…2005 anerkannt worden sind. Rechtliche Beurteilung: 1. Bescheidaufhebung gem. § 299 BAO: § 299 BAO lautet: "(1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist…
…299 BAO auf. Dies mit der Begründung, dass die Abgabenbehörde erster Instanz gemäß § 299 Abs 1 BAO auf Antrag oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben könne, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Gleichzeitig, ebenfalls am 11…
…Bw begehrte Bescheidaufhebung ist in der ab 26. März 2009 geltenden Fassung des § 299 Bundesabgabenordnung, BGBl. Nr. 194/1961, idF BGBl. I Nr. 20/2009 (BAO), wie folgt geregelt: § 299. (1) Die Abgabenbehörde erster Instanz kann auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen…
…ergebenden Jahresfrist eingebracht ist. Aus den angeführten gesetzlichen Bestimmungen ergibt sich somit unmissverständlich, dass eine Bescheidaufhebung von Amts wegen (nur) innerhalb eines Jahres ab Bekanntgabe (idR Zustellung) des aufzuhebenden Bescheides zulässig ist bzw. eine Aufhebung außerhalb der Jahresfrist die Einbringung eines Antrag auf Aufhebung gemäß …
…und sich daher der Spruch des Bewilligungsbescheides als nicht richtig erweise. Da die inhaltliche Rechtswidrigkeit eine nicht bloß geringfügige Auswirkung habe, sei die Bescheidaufhebung von Amts wegen zu verfügen gewesen. Bei der im Sinne des § 20 BAO vorgenommenen Interessensabwägung sei dem Prinzip der Rechtsrichtigkeit der…
…ist. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Der Inhalt eines Bescheides ist nicht richtig, wenn der…
…Zulässigkeit einer Bescheidaufhebung für Vorsteuern aus Betriebskosten strittig ist. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 der Bundesabgabenordnung in der Fassung des AbgRmRefG, Bundesgesetzblatt I 2002/97 (BAO) kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid…
…auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben könne, wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweise. Gemäß § 302 Abs. 2 lit. c BAO seien Aufhebungen nach § 299 BAO, die wegen Widerspruch mit zwischenstaatlichen abgabenrechtlichen Vereinbarungen…
…äußerst glaubhaft machen. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Laut Ritz…
…erklärte, die Entscheidung über diese Frage dem Unabhängigen Finanzsenat zu überlassen. Rechtliche Begründung Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen oder Beweismittel neu hervorkommen, die im Verfahren nicht geltend gemacht worden sind…
…des Bw. 1.394 Kilometer). Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 299 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO) kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz wegen Rechtswidrigkeit seines Inhaltes aufheben. Nach § 302 Abs. 1 leg…
…in der es sich vor Erlassung dieses Bescheides befunden hat. Nach § 115 Abs.1 BAO haben die Abgabenbehörden die abgabepflichtigen Fälle zu erforschen und von Amts wegen die tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse zu ermitteln, die für die Abgabepflicht und die Erhebung der Abgaben wesentlich sind. …
…Aufhebung wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit setzt grundsätzlich die vorherige Klärung des entscheidungsrelevanten Sachverhaltes voraus (vgl. Ritz, BAO3, § 299 Tz 9ff). Die Bescheidaufhebung gemäß § 299 BAO liegt im Ermessen der Abgabenbehörde; dies gilt unabhängig davon, ob die Aufhebung auf Antrag der Partei oder von Amts wegen erfolgt…
…Fassung des AbgRmRefG (BGBL I 2002/97)- in Kraft getreten mit 1. Jänner 2003 - kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Nach …
…Antrag gemäß § 299 BAO zu werten. Gemäß § 299 Abs. 1 BAO könne die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn sich der Spruch des Bescheides als nicht richtig erweist. § 299 Abs. 1 BAO…
…und neuen Sachbescheiden für Umsatzsteuer 2003 und 2004 brachte die Einschreiterin im Berufungsschriftsatz rechtsmittelbegründend wie folgt vor: "Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist die Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig…
…für 2009 zusenden, die sie auf Wunsch nachreichen könne. Über die Berufung wurde erwogen: Gemäß § 303 Abs. 4 BAO ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen unter den Voraussetzungen des Abs. 1 lit. a und c und in allen Fällen zulässig, in denen Tatsachen…
…BAO zu Recht abgewiesen hat. Nach § 299 Abs. 1 BAO kann die Abgabenbehörde erster Instanz auf Antrag der Partei oder von Amts wegen einen Bescheid der Abgabenbehörde erster Instanz aufheben, wenn der Spruch des Bescheides sich als nicht richtig erweist. Nach Abs. 2 leg.cit…
…A.gesmbH gehandelt hat. Kenntnisse über Umstände, die der Abgabenbehörde aus einem Verfahren einer anderen Steuerpflichtigen erwachsen, stehen einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen beim Bw. nicht entgegen. Die angeführten Kenntnisse ergaben sich nicht nur bei einer vom Bw. verschiedenen Steuerpflichtigen, sondern auch in…
…A.gesmbH gehandelt hat. Kenntnisse über Umstände, die der Abgabenbehörde aus einem Verfahren einer anderen Steuerpflichtigen erwachsen, stehen einer Wiederaufnahme des Verfahrens von Amts wegen beim Bw. nicht entgegen. Die angeführten Kenntnisse ergaben sich nicht nur bei einer vom Bw. verschiedenen Steuerpflichtigen, sondern auch in…