…38 vorgeschrieben. Diese Anlastung des SZ erfolgte, weil die Körperschaftsteuer für den Zeitraum 01-03/2007 nicht spätestens am Fälligkeitstag, dem 15.2.2007, entrichtet wurde. Mit Anbringen vom 19.März 2007 wurde gegen diesen Bescheid berufen und die ersatzlose Aufhebung des Säumniszuschlages beantragt. Es…
…Annahme des Bescheidcharakters einer solchen Erledigung erfordert, dass nach ihrem Inhalt der normative Charakter und die Absicht der Behörde, in der Sache verbindlich abzusprechen, eindeutig und für jedermann erkennbar sind. Bringt die sprachliche Gestaltung einen normativen Inhalt nicht zweifelsfrei zum Ausdruck, liegt kein Bescheid vor…
…13.7.2009 datierte Bescheid ist auf Grundlage der Berufungsvorentscheidung ergangen, welche irrigerweise als am 2.7.2009 getroffen angesehen wurde die Erlangung des Bescheidcharakters durch Zustellung angenommen wurde. Dies ist aber im vorliegenden Fall unrichtig und fehlt damit die Grundlage des Ablaufs einer Aussetzung…
…Einkommensteuerbescheid 1995 zugrunde liegende Bescheid gem. § 188 BAO vom 25.01.2005 mangels gültigem Bescheidadressaten der Bescheidcharakter fehlt und dieser somit keine normative Kraft entfalten konnte. Es handelt sich um einen Nichtbescheid (VwGH 29.9.1997, 93/170042). Die Qualifizierung des Grundlagenbescheides als Nichtbescheid stellt…
…im Ausmaß von 2 % des nicht zeitgerecht entrichteten Abgabenbetrages, das sind ATS 1,571.341.-- festgesetzt. Mit Anbringen vom 28.Jänner 1999 hat die Berufungswerberin gegen diesen SZ-Bescheid berufen und dabei im wesentlichen ausgeführt, dass die O2EundVGmbH aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 28.9.1998…
…69 am 1.Februar 2007. Damit ist die objektive Voraussetzung für den SZ-Anfall eingetreten. Zum vorgebrachten formellen Argument des Berufungswerbers, dass es sich beim angefochtenen Bescheid um keinen wirksamen Bescheid handle, ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.2006, Zl. 2005/14…
…2.2007 durch Überweisung abgedeckt. Damit sind die objektiven Voraussetzungen für den SZ-Anfall eingetreten. Zum vorgebrachten formellen Argument des Berufungswerbers, dass es sich beim angefochtenen Bescheid um keinen wirksamen Bescheid handle, ist auf das Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 14.12.2006, Zl. 2005/14…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…normative Wirkung und damit kein Bescheidcharakter zu (vgl. VwGH 16.2.1994, 91/13/0203, 20.4.1995, 92/13/0036, 25.4.1996, 96/16/0059, 30.1.2001, 2000/14/0109). Mangels normativer Wirkung des bekämpften Schreibens des Zollamtes Feldkirch als Finanzstrafbehörde erster…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…das äußerlich der Form eines abgabenbehördlichen Bescheides entspricht, den Bescheidcharakter zusprechen. Erst im Zuge eines Rechtsmittelverfahrens könnte der "Bescheidadressat" sein Rechtsschutzinteresse durchsetzen. Dies ist jedoch mit dem in den zitierten Erkenntnissen des Verfassungsgerichtshofes zum Ausdruck kommenden verfassungsrechtlich gewährleisteten Rechtsschutzinteresse keinesfalls vereinbar und kommt einer denkunmöglichen…
…Provisionen bezogen. Es wurden auch sogenannte "Auszahlungsanweisungen" im e-maill-account des AlP und im I-Phone des ThK festgestellt. Zur Übung von Ermessen und zu der damit im Zusammenhang stehenden Begründung im Bescheid-Sicherstellungsauftrag und in der Berufungsvorentscheidung durch das Zollamt St. Pölten Krems…
…Einkünfte aus der Vermietung des Objektes zur Verfügung stünden, eine Teilzahlung in Höhe von € 15.000,00 bis 18. August 2007 und die Restzahlung von € 15.115,62 zuzüglich der allenfalls auflaufenden Stundungszinsen bis 18. August 2008 zu bewilligen. Mit Bescheid vom 29…
…über den Bescheidcharakter ist die Bezeichnung als Bescheid jedoch essentiell (siehe Ritz, Bundesabgabenordnung, Kommentar, 4. Aufl., S. 275 f. und die dort zitierte Judikatur). Auskunftsersuchen im Sinne des § 99 FinStrG (in der Fassung BGBl I Nr. 161/2005) sind nicht bekämpfbar; die Rechtswidrigkeit des Auskunftsersuchens…
… 83 Abs. 1 des Finanzstrafgesetzes (FinStrG) wegen Verdachtes der Abgabenverkürzung nach § 34 Abs. 1 FinStrG zu Recht erkannt: I. Der Beschwerde wird stattgegeben und der bekämpfte Einleitungsbescheid aufgehoben. Entscheidungsgründe Mit Bescheid vom 20. März 2006 hat das Finanzamt Salzburg-Stadt als Finanzstrafbehörde erster Instanz gegen…
…oder nicht (u.a. VwGH 9.12.1974, 746/73; 11.5.1983, 82/13/0262). Ein Sicherstellungsauftrag ist kein abschließender Bescheid im Sinne des § 183 Abs. 4 BAO, sondern eine dem Bereich der Abgabeneinbringung zuzuordnende "Sofortmaßnahme", welche dazu dient, selbst vor Feststellung der genauen…
…lit. b BAO). In Erledigung dieses Anbringens vom 8. August 2011 wurden dem Bf. mit Bescheid vom 9. August 2011 hinsichtlich des am bezeichneten Kontos aushaftenden Abgabenbetrages von 15.363,00 € (Geldstrafe 15.000,00 €; Kosten 363,00 €) gemäß § 212 BAO iVm …
…15. Tag des auf einen Kalendermonat zweitfolgenden Kalendermonates (§ 21 Abs. 1UStG 1994). Kommt es aufgrund der Veranlagung zu einer Umsatzsteuernachforderung, so wird für diese gemäß § 21 Abs. 5 UStG keine von Abs. 1 abweichende Fälligkeit begründet. Bescheidmäßig festgesetzte Nachforderungen an Umsatzsteuer stellen unabhängig davon, auf…
…gekommen. Der Verspätungszuschlag sei unter Verweis auf die Bestimmung des § 135 BAO ohne weitere Begründung der Ermessensübung im Höchstausmaß von 10% festgesetzt worden. Gemäß "AÖF 1981/183, Abschn. 2" seien in der Begründung eines Bescheides alle für die Ermessensübung maßgeblichen Umstände und Erwägungen anzuführen. Zusätzlich…