilung des Anspruches auf einen Alleinverdienerabsetzbetrag bei der Veranlagung des anderen Ehegatten eine Vorfrage im Sinne des § 116 BAO. Diese Regelung korrespondiert mit den vorstehend aufgezeigten Bescheidwirkungen, hier des Einkommensteuerbescheides der Ehegattin für das Jahr 2006. Gemäß § 116 Abs…
… vgl. dazu auch Ritz, BAO3, § 92 Tz 4). Die (Rechtskraft-)Bescheidwirkungen sind mit Bescheiden verbunden, die dem Rechtsbestand angehören, unabhängig davon, ob die Bescheide richtig sind oder nicht. Mit der Rechtskraftwirkung ist die (selbstverständliche) Folge verbunden, dass in den Bestand von rechtskräftigen Bescheiden nur insoweit…
…nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Ob Anspruch auf Familienbeihilfe besteht, ist für den einzelnen Monat zu entscheiden. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz…
Berufungsentscheidung Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., W, vom 2. Dezember 2008 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 4/5/10 vom 19. November 2008 betreffend Zurückweisung des Antrages vom 31. Oktober 2008 auf Gewährung von Familienbeihilfe für die mj. Kinder M…
…unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Die Bescheidwirkungen treten unabhängig davon ein, ob die Bescheide richtig sind oder nicht (VwGH 19. Dezember 1996, 96/16/0145). Es war daher insoweit mit Verfahrenseinstellung (Punkt III. des Spruches der gegenständlichen Berufungsentscheidung) vorzugehen. Wie in den vorangegangenen Jahren hat…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat über die Berufung der Bw., vertreten durch IHL Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, 5020 Salzburg, Fritschgasse 1, gegen die Bescheide des Finanzamtes Salzburg-Stadt betreffend Haftung für Kapitalertragsteuer gemäß § 95 Abs. 2 EStG für 1999 bis 2001 entschieden: Die Berufung wird…
Bescheid Der Unabhängige Finanzsenat hat durch den Referenten R. über die Berufung des Bw., vertreten durch Dkfm. Martin Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgesmbH, 4320 Perg, Linzer Straße 36, vom 23. Jänner 2009 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kirchdorf Perg Steyr, vertreten durch ADir. Johann Wurm, vom 9…
…Änderung erfahren haben, jedenfalls aber bis zum Zeitpunkt der Erlassung des betreffenden Bescheides (VwGH vom 18.11.2008, Zl. 2007/15/0067). Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz, BAO3…
…für alle Mal endgültig entschieden ist, sondern dass der Abspruch über eine bestimmte Sache auch für die Behörden verbindlich, unwiederholbar, unwiderrufbar und unabänderbar ist. Diese Bescheidwirkungen sind mit Bescheiden verbunden, die dem Rechtsbestand angehören, unabhängig davon, ob die Bescheide richtig sind oder nicht (vgl. Stoll…
…Steuerrechtssubjektivität zu. Somit hätten die angefochtenen Erledigungen aber richtigerweise an die am Verfahren beteiligten, namentlich angeführten Personen gerichtet werden müssen, um Bescheidwirkungen zu erzeugen. Indem sie jedoch statt dessen an die Gemeinschaft ("X u Mitbes") adressiert wurden, sind sie an ein nicht existentes Steuersubjekt, dem…
…aufgehoben; es wurde auch kein Feststellungsbescheid (erstmals) erlassen. Es wurde vielmehr durch Zurückweisung der Berufung gegen diesen Feststellungsbescheid im Rahmen der Begründung des Zurückweisungsbescheides festgehalten, dass dieser "Feststellungsbescheid" keine Bescheidwirkungen entfaltete. Dieser Umstand führt zwar dazu, dass sich der Einkommensteuerbescheid 1989 als rechtswidrig erweist, da…
…aufgehoben; es wurde auch kein Feststellungsbescheid (erstmals) erlassen. Es wurde vielmehr durch Zurückweisung der Berufung gegen diesen Feststellungsbescheid im Rahmen der Begründung des Zurückweisungsbescheides festgehalten, dass dieser "Feststellungsbescheid" keine Bescheidwirkungen entfaltete. Dieser Umstand führt zwar dazu, dass sich der Einkommensteuerbescheid 1989 als rechtswidrig erweist, da…
…aufgehoben; es wurde auch kein Feststellungsbescheid (erstmals) erlassen. Es wurde vielmehr durch Zurückweisung der Berufung gegen diesen Feststellungsbescheid im Rahmen der Begründung des Zurückweisungsbescheides festgehalten, dass dieser "Feststellungsbescheid" keine Bescheidwirkungen entfaltete. Dieser Umstand führt zwar dazu, dass sich der Einkommensteuerbescheid 1989 als rechtswidrig erweist, da…
…aufgehoben; es wurde auch kein Feststellungsbescheid (erstmals) erlassen. Es wurde vielmehr durch Zurückweisung der Berufung gegen diesen "Feststellungsbescheid" im Rahmen der Begründung des Zurückweisungsbescheides festgehalten, dass dieser "Feststellungsbescheid" keine Bescheidwirkungen entfaltete. Dieser Umstand führt zwar dazu, dass sich der Einkommensteuerbescheid 1989 als rechtswidrig erweist, da…
…war er schon allein deshalb zurück zu weisen, weil für diesen Zeitraum die Familienbeihilfe bereits ausbezahlt worden ist und für diesen Zeitraum daher auch kein Bescheid zu erlassen war. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die…
…oder aufgehoben worden; es ist auch kein Feststellungsbescheid (erstmals) erlassen worden. Es ist vielmehr durch Zurückweisung der Berufung gegen diese Erledigung dokumentiert, dass dieser 'Feststellungsbescheid' keine Bescheidwirkungen entfaltet hat. Dieser Umstand führt zwar dazu, dass sich der Einkommensteuerbescheid 1989 als rechtswidrig erweist, da für die…
…gewöhnlichen Aufenthalt der antragstellenden Person zuständige Finanzamt zu entscheiden. Insoweit einem Antrag nicht oder nicht vollinhaltlich stattzugeben ist, ist ein Bescheid zu erlassen. Zu den Bescheidwirkungen zählt auch die materielle Rechtskraft. Unter materieller Rechtskraft wird die Unwiderrufbarkeit und die Unwiederholbarkeit des Bescheides verstanden (vgl. Ritz…