…Der Bescheinigung zufolge wurden unter der Bezeichnung Leistungsart der Bezug des vollen Wochengeldes (vom 24.2. bis 12.6.2002) und der Bezug von Wochengeld wegen eines Beschäftigungsverbotes (vom 5.9. 2001 bis 23.2.2002) ausgewiesen. In den Akten erliegt eine Lohnzettelauskunft (die im…
…Im Zeitraum 10. bis 14. August 2011 nahm sie das durch das Beschäftigungsverbot und der Karenzzeit unterbrochene Lehrverhältnis bei der I wieder auf, welches sie einvernehmlich mit 17. August 2011 löste. 2) Rechtliche Würdigung 2.1 Rückforderung zu Unrecht bezogene Familienbeihilfe Wer Familienbeihilfe zu Unrecht…
…österreichische Arbeitgeber, wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, welche nach dem Einkommensteuergesetz auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht steuerbefreit seien. Soweit eine Vergleichbarkeit der in Rede stehenden Leistung aus Liechtenstein mit dem österreichischen Wochengeld (§ 162 ASVG), welches nach § 3…
…Berufungswerberin ab 5. April 2011 Wochengeld (DGKTONR-bezogen zum Arbeitgeber XYH). Während des Bezugs dieses Wochengeldes in der Zeit des Beschäftigungsverbots (Mutterschutz nach dem Mutterschutzgesetz 1979) ist die Berufungswerberin nicht nur als "beschäftigt" im Sinn des Unionsrechts anzusehen sondern auch erwerbstätig im Sinn des § 3…
…Zeiten einer gesetzlichen Karenz seien einer Erwerbstätigkeit gleichzusetzen. Es bestehe daher ein Familienbeihilfenanspruch für K1 jedenfalls ab November 2012. B) Betreffend die am 17.12.2012 geborene K2 habe sich das absolute Beschäftigungsverbot bis 17.2.2013 erstreckt. Für das Kind bestehe Familienbeihilfenanspruch ab seiner…
…bis zum 26.10.2008 an Vorstellungen mitwirken sollen. Tatsächlich wurde der geplante Aufenthalt schon vorher verlängert bis zum 2.11.2008. Aufgrund des Beschäftigungsverbotes konnte die Bw. ihren Beruf jedoch nicht mehr ausüben und blieb daher zunächst an der Adresse Adresse, 1010 Wien wohnen…
… 33 Abs. 4 Z 1 EStG 1988 zusteht. Die Lebensgefährtin des Bw. hat sich im Anschluss an das mutterschutzrechtliche Beschäftigungsverbot (Mutterschutz) bis zum 2. Geburtstag der gemeinsamen Tochter (geb. am 6.6.2001) im Karenzurlaub befunden. Im Jahr 2001 hat sie Einkünfte iHv ATS 255…
…darauf, dass der Bw. seinen Angaben zufolge nicht nichtselbständig tätig war, eine nichtselbständige Tätigkeit aber auch mangels Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zweifellos gegen das Beschäftigungsverbot verstoßen hätte, kann aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen grundsätzlich kein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe abgeleitet werden. Gemäß § 53 Abs…
…kann ein steuerliches Dienstverhältnis vorliegen, daher ist auch der Abschluss eines formellen Dienstvertrages nicht Voraussetzung für ein steuerrechtliches Dienstverhältnis. Auch die Rechtsfähigkeit, das Alter und die Geschäftsfähigkeit sind für den Arbeitnehmerbegriff ohne Bedeutung, ebenso ein gesetzliches Beschäftigungsverbot (Doralt, Einkommensteuergesetz, Band III, § 47 Rz 14 ff…
…darauf, dass die Bw. ihren Angaben zufolge nicht nichtselbständig tätig war, eine nichtselbständige Tätigkeit aber auch mangels Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zweifellos gegen das Beschäftigungsverbot verstoßen hätte, kann aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen kein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe abgeleitet werden. Gemäß § 53 Abs. 1…
…die Möglichkeit gehabt, ihr aktives Dienstverhältnis bei der A. in Y. für den Zeitraum von 30. April bis zum Beschäftigungsverbot aufgrund Mutterschutzgesetz per 26. Mai 2008 wieder aufzunehmen. Für die Wiederaufnahme dieses Dienstverhältnisses wäre es erforderlich gewesen, beruflich veranlasste Aufwendungen wie folgt zu tätigen: ..... 3…
…darauf, dass der Bw. seinen Angaben zufolge nicht nichtselbständig tätig war, eine nichtselbständige Tätigkeit aber auch mangels Genehmigung nach dem Ausländerbeschäftigungsgesetz zweifellos gegen das Beschäftigungsverbot verstoßen hätte, kann aus den zitierten gesetzlichen Bestimmungen kein Anspruch auf Gewährung von Familienbeihilfe abgeleitet werden. Gemäß § 53 Abs. 1…
…des Bw habe sich im Jahr 2007 und teilweise auch im Jahr 2008 nicht in der gesetzlich geregelten Zeitspanne des Mutterschutzes befunden, sondern in einem individuellen Beschäftigungsverbot, das vom zuständigen Arbeitsinspektorat für eine bestimmte Zeit erlassen worden sei. Über die Berufung wurde erwogen: Folgender Sachverhalt…
…ein absolutes Beschäftigungsverbot für einen Zeitraum von zumindest acht Wochen vor der voraussichtlichen Entbindung und von zumindest acht Wochen nach der Entbindung besteht und grundsätzlich ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz während der Schwangerschaft und bis zum Ablauf von vier Monaten nach der Entbindung ebenso normiert…
…oder ob es sich lediglich um Scheinrechnungen gehandelt hat, mit denen die Bezahlung von Schwarzarbeitern verschleiert werden sollte bzw. allenfalls ein Beschäftigungsverbot von Ausländern umgangen werden sollte. Vorgelegt wurden in diesem Zusammenhang Werkverträge, abgeschlossen zwischen der Berufungswerberin und den genannten Firmen, jeweils über bestimmte Bauvorhaben…
…Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Kundin seit 17.10.2007 aufgrund einer Schwangerschaft einem Beschäftigungsverbot unterliegt und seitens des AMS keine Vermittlungsbemühungen unternommen werden". Über die Berufung wurde erwogen: Aufgrund der Ausführungen der Bw., des Finanzamtes und der Aktenlage ist von nachstehendem Sachverhalt…
…wie etwa im Bereich des öffentlichen Dienstes, vor, die nach dem EStG auch für den Zeitraum der Beschäftigungsverbote wegen einer Schwangerschaft nicht steuerbefreit sind. Im zitierten Erkenntnis erfolgte zwischen den genannten Leistungen ein Vergleich zwar dem Grunde nach, ein Vergleich hinsichtlich der Höhe des Grundanspruches…
… Ungangbarkeit des Schulweges oder schlechte Witterung, wenn die Gesundheit des Schülers dadurch gefährdet ist; Dauer der Beschäftigungsverbote im Sinne der Bestimmungen über den Mutterschutz. Abs. 3: Der Schüler hat den Klassenvorstand oder den Schulleiter von jeder Verhinderung ohne Aufschub mündlich oder schriftlich unter Angabe des…
…bei grundsätzlich gleichen Nettoeinkünften des (Ehe)Partners der sonst nicht zustehende Alleinverdienerabsetzbetrag nur deshalb gebühre, weil diese Einkünfte (das Wochengeld) den Ersatz des Arbeitseinkommens während des mutterschutzrechtlichen Beschäftigungsverbotes darstellen und deshalb steuerfrei sind. Dieser Grundsatz könnte auch für das Karenzurlaubsgeld gelten." Der Verfassungsgerichtshof hat die…
…3.315,30 € Wochengeldergänzungsbetrag gem. § 24 Abs. 8 VBG auf die vollen Bezüge während des Beschäftigungsverbotes gem. MSchG vom 28.10.2003 bis 17.02.2004 und aus Entgelt für Einzelsupplierstunden im Schuljahr 2002/03 iHv. 4,80 €. Der auf dem Jahreslohnzettel 2005…